Mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 24.10.2012 hat sich die Stadt Aschaffenburg den nachstehenden Leitgedanken zum Sport gegeben.
„Der Breitensport bildet die Grundlage für das Vereinsleben in Aschaffenburg. Er fördert und sichert die Gesundheit und führt Menschen zusammen.
Die Jugendarbeit der Vereine leistet einen wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft und ist zu fördern.
Wir unterstützen unsere Vereine und Sportler die unsere Stadt weit über die Grenzen hinaus bekannt machen.
Die langfristige Standortsicherung der Leistungszentren und die Förderung von ausgewählten Talenten sind uns wichtig.
Sport ist ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt Aschaffenburg.“
Entsprechend diesem Leitgedanken fördert die Stadt Aschaffenburg den Leistungs- und Breitensport, die städt. Sportvereine und Sportverbände in vielen Bereichen.
Die Mittel für die Förderung des Sports sind im städt. Haushalt beim Haushaltsunterabschnitt
– HUA – 5500 veranschlagt.
Im Jahr 2014 sind bei diesem HUA im Verwaltungshaushalt insgesamt 42.441,70 € Einnahmen und 2.127.075,40 € Ausgaben bzw. im Vermögenshaushalt 117.076,65 € Ausgaben angefallen.
Nachfolgend werden die einzelnen Gruppierungen aufgeführt und die darin ggf. enthaltenen Förderleistungen näher erläutert.
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Hhst. 5500.1199 Sonstige Gebühren und ähnliche Entgelte zum Erwerb des Sportabzeichens
Hier werden die Gebühren die bei Erwerb des Sportabzeichens zu entrichten sind vereinnahmt
770,50 €
Hhst. 5500.1541 Personalkostenersätze „Teilweiser Rückersatz der Überstundenvergütung an Schulhausmeister durch Sportvereine“
Der Unkostenbeitrag – pauschaler Personalkostenanteil für Hausmeister - der Sportvereine, Vereine und sporttreibenden Gruppen lag abhängig vom Wochentag für die Benutzung der Sporthallen und Lehrschwimmbecken zwischen 1,64 € - 6,15 € je Stunde.
41.671,20 €
Ausgaben
Hhst. 4 Personalausgaben
Ausgaben für die Mitarbeiter/innen des Sportamtes die Aufgaben in der Sportförderung erfüllen (Hallenvergabe, Zuschussgewährung, Abwicklung des Sportabzeichens u.ä.)
172.114,07 €
Hhst. 5500.5161 Unterhalt: Sportanlagen u.ä. „Allgemeiner Unterhalt vereinseigener Sportanlagen durch die Stadt Aschaffenburg“
Materialaufwand und Kosten für Fremdleistungen des Garten- und Friedhofsamtes für die Pflege und den Unterhalt von vereinseigenen Sportanlagen.
77.644,00 €
Hhst. 5500.5200 Verwaltung- und Zweckausstattung – anteilige Kosten der Sportverwaltung -
86,16 €
Hhst. 5500.5753 Feiern Schulsportwettbewerbe – Förderung des Schulsports -
Durchführung von Schulsportwettbewerben nach KMS vom 25.08.1984 (Transportkosten, Schiedsrichterentgelte, Ehrenpreise usw.). Die Bewirtschaftung dieser Hhst. ist dem Fachberater für Sport an Volksschulen übertragen.
9.704.03 €
Hhst. 5500.6312 Feiern Ehrungen u.a. Meisterehrung, Sportabzeichenverleihung, Bedeutende bzw. internationale Wettkämpfe
Hier werden die Ausgaben für die jährlich in der Stadthalle stattfindende Meisterehrung, die Sportabzeichenverleihung, Kosten für Erwerb des Sportabzeichens und ggf. der Zuschuss zu sportlichen Großveranstaltungen (z.B. Tanzsportgala) nachgewiesen.
16.294,82 €
Hhst. 5500.6313 Belohnungen, Preise
Beschaffung von Sachpreisen (Pokale u.ä.) und Gutscheinen für Sportveranstaltungen (z.B. nationale und internationale Meisterschaften, Stadtmeisterschaften u.ä.), Meisterehrung, Sportabzeichenverleihung u.ä..
8.944,53 €
Hhst. 5500.6320 Verschiedener Betriebsaufwand; Förderung der Vereinsarbeit u. des Ehrenamtes
Auf dieser Haushaltsstelle werden die Kosten für die Förderung des Vereinslebens durch z. B. Workshops zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.ä. nicht nur für Sportvereine verbucht.
9.496,50 €
Hhst. 5500.6322 EDV Kosten an Dritte – anteilige Kosten der Sportverwaltung -
3.902,89 €
Hhst. 5500.6329 Sonstiger verschiedener Betriebsaufwand
z.B. Halbmarathon
Neben der Ausweisung der nach Abzug von Sponsorenbeiträgen verbleibenden Restkosten für den jährlich durch die Stadt Aschaffenburg veranstalteten Sparkassenhalbmarathon, wurde auf dieser Haushaltsstelle der Zuschuss zur Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes Altenbachtal in Höhe von 5.000,00 € (Beschluss des Sportsenats vom 22.10.2014) verbucht.
9.979,48 €
Hhst. 5500.6500 Bürobedarf – anteilige Kosten der Sportverwaltung –
1.495,37 €
Hhst. 5500.6510 Bücher, Zeitschriften – anteilige Kosten der Sportverwaltung –
158,75 €
Hhst. 5500.6521 Fernsprech- und Fernschreibgebühren – anteilige Kosten der Sportverwaltung –
436,84 €
Hhst. 5500.6325 Post-, Rundfunk-, Fernsehgebühren – anteilige Kosten der Sportverwaltung
846,37 €
Hhst. 5500.6540 Dienstreisen – anteilige Kosten der Sportverwaltung –
2.089,81 €
Hhst. 5500.6551 Sachverständigenkosten – Kosten der Sportverwaltung -
Fortschreibung des Sportentwicklungsplans und Teilnahme am Vergleichsring Sportstätten der Städte 50.000 bis 200.000 Einwohner
3.451,00 €
Hhst. 5500.6610 Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und dgl.
Deutsche Olympische Gesellschaft und Arbeitsgemeinschaft der bayer. Sportämter
97,00 €
Hhst. 5500.6620 Vermischte Ausgaben – Kosten der Sportverwaltung –
0,00 €
Hhst. 5500.6790 Innere Verrechnungen;
Versicherungsbeiträge an UA 0202 – anteilige Kosten der Sportverwaltung –
917,88 €
Hhst. 5500.6793 Innere Verrechnungen an UA 5800
Leistungen des Gartenamtes für Sportvereine
Personalkosten für den Pflege- und den Unterhalt vereinseigener Sportanlagen des Garten- und Friedhofsamtes
188.925,24 €
Hhst. 5500.6798 Innere Verrechnungen; - anteilige Kosten der Sportverwaltung –
Sonstige Verwaltungsleistungen
19.771,77 €
Hhst. 5500.7093 Zuschüsse für lfd. Zwecke an Sportverbände und Sportvereine sowie deren Einrichtungen
Allgemeine Sportförderung
Vereinspauschale
Den städt. Sportvereinen wird ab dem Jahr 2009 als freiwillige Förderung der Stadt Aschaffenburg eine städt. Vereinspauschale entsprechend der Regelungen des Freistaates Bayern zur Gewährung einer Vereinspauschale (vgl. Abschnitt B – Förderung des Sportbetriebs – der staatl. Sportförderrichtlinien –) gewährt (Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 15.10.2009).
Die Vereinspauschale löste die städt. und staatl. Regelungen zur Bezuschussung von Übungsleitern ab.
Weiterhin kann den Sportvereinen, zur Vermeidung von Nachteilen, an Stelle der städt. Vereinspauschale eine Förderung nach den vor Einführung der Vereinspauschale geltenden städt. und staatl. Regelungen für die Bezuschussung von Übungsleitern gewährt werden (Beschluss des Sportsenats vom 15.10.2009).
Im Jahr 2014 wurde an 44 Sportvereine Förderung in Höhe von insgesamt 126.632,12 € gewährt. Der Förderumfang bewegte sich je Sportverein zwischen 159,30 € und 18.317,20 €.
Die staatl. Förderung betrug 110.012,58 € im Jahr 2014.
Förderung der Jugendarbeit
Für jedes Kind/Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre kann ein Zuschuss von 4,09 € gewährt werden (Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 04.07.1979). Der Zuschuss muss unter Vorlage der Bestandsmeldung an den Bayer. Landessportverband – BLSV – im Schulverwaltungs- und Sportamt beantragt werden.
Im Jahr 2014 wurde an 20 Sportvereine Förderung in Höhe von insgesamt 21.006,24 € gewährt. Der Förderumfang bewegte sich je Sportverein zwischen 24,54 € und 3.063,41 €.
Förderung von Sportarbeitsgemeinschaften mit Schulen – SAG –
Der staatliche Zuschuss für Sportarbeitsgemeinschaften – SAG – ist ein zusätzlicher Zuschuss zur Vereinspauschale. Die Förderung der Stadt Aschaffenburg erfolgt aus diesem Grund in gleicher Höhe wie der staatl. Zuschuss. Eine Antragstellung im Schulverwaltungs- und Sportamt ist erforderlich.
Die Förderung beträgt für jede SAG
Kategorie 1 – 35 – 38 Std. jährlich 70 €
Kategorie 1 – 70 – 76 Std. jährlich 140 €
Im Jahr 2014 wurden 34 Sportarbeitsgemeinschaften von 6 städt. Sportvereinen, in den Sportarten Basketball, Fußball, gesundheitsorientierte Fitness, Judo, Radsport, Schach, Sportklettern, Tanz, Tennis und Tischtennis, mit Schulen durchgeführt. Diese Sportarbeitsgemeinschaften wurden in Höhe von insgesamt 4.200,00 € gefördert.
Förderung der Teilnahme an Meisterschaften
Die Förderung erfolgt ab Teilnahme an Landesmeisterschaften. Sie beträgt 1/3 der nachgewiesenen Kosten (z.B. Startgebühr) bzw. Fahrtkosten und Unterbringung nach den Regelungen des Bayer. Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Die Zuschussanträge werden im Einzelfall dem Sportsenat zur Beschluss-fassung vorgelegt.
Im Jahr 2014 wurden an 13 Sportvereine Zuschüsse in Höhe von insgesamt 16.238,00 € geleistet.
Zuschuss zum Betrieb von vereinseigenen Bädern, Sportanlagen und Sporthallen
12 Vereine erhalten jährlich Zuschüsse zum Betrieb von vereinseigenen Bädern, Sportanlagen und Sporthallen in Höhe von insgesamt 56.002,84 €. Grundlage sind die im Einzelfall gefassten Beschlüsse des Sportsenats des Stadtrates.
Zuschüsse für den Trainings- und Sportbetrieb in der Eissporthalle, im städt. Hallenbad und Freibad
Für den Trainings- und Sportbetrieb der städt. Schwimm- und Eissportvereine wird ein Zuschuss zum Trainings- und Sportbetrieb in der Eissporthalle, im städt. Hallenbad und Freibad gewährt. Im Jahr 2014 betrugen die Zuschussleistungen 4.672,30 € (Beschlüsse des Sportsenats vom 26.05.2009)
Zuschüsse an Sportverbände
Der BLSV, der Stadtverband für Sport und der Turngau Main Spessart erhalten Zuschüsse zum lfd. Betrieb in Höhe von insgesamt 3.910,00 € jährlich (Beschlüsse des Sportsenats vom 26.05.2009 und 22.10.2014).
Sportärztliche Untersuchungen
Für die städt. Sportler in den Sportvereinen werden die Kosten für die sportärztliche Untersuchung getragen. Im Jahr 2014 betrugen die Aufwendungen hierfür 2.962,39 € (Beschlüsse des Sportsenats vom 04.06.1975, 14.12.1977, 09.04.1986 und 19.07.1995).
Gesamtausgaben 235.623,89 €
5500.7099 Zuschüsse für lfd. Zwecke an sonstige Verbände, Vereine u.ä. sowie deren Einrichtungen
Ein wesentlicher Teil der Sportförderung ist die kostengünstige Bereitstellung von Sporthallen, Lehrschwimmbecken und Sportplätzen an nicht gewerblich tätige Sportvereine, Vereine und sporttreibende Gruppen.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 24.154,50 Stunden Sporthallen und Lehrschwimmbecken und 51 städt. Haupt-, Trainings- und Kleinspielfelder Sportvereinen, Vereinen und sporttreibenden Gruppen zur Nutzung überlassen.
Für die Nutzungsstunden werden anteilige Betriebskosten je Stunde für eine Einfachturnhalle von 30,52 €, eine Zweifachsporthalle von 48,91 € und eine Dreifachsporthalle von 67,29 €, sowie für Lehrschwimmbecken von 71,98 € intern verrechnet.
Der Unkostenbeitrag – pauschaler Personalkostenanteil für Hausmeister - der Sportvereine, Vereine und sporttreibenden Gruppen lag abhängig vom Wochentag für die Benutzung der Sporthallen und Lehrschwimmbecken zwischen 1,64 € - 6,15 € je Stunde (vgl. Einnahmen bei Hhst. 5500.1541 in Höhe von 41.671,30 €).
Für die Nutzung der Haupt-, Trainings- und Kleinspielfelder wird ein jährlicher Unkostenbeitrag von 26,00 € - 82,00 € erhoben (s. Einnahmen Hhst. 5600.1100 1.486,00 €).
Die kostengünstige Überlassung der Sporthallen, Lehrschwimmbecken und Haupt-, Trainings- und Kleinspielfelder erfolgt entsprechend der Beschlüsse des Sportsenats des Stadtrats vom 03.11.1976, 20.04.1977, 04.07.1979, 24.10.1984 und 25.04.1990.
1.536.554,13 €
Vermögenshaushalt
Ausgaben
Hhst. 1.5500.9350 Erwerb von beweglichem Sachen des Anlagevermögens Ergänzungen / Ersatz EDV u.ä. – anteilige Kosten der Sportverwaltung –
338,65 €
Hhst. 1.5500.9870 Investitionszuschüsse an Sportvereine
Förderung der Beschaffung von Großsportgeräten
Die Bezuschussung von Großsportgeräten war grundsätzlich mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 25.06.2003 geregelt. Hier war festgelegt, dass eine Bezuschussung, mit Ausnahme von Großsportgeräten über 5.000 €, von einer Antragstellung beim bzw. eine Bezuschussung durch den Bayer. Landessportverband e.V. – BLSV – abhängig gemacht wird. Die seit 2006 geltenden Sportförderrichtlinien sehen eine Bezuschussung der Vereine für die Beschaffung von Großsportgeräten durch den BLSV nicht mehr vor. Nur bei Sportverbänden bestehen ab einer Förderhöhe von 3.000 € für bestimmte Großsportgeräte noch Zuschussmöglichkeiten.
Aus diesem Grund wurde die Förderung der Beschaffung von Großsportgeräten als freiwillige städt. Förderung mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 21.11.2006 neu geregelt.
Förderfähig sind Großsportgeräte die in der „Zuwendungsfähigen Sportgroßgeräte-Liste (s. Anlage) aufgeführt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen werden 1/3 der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch ein Drittel der in der „Zuwendungsfähigen Sportgroßgeräte-Liste“ genannten Kostenpauschale, maximal die Finanzierungslücke gefördert.
Im Jahr 2014 erhielten 5 Sportvereine Zuschüsse zur Beschaffung von Großsportgeräten in Höhe von 8.726,00 €.
Die Zuschussanträge wurden dem Sportsenat des Stadtrats im Einzelfall zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für diese Förderart stehen mindestens 10 % der im städt. Haushalt auf der Hhst. 1.5500.9870 veranschlagten Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2014 betrug dieser Anteil 9.800,00 €.
Förderung des Sportstättenbaus
Die Förderung von Baumaßnahmen der Sportvereine erfolgt, entsprechend der ständigen Beschlussfassung des Sportsenats des Stadtrates, in Höhe 1/3 der durch den BLSV auf Grundlage des Abschnitt C: Förderung des Sportstättenbaus der Sportförderrichtlinien anerkannten zuwendungsfähigen Baukosten.
Für diese Förderart stehen mindestens 90 % der im städt. Haushalt auf der Hhst. 1.5500.9870 veranschlagten Mittel zur Verfügung. Im Jahr 2014 betrug dieser Anteil 88.200,00 €. Reichen diese Mittel nicht zur Förderung aller Anträge aus, erfolgt eine Verteilung der Förderung auf die Folgejahre (Beschluss des Sportsenats vom 17.03.2010). Wartezeiten können aus diesem Grund gegeben sein.
Im Jahr 2014 erhielten 6 Vereine, unter Verwendung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2013, Zuschüsse in Höhe von insgesamt 108.012,00 €.
Gesamtausgaben 116.738,00 € unter Verwendung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2013
Nach Einschätzung des Sportamtes ist für die Sportvereine wichtig, dass sie, für die Finanzierung von Baumaßnahmen, Planungssicherheit haben. Hier ist eine entsprechende Beschlussfassung des Sportsenats, dass die Förderung grundsätzlich beabsichtigt ist, entscheidend.
Weiterhin hat die Erfahrung gezeigt, dass die Anforderung der Zuschussmittel durch die Sportvereine sich immer wieder verzögert bzw. Änderungen der Zuschusshöhe eintreten. Hier kann, entsprechend der bisherigen Beschlusslage, die Bezuschussung von Baumaßnahmen anderer Sportvereine bereits früher erfolgen, als dies in der Auszahlungsplanung vorgesehen ist. Hier ist die Bezuschussung im Jahr 2014 ein gutes Beispiel, da in diesem Jahr im Jahr 2013 nicht abgerufene Fördermittel verwendet werden konnten. Auch für das Jahr 2015 zeichnet sich eine ähnliche Situation ab, da bisher von den zur Auszahlung vorgesehenen Mitteln von 88.200,00 € nur 33.538,00 € durch die begünstigten Vereine abgerufen wurden.
Es wird vorgeschlagen, die Entwicklung der Sportförderung im Bereich der Baumaßnahmen weiter zu beobachten.
Es ist beabsichtigt, das Thema „Förderung von Baumaßnahmen“, im Hinblick auf die Finanzlage der Kommunen, bei der nächsten Sportamtsleitertagung am 22.10. und 23.10.2015 zu thematisieren.
Bezüglich der Förderung von Baumaßnahmen durch andere bayer. Kommunen sind, soweit eine freiwillige Förderung vorgesehen ist, Abweichungen in der Förderhöhe (z.B. 20 % der förderfähigen Summe bzw. Deckelung von Einzelförderung je Baumaßnahme) bekannt.