Klärschlammentsorgung - weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 24.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 24.09.2015 ö Beschließend 6ws/5/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nachdem die Kriterien der Klärschlammverordnung für eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms aus der Kläranlage Aschaffenburg seit Januar 2015 nicht mehr sicher eingehalten werden können, wird dieser Abfall derzeit einer thermischen Verwertung zugeführt.
Das im Markt festgestellte Preisniveau für diese Entsorgung bestätigt, dass die angestrebte Trocknung des Klärschlamms nicht nur ökologische, sondern auch deutliche ökonomische Vorteile hat. Im Januar beschloss der Werksenat daher, den Auftrag für die Planung einer Klärschlamm-trocknungsanlage an die pbo Ingenieurgesellschaft mbH aus Aachen zu vergeben.
Die umfangreiche Grundlagenermittlung konnte inzwischen abgeschlossen werden. Im Rahmen der Vorplanung wurden zahlreiche Verfahren im praktischen Betrieb und hinsichtlich der Leistungsdaten näher beleuchtet.
Dabei kristallisierten sich die beiden Verfahren
-        Hallentrocknung durch Warmluft-Einspeisung, ggf. mit solarer Unterstützung
-        Bandtrocknung
als in der Praxis erprobt und unter den gegebenen Rahmenbedingungen als wirtschaftlichste Varianten heraus.
Bei verschiedenen Versuchen zur Klärschlammtrocknung mit dem vorhandenen Bandtrockner für die Spänetrocknung konnten die technischen Schwierigkeiten, die in der sogenannten Leimphase des Klärschlamms entstehen, nicht vollständig beherrscht werden. Eine Weitertrocknung von auf ca. 50 % vorgetrocknetem Klärschlamm ist zwar technisch möglich, stellt sich wirtschaftlich jedoch nachteilig dar.
Während sich die Hallentrocknung mit einem hohen Flächenbedarf dadurch auszeichnet, dass der Trocknungsprozess auch bei stark schwankenden Wärmemengen problemlos abläuft, benötigt die Bandtrocknung bei verhältnismäßig geringem Platzbedarf eine kontinuierliche Wärmezufuhr.
Aufgrund der zusätzlich vorgesehenen Wärmeversorgung der Oberstadt durch das Biomasseheizkraftwerk steht in extremen Kälteperioden kurzzeitig für die Klärschlammtrocknung keine oder kaum Überschusswärme zur Verfügung. Während die Hallentrocknung auch ohne Wärmezufuhr ohne Probleme verlangsamt weiterläuft, ist dies für die Bandtrocknung nicht möglich und führt durch die Verklebung des Klärschlamms zu erheblichen Problemen. 
Aufgrund der konkreten örtlichen Möglichkeiten (Flexible Nutzung der Überschusswärme des Biomasseheizkraftwerks, teilweise Nutzung vorhandener Gebäude) und der weiteren Entsorgungsmöglichkeiten stellt sich die Hallentrocknung in der Kostenschätzung als deutlich günstiger dar:
Hallentrocknung:        39,80 €/t
Bandtrocknung:        56,00 €/t
Aktuell entstehen den Stadtwerken für jede Tonne Klärschlamm rund 65,00 € Entsorgungskosten.
Daher wird vorgeschlagen, für die weitere Planung die Variante einer Hallentrocknung für die Ausschreibung und Genehmigung vorzusehen. Das Genehmigungsverfahren soll mit dem Bieter durchgeführt werden, der sich im Vergabeverfahren als der wirtschaftlichste Anbieter erweist.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Werkleitung zum Planungsstand einer Klärschlammtrocknungsanlage wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Für die weitere Planung, die Ausschreibung und das Genehmigungsverfahren wird eine Hallentrocknung vorgesehen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.12.2015 09:53 Uhr