1. Sachstand und Anlass:
Die Maßnahme „Hochwasserfreilegung Fischerviertel“ wurde im Rahmen des Großprojektes „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ entwickelt und in der Folge als Teilmaßnahme weiter-entwickelt. Die Maßnahme steht im Kontext zu dem genannten Großprojekt, behandelt hier jedoch im Wesentlichen den Aspekt der Hochwasserfreilegung eines historischen Siedlungsgebietes, des Fischerviertel. Sie wurde, da eine Realisierung unabhängig von dem Gesamtprojekt möglich ist, aus diesem herausgezogen und als Einstieg in das Projekt „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ weiterentwickelt.
Das Projekt hat nun den Status der abgeschlossenen Vorplanung erreicht. Eine erste, bereits sehr detaillierte Kostenschätzung liegt vor.
2. Projektbeschreibung:
Das Projekt besteht aus einer Reihe von Einzelmaßnahmen, die im Paket künftig die weitgehende Hochwasserfreilegung des Fischerviertels (bis ca. zu einem Bemessungshochwasser HQ 70 des Mains) bewirken. Zentrales Bauteil ist ein neues Hochwasserpumpwerk in dem Gebiet.
Das von der Stadt Aschaffenburg mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, erläutert in der nachfolgenden Power-Point-Präsentation detailliert alle technischen und planerischen Aspekte der Maßnahme.
Die das Projekt begleitenden Maßnahmen (Kampfmitteluntersuchung, Bodenuntersuchungen, Stadtbodenkonzept-Überprüfung, stadtinterne Abstimmung (Stadtplanungsamt, Gartenamt)) sind bereits eingeleitet.
Geplant ist die Realisierung der Maßnahme ab September 2016; die Maßnahme wird dann bis ca. Mitte 2017 beendet sein.
3. Kosten
Das Projekt befindet sich derzeit im Stadium der Vorplanung (Lph. 2) und damit verbunden liegen die Kosten gem. HOAI nun im Kostenstadium der Kostenschätzung vor.
Diese gliedert sich wie folgt:
Baukosten
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1.200.000 €
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Baunebenkosten
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300.000 €
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Bruttosumme
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1.500.000 €
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In den Baukosten ist das erforderliche Gebäude als Funktionsgebäude enthalten. Mögliche städtebauliche Erfordernisse, gestalterische Mehrleistungen und ggf. archäologische Aufwendungen sind dabei nicht berücksichtigt. Diesbezügliche Kostenbestandteile sind in der Entwurfsplanung (Lph. 3) im Rahmen der Kostenfortschreibung als Kostenberechnung mit einzupflegen.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt sind im Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 € für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € eingestellt. Die für die Realisierung dieses Projektes erforderlichen weiteren Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2016 und 2017 bereitgestellt werden.