1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Die Verwaltung wurde 2013 beauftragt, eine Vorschlagsliste zum Ausbau der zehn dringlichsten FGÜ zu erarbeiten. Zusätzlich wurde ein FGÜ zum Abbau vorgeschlagen. In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.10.2013 wurde folgender Beschluss gefasst:
? Der Planungs- und Verkehrssenat trifft den Grundsatzbeschluss, die bestehenden Fußgängerüberwege soweit wie möglich der Straßenverkehrsordnung und den aktuellen Richtlinien und Regelwerken anzupassen.
? Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Ertüchtigung von 10 Fußgängerüberwegen gemäß Anlage 1 zu.
? Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Abbau von 1 Fußgängerüberweg gemäß Anlage 2 zu.
? Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtrat jährlich über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
In diesem Zusammenhang werden dem Stadtrat weitere Fußgängerüberwege zur Ertüchtigung bzw. zum Abbau vorgeschlagen.
Die Liste der Ertüchtigung von den 10 dringlichsten FGÜ
Nr. 105
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Horchstraße (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung)
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zurückgestellt
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Nr. 109
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Mittelstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen)
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Umbau 2015
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Nr. 112
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Aschaffstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen, Parkverbot, Bushaltestelle)
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2014 umgebaut
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Nr. 202
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Ruhlandstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Markierung, Beleuchtung)
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2014 umgebaut
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Nr. 316
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Bismarckallee (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung)
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2014 umgebaut
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Nr. 324
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Löherstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Bushaltestelle)
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zurückgestellt
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Nr. 402
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Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Beleuchtung)
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zurückgestellt
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Nr. 403
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Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
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2014 umgebaut
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Nr. 410
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An den Bornwiesen (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung, Parkverbot)
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Umbau 2015
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Nr. 505
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Weißbergstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
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Umbau 2015
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2. Projektbeschreibung
Die Stadtverwaltung ertüchtigt im Jahr 2015 folgende FGÜ:
? Nr. 109: Mittelstraße in Damm (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
-bereits fertiggestellt
? Nr. 505: Weißbergstraße in Gailbach (taktile Elemente, Beleuchtung)
-im Bau (November 2015)
? Nr. 410: An den Bornwiesen in Schweinheim (komplette Absenkung auf 1 cm, Beleuchtung)
-im Bau
? Nr. 303: Lange Straße in Damm (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
-bereits fertiggestellt
Im Jahr 2016 werden folgende FGÜ barrierefrei umgebaut:
Nr. 306: Fabrikstraße (Innenstadt) Nähe Ostzugang Citygalerie vor der Kreuzung Ernsthofstraße
Verlegung des derzeitigen FGÜ um etwa 10 m weiter nach Norden in Laufrichtung der Passanten der Ernsthofstraße. Es wurde beobachtet, dass dort die allermeisten Fußgänger die Fahrbahn der Fabrikstraße queren. Der jetzige FGÜ liegt zu weit außerhalb der Laufrichtung und wird nicht angenommen.
Bau eines geteilten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung. Wegen der breiten Fahrbahn im Bereich der neuen Querung wird die Fahrbahn einseitig eingeengt, um die Querung zu verkürzen.
Nr. 308: Fabrikstraße (Innenstadt) hinter der Kreuzung zur Ernsthofstraße
Umbau des FGÜ zu einem geteilten Übergang sowohl für Blinde als auch für Rollstuhlfahrer / Rollatoren, taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte sowie einer verbesserten Beleuchtung.
Im Jahr 2016 werden folgende FGÜ in alternative Querungsanlagen umgebaut:
Nr. 307: Ernsthofstraße (vor der Kreuzung Fabrikstraße; Innenstadt)
Bereits im Jahr 2004 gab es schriftliche Beschwerden aus der Bevölkerung, dass ein Radfahrer, der in der Fabrikstraße nordostwärts fährt und nach rechts in die Ernsthofstraße einbiegt, jeweils gegenläufig zur Einbahnstraßenführung, Gefahr läuft, mit Kraftfahrzeugen zu kollidieren, die von der Ernsthofstraße nach links in die Fabrikstraße einbiegen und ihm auf dem gleichen kleinen Kreisbogen entgegenkommen. Erhöht wird das Risiko dadurch, dass der Autofahrer sein Augenmerk nach rechts auf den für ihn vorfahrtsberechtigten Verkehr richtet.
Um zu verhindern, dass der Kraftfahrer beim Linksabbiegen in die Fabrikstraße auf die linke Seite der Ernsthofstraße fährt, soll eine Fahrradschleuse in Form einer 2,30 m breiten Querungsinsel eingebaut werden, die die aus der Ernsthofstraße ausbiegenden Kraftfahrzeuge zwingt, die rechte Fahrbahnhälfte zu befahren. Gleichzeitig kann der in die Ernsthofstraße einbiegende Fahrradfahrer im Schutze der Insel einfahren. Da der Radfahrer nicht in der Kurve zum Halten gezwungen werden soll, ist es für die Sicherheit des Radfahrers unabdingbar, dass der FGÜ abgebaut wird. Die Querungshilfe ermöglicht den querenden Fußgängern, die Fabrikstraße sicher zu queren, da sie sich jeweils nur noch in einer Richtung orientieren müssen.
Nr. 102: Daimlerstraße (Stadtteil Damm-Gewerbegebiet Strietwald)
Der Fußgängerüberweg (FGÜ) „Daimlerstraße“ befindet sich im Stadtteil Strietwald zwischen dem Kreisverkehrsplatz (KV) Link- / Daimlerstraße und der Einmündung Benzstraße, sowie kurz hinter der Aschaffbrücke in Richtung Strietwald. Da die Daimlerstraße ins Gewerbegebiet Strietwald führt, wird der FGÜ von einem nicht unerheblichen Teil von Schwerverkehr passiert. Die Fahrbahn ist hier mit 10,50 m entsprechend breit ausgebaut.
Auf der Seite des Kreisverkehrsplatzes führen beidseitig Radstreifen auf der Fahrbahn bis zum Fußgängerüberweg. Hinter dem FGÜ sind im weiteren Verlauf der Daimlerstraße keine Rad-streifen markiert. Ein großer Teil der Radfahrer, die aus Richtung KV kommen, biegt in den Geh- und Radweg entlang der Aschaff, der unmittelbar an der Querungsstelle beginnt, ein bzw. aus. Die Ausbieger müssen dabei den Fußgängerüberweg queren. Der Geh- und Radweg entlang der Aschaff endet bzw. beginnt hier.
Der FGÜ ist am 07.05.2015 im Arbeitskreis Verkehr als Tagesordnungspunkt behandelt worden, da ein Bürger die Breite des FGÜ und die fehlende Sicherheit bei der Querung bemängelt hatte. Der Arbeitskreis hat sich für den Einbau einer Querungshilfe bei gleichzeitiger Entfernung der FGÜ-Markierung ausgesprochen. Die Begründung ist, dass zum einen die Radfahrer des Aschaffradweges bei freier Fahrbahn ohne abzusteigen die Querung benutzen können. Zum anderen wird die Sicherheit auch für die Fußgänger erhöht, da die Fußgänger zwar keinen Vorrang mehr besitzen, aber nach Absicherung nach einer Seite die Fahrbahn sicher queren können. Die breite Mittelinsel bietet zudem unsicheren Fußgängern und Radfahrern die Möglichkeit, die Fahrbahn nicht komplett queren zu müssen.
Beleuchtung: Derzeit steht eine technische Leuchte an der Querungsstelle am Beginn des Geh-und Radweg entlang der Aschaff. Diese ist für die Ausleuchtung einer Querungshilfe ausreichend.
Bei Bestehenbleiben des FGÜ müsste die Beleuchtung jedoch den Richtlinien für FGÜ entsprechend angepasst werden.
Bisher zurückgestellte FGÜ:
Nr. 105 Horchstraße (wurde zurückgestellt wegen einer Umbauplanung des großen Verbrauchermarktes in der Horchstraße)
Nr. 402: Schweinheimer Straße 80 (derzeit läuft eine Untersuchung für eine Verbesserung des Bereichs zwischen Bergstraße und Pestalozzischule durch das Planungsbüro Von Mörner – da der FGÜ in diesen Bereich fällt, wurde der Ausbau vorerst zurückgestellt)
Nr. 324: Löherstraße Höhe Parkhaus (wurde zurückgestellt, da es mögliche Änderungen des Querschnitts in der Löherstraße bezüglich des Radverkehrskonzeptes geben kann und eine Sanierung des Kanals ansteht).
Derzeit in Planung befindliche FGÜ:
Nr. 205: Stadtbadstraße im Stadtteil Leider (Schulzentrum) / Am Ende der Rampe von der Ebertbrücke
Umbau des bestehenden FGÜ, der zugleich Teil des Schulweges zum Schulzentrum Leider ist. Bau eines zweigeteilten Übergangs mit taktilen Elementen auf beiden Seiten und auf der Mittelinsel sowie einer verbesserten Beleuchtung. Rankingplatz 87 der Erhebung von 2009. (siehe Antrag von Herrn Stadtrat Klein vom 12.08.2015).
Nr. 107: Mühlstraße im Stadtteil Damm (in Höhe der Einmündung Haidstraße)
Das Tiefbauamt ermittelt derzeit die Grundlagen für den FGÜ Mühlstraße. Der Fußgängerüberweg in der Mühlstraße hat in der Erhebung aller Fußgängerüberwege in Aschaffenburg von 2009 den Rankingplatz 50. Er ist somit nicht prioritär und daher als Projekt für 2016 nicht berücksichtigt. (siehe Antrag von Herrn Stadtrat Roth vom 08.10.2015).
3 .Kosten
Fabrikstraße Fußgängerüberwege 92.000 Euro
Ernsthofstraße Querungshilfe / Fahrradschleuse 15.000 Euro
Daimlerstraße Querungshilfe 15.000 Euro
Gesamtkosten 122.000 Euro
Nachrichtlich:
FGÜ Stadtbadstraße 46.000 Euro
FGÜ Mühlstraße 46.000 Euro
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung
Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2016 125.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz können folgende FGÜ umgebaut bzw. alternative Querungsanlagen eingerichtet werden:
1. beide FGÜ Fabrikstraße Höhe Einmündung Ernsthofstraße
2. Fahrradschleuse / Querungshilfe Ernsthofstraße Höhe Einmündung Fabrikstraße
3. Querungshilfe Daimlerstraße am Geh- und Radweg entlang der Aschaff