Anlass
Von den Altstadtfreunden wurde die Anregung an die Stadtverwaltung herangetragen, für die ehemaligen kurfürstlichen Landschaftsparke (Fasanerie–Godelsberg–Büschelberg) ein Pflege- und Entwicklungskonzept zu entwickeln.
Dieses Kulturdenkmal mit seinen besonderen Landschafts- und Naherholungsqualitäten soll wieder als ein besonderer Teil des Aschaffenburgs Grünzuges im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen werden. Um dieses bewusste Wahrnehmen anzustoßen ist als erste punktuelle Maßnahme das Freistellen des Wiesentals zwischen Fasaneriegaststätte und Fasaneriesee zu empfehlen. Weitere Maßnahmen könnten die Rekonstruktion der nur noch rudimentär erkennbaren Birkenallee an den östlichen Fasaneriewiesen umfassen.
Bereits in der Planungsphase für die Ausführungsplanung bedarf es der Einbeziehung zahlreichen Akteure, z. B. Forst, Naturschutz, Denkmalschutz und Stadtentwicklung um die verschiedenen Belange zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird eine zeitnahe Umsetzung nicht zu realisieren sein.
Historie
Die Fasanerie (Abbildung 1) ist eine ca. 75 ha große, parkartige Waldfläche im Osten der Stadt.
Die Fasanerie wurde 1779 nach den Plänen von Emanuel Josef von Herigoyen angelegt, der die zum Park Schönbusch umgestaltete Fasanerie des Nilkheimer Wäldchen ersetzte. Die Fasanerie weist nur untergeordnet Stielelemente eines Englischen Gartens auf.
Die wesentlichen Stielelemente sind die organisch verlaufende Wege und Pfade, der Jagdstern, das Wiesental sowie der See.
Die Fasanerie diente ursprünglich der Aufzucht von Fasanen, Haarwild sowie vereinzelt der Zucht von bengalischen Hirschen.
Umgang mit dem Landschaftspark Fasanerie in der Nachkriegszeit bis heute
Die Fasanerie hatte zwischen den Weltkriegen die Bedeutung als Park verloren und wurde ausschließlich zur Holzgewinnung genutzt. In dieser wechselvollen Zeit war die Wiederherstellung des Landschaftspark kein Ziel (Abbildung 2).
Nach Kriegsende waren 4,5 ha Fasaneriewald durch den Bombenhagel vernichtet und es gab bereits Beschlüsse die Rodungen auszuweiten. Inwieweit diese Rodungen realisiert wurden ist historisch nicht belegt.
Bereit in den 50ziger Jahren hat der Gärtendirektor Max Josef Diermayer (1884–1959), München, im Auftrag der Stadt den „Entwurf zur Ausgestaltung der Fasanerie Aschaffenburg nach dem Plan von Herigoyen ausgearbeitet. Dieser Plan wurde nicht umgesetzt.
In den 60iger Jahren ist der Fasaneriesee bis auf eine Restfläche und das Wiesental vollständig bewaldete (Abbildung 3). Diese Elemente der Englischen Gartenarchitektur waren bis auf die Wege- und Gebäudestrukturen nicht mehr erkennbar.
Für das Kronberg-Gymnasium wurde 1965 in der Fasanerie Baurecht geschaffen.
Im Rahmen eines Zehnjahresplans sollte die Planung des Gärtendirektors Christian Bauer, München (1903–1978) umgesetzt werden. 1969 wurde damit begonnen den Fasaneriesee auf seine ursprüngliche Größe von ca. 2 ha auszubaggern, damit wurde die Wasserfläche vervierfacht. Es wurden Querdämme beseitigt, neue Uferbefestigungen angelegt und das Blickfeld zwischen Fasaneriegaststätte und See freigelegt
1970 wurde mit Unterstützung der US-Army der Fasaneriesee abgedichtet und in seiner heutigen Form wiederhergestellt. Das bewaldete Wiesental wurde freigestellt, wie das Luftbild aus 1991 (Abbildung 3) zeigt. Nach mehr als 40 Jahren ist das Wiesental nahezu wieder zugewachsen.
Erst in den 70iger Jahren wurde das Naherholungspotenzial der Fasanerie wieder entdeckt und kontinuierlich entwickelt, dazu gehörte beispielsweise die Errichtung des Biergartens Mitte der 1990iger wird auf der Fasaneriewiese eine Spielplatzanlage hergestellt, in den 2012 bis 2014 Jahren wurden die Ausstattung und die Aufenthaltsqualität des Spielplatzes verbessert und um „Fitnessgeräte“ ergänzt.
Ob zwischen zeitlich eine erneute Freistellung des Wiesentals durchgeführt wurde lässt sich über die Luftbilder (Abbildungen 5 & 6) nicht beantworten.
„Wiederherstellung Wiesental“
Das verlorene Wiesental ist ein wesentliches Gestaltungselement der Fasanerie. Mit der Wiederherstellung kann ein Teil der ursprünglichen Parklandschaft wiederhergestellt werden.
Dazu ist die Rodung von überwiegend jungem Gehölzaufwuchs auf einer Länge von ca. 200 m und einer Breite von 10 m bis 15 m erforderlich. Um die ursprünglichen Landschaftskonzeption zu erleben, sollte die Rodung bis an den vorhandenen Biergarten/Gaststätte geführt werden.
Park- und Landschaftspflege sind mit den Ansprüchen des Naturschutzes und der Forstwirtschaft zu harmonisieren. Deshalb ist zur Vorbereitung der Rodung des Wiesentals ist eine detaillierte Untersuchung des Artenspektrums erforderlich. Sie soll die potenziell vorhandenen artenschutzrechtlichen Strukturen, wie z. B. Baumhöhlen, Rindenspalten usw., sowie die europaweitgeschützten Arten kartierten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann dann das Länge/Breiteverhältnis der Rodungsfläche, innerhalb der historischen Planvorgaben, festgelegt werden. Darüber hinaus kann über das potenzielle schützenswerte Artspektrum der Eingriffszeitraum bestimmt und die möglichen faunistischen und floralen Veränderungen prognostiziert werden.
Die Kosten für das artenschutzrechtliche Konzept betragen ca. 4.000 €. Die geschilderte Vorgehensweise wurde mit dem städtisch Forstamt und dem Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz abgestimmt.
Rechtliche Rahmenbedingungen.
Die Fasanerie ist nach dem Waldgesetz als Forstfläche festgesetzt. Für Rodungen innerhalb von Forstflächen ist eine Rodungsgenehmigung einzuholen. Diese Genehmigung erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) durch die Außenstelle AELF-Forsten in Aschaffen-burg.
Für die Rodungsgenehmigung ist das Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg nach Prüfung des artenschutzrechtlichen Konzeptes erforderlich.
Weiterhin ist die Fasanerie ein Denkmal und in der Denkmalliste eingetragen. Somit sind Veränderungen am Baudenkmal genehmigungspflichtig. Die Denkmalschutzbehörde, als wesentliche Akteure, wird in die Planung miteinbezogen. Ob von Seiten der Denkmalpflege Zuschüsse akquiriert werden können wird im Verfahren geklärt.
Vorgehen zur Wiederherstellung des Wiesentals
Die Maßnahme „Wiederherstellung Wiesental“ soll in einem 2-stufigen Verfahren durchgeführt werden. Auf Grundlage der Vorbereitungen soll dann der Ausführungsplan in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und der Rodungsgenehmigung der Forstbehörde erfolgen. Dieses Ausführungskonzept wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Erst danach erfolgt die Umsetzung der Planung und damit die tatsächliche Wiederherstellung des Wiesentals. Die Realisierung wird aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen, außerhalb der Vogelbrutzeit, frühestens im Herbst 2016 stattfinden können. Die erforderlichen Arbeiten übernimmt das Forstamt.
Zeitliche und finanzielle Einordnung
Die Erstellung der Ausführungsplanung soll am Jahresanfang 2016 starten und sollte mit der Beteiligung der wesentlichen Akteure bis zum Herbst 2016 abgeschlossen sein. Die Kosten des Projektes können erst auf der Grundlage der Ausführungsplanung ermittelt werden und werden dann zum Umsetzungsbeschluss vorliegen. Als Haushaltsdeckung stehen die jährlichen Mittel zur Umsetzung des Grünkonzeptes zur Verfügung.