Nutzungsänderung von Baumarkt in Fachmarktzentrum (Nachnutzung Max Bahr Baumarkt) am Standort Glockenturm in 63814 Mainaschaff, Johann-Dahlem-Str. 11, Landkreis Aschaffenburg
Landesplanerische Überprüfung
- Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 22.09.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Zuge der Insolvenz der „Praktiker“-Gruppe hat auch die Fa. Max-Bahr-Baumarkt“ ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Ansässig war dieses Unternehmen u. a. am Standort „Glockenturm“ in Mainaschaff. Das für den Baumarkt genutzte Gebäude steht seit Anfang 2014 leer.
Die Fa. XXX hat nun ein Konzept für die Nachnutzung dieses Gebäudes erstellt. Auf einer Gesamtverkaufsfläche von 7.430 m² sollen die Sortimente Lebensmittel incl. Gastronomie, Drogeriewaren, Textilien, Bau- und Heimwerkerbedarf sowie eine weitere gastronomische Nutzung untergebracht werden.
Von der Regierung von Unterfranken wird hierfür derzeit die landesplanerische Überprüfung durchgeführt. Die Stadt wurde um Stellungnahme bis zum 31.07.2015 gebeten. Die Regierung hat mit Schreiben vom 01.07.2015 der Bitte der Stadt um Fristverlängerung bis zum 25.09.2015 entsprochen.
Auf die beiliegende Stellungnahme wird verwiesen.
.Beschluss:
I.
Dem Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2015 im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung der geplanten Nutzungsänderung von Baumarkt in Fachmarktzentrum (Nachnutzung Max Bahr Baumarkt) am Standort Glockenturm in 63814 Mainaschaff, Johann-Dahlem-Str. 11, Landkreis Aschaffenburg, wird zugestimmt (Anlage 4).
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme der Regierung von Unterfranken mit der Bitte um Berücksichtigung vorzulegen.
Aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates wird zusätzlich eine Verschärfung der Formulierung gefordert, in der zum Ausdruck kommt, dass „die Stadt Aschaffenburg dem Vorhaben vor allem wegen der Abweichung zum regionalen Einzelhandelskonzept bezogen auf das großflächige zentrenrelevante Sortiment Textilien grundsätzlich nicht zustimmen kann“.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2015 15:26 Uhr