Hochwasserfreilegung Fischerviertel - Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.11.2015 ö Beschließend 1pvs/10/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass:

Die Maßnahme „Hochwasserfreilegung Fischerviertel“ wurde im Rahmen des Großprojektes „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ entwickelt und in der Folge als Teilmaßnahme weiter-entwickelt. Die Maßnahme steht im Kontext zu dem genannten Großprojekt, behandelt hier jedoch im Wesentlichen den Aspekt der Hochwasserfreilegung eines historischen Siedlungsgebietes, des Fischerviertel. Sie wurde, da eine Realisierung unabhängig von dem Gesamtprojekt möglich ist, aus diesem herausgezogen und als Einstieg in das Projekt „Entwässerungsgebiet Willigisbrücke“ weiterentwickelt.
Das Projekt hat nun den Status der abgeschlossenen Vorplanung erreicht. Eine erste, bereits sehr detaillierte Kostenschätzung liegt vor.
2.        Projektbeschreibung:

Das Projekt besteht aus einer Reihe von Einzelmaßnahmen, die im Paket künftig die weitgehende Hochwasserfreilegung des Fischerviertels (bis ca. zu einem Bemessungshochwasser HQ 70 des Mains) bewirken. Zentrales Bauteil ist ein neues Hochwasserpumpwerk in dem Gebiet.
Das von der Stadt Aschaffenburg mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, erläutert in der nachfolgenden Power-Point-Präsentation detailliert alle technischen und planerischen Aspekte der Maßnahme.
Die das Projekt begleitenden Maßnahmen (Kampfmitteluntersuchung, Bodenuntersuchungen, Stadtbodenkonzept-Überprüfung, stadtinterne Abstimmung (Stadtplanungsamt, Gartenamt)) sind bereits eingeleitet.
Geplant ist die Realisierung der Maßnahme ab September 2016; die Maßnahme wird dann bis ca. Mitte 2017 beendet sein.
3.        Kosten

Das Projekt befindet sich derzeit im Stadium der Vorplanung (Lph. 2) und damit verbunden liegen die Kosten gem. HOAI nun im Kostenstadium der Kostenschätzung vor.
Diese gliedert sich wie folgt:
Baukosten
1.200.000 €
Baunebenkosten
300.000 €
Bruttosumme
1.500.000 €

In den Baukosten ist das erforderliche Gebäude als Funktionsgebäude enthalten. Mögliche städtebauliche Erfordernisse, gestalterische Mehrleistungen und ggf. archäologische Aufwendungen sind dabei nicht berücksichtigt. Diesbezügliche Kostenbestandteile sind in der Entwurfsplanung (Lph. 3) im Rahmen der Kostenfortschreibung als Kostenberechnung mit einzupflegen.
Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung

Für das Projekt sind im Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 € für Ingenieurleistungen und Baunebenkosten sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € eingestellt. Die für die Realisierung dieses Projektes erforderlichen weiteren Haushaltsmittel müssen im Haushalt 2016 und 2017 bereitgestellt werden.

.Beschluss:

I.
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der vorgelegten Vorplanung (mit Kostenschätzung) die Entwurfsplanung zu erstellen. Danach ist für die Maßnahme ein Bau- und Finanzierungsbeschluss im Haupt- und Finanzsenat herbeizuführen mit dem Ziel, das Vorhaben ab September 2016 zu realisieren.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2016 12:06 Uhr