1. Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau – Ausgründung des Krankenhausbetriebes in eine GmbH
Mit Beschluss vom 13.5.2013 hat der Stadtrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, ein Eckwertepapier für eine Fusion des Klinikums Aschaffenburg mit dem Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos zu erstellen. Mit Beschluss vom 15.7.2013 wurde der Auftrag weiter präzisiert. Dabei war unter anderem vorgesehen, Grundstrukturen für die fusionierten Krankenhäuser herauszuarbeiten. Die Ausgründung des Krankenhausbetriebes war dabei bereits angedacht, sollte aber erst in einer zweiten Phase nach Beschlussfassung über das Eckwertepapier näher ausgearbeitet werden.
Das Eckwertepapier wurde am 17.2.2014 beschlossen. Es wurde der Auftrag erteilt, die Fusionsver-träge auf der Basis des Eckwertepapiers auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zudem sollte der im Entwurf vorliegende GmbH-Vertrag für den auszugründenden Krankenhausbetrieb weiterentwickelt werden. Die Fusionsverträge wurden am 6.10.2014 beschlossen und am 2.12.2014 unterzeichnet. In der Folgezeit wurde die GmbH-Satzung überarbeitet. Der Personalrat hat sein Einverständnis mit den ihn betreffenden Regelungen erklärt. Das Ergebnis der Überarbeitung wurde in der Lenkungsgruppensitzung vom 9.11.2015 vorgestellt und von den Mitgliedern der Lenkungsgruppe gebilligt.
Die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau hat den Gesellschaftsvertrag gemäß Anlage in der Sitzung vom 27.11.2015 einstimmig beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wird nun zusammen mit den anderen Verträgen, die im Zusammenhang mit der Ausgründung des Krankenhausbetriebes erforderlich sind, der Regierung von Unterfranken und dem Finanzamt vorgelegt. Für den Fall, dass sich dabei keine Beanstandungen ergeben, ist beabsichtigt, die Ausgründung im Jahr 2016 rückwirkend zum 1.1.2016 vorzunehmen.
Um zustimmende Kenntnisnahme des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage wird gebeten.
2. Zusammenarbeit zwischen dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und dem Klinikum Hanau - Gründung einer Kooperationsgesellschaft
Am 2.7.2013 haben die Klinikum Hanau GmbH und der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg einen Letter of Intent (LoI) zum Aufbau eines medizinischen Regionalkonzeptes unterzeichnet. Ziel des LoI war es, zur Sicherung einer umfassenden hochwertigen medizinischen Patientenversorgung in kommunaler Trägerschaft zu kooperieren.
Bis Juni 2014 sollte eine Arbeitsgruppe aus Klinik- und Verwaltungsvertretern ein medizinisches Konzept erarbeiten und geeignete Rechtsformen für die dauerhafte Zusammenarbeit überprüfen. Die Erarbeitung des medizinischen Konzeptes wurde mit dem Fusionsprozess Klinikum Aschaffenburg/Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos synchronisiert und im Stadtrat im Rahmen der entsprechenden Beschlussfassungen zur Fusion vorgestellt. In der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes vom 18.7.2014 wurden darüber hinaus die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die angestrebte Rechtsform der Zusammenarbeit vorgestellt. Dabei wurde der Auftrag erteilt, das Kooperationsmodell auf der Basis einer neu zu gründenden Gesellschaft weiter zu entwickeln. Der daraus resultierende Entwurf eines Gesellschaftsvertrages wurde mit der Regierung von Unterfranken und der Regierung von Darmstadt abgestimmt und von der Lenkungsgruppe Aschaffenburg/Hanau am 19.5.2015 beschlossen. Der Stadtrat hat dem entsprechenden Gesellschaftsvertrag am 15.6.2015 zugestimmt. Die zustimmenden Beschlussfassungen durch den Krankenhauszweckverband und die Stadt Hanau erfolgten unmittelbar danach.
Der Gesellschaftsvertrag wurde anschließend dem Kartellamt zur Prüfung vorgelegt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat das Kartellamt darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht sinnvoll wäre, eine Genehmigung der Fusion der Kliniken Hanau und Aschaffenburg-Alzenau zu beantragen. Würde diese genehmigt werden, wären die Genehmigung der Kooperations-GmbH und alle weiteren Kooperationsmaßnahmen mit umfasst. Bei einer bloßen Genehmigung der Kooperations-GmbH müssten aller weiteren Kooperationsschritte darauf hin untersucht werden, ob sie kartellrechtlich relevant sind. Das würde das Verfahren sehr schwerfällig machen.
Die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes hat deshalb am 27.11.2015 beschlossen, den Antrag auf Prüfung der Gründung einer Kooperations-GmbH zurückzunehmen und anstelle dessen einen Antrag auf kartellrechtliche Vorabprüfung einer Fusion der Krankenhäuser Klinikum Hanau und Klinikum Aschaffenburg-Alzenau zu stellen. Eine Vorwegnahme der Entscheidung über die Tatsächliche Fusion ist damit nicht verbunden. Den Krankenhausträgern bleiben drei Jahre Zeit zur Umsetzung der Fusion.
Um zustimmende Kenntnisnahme des Vorabprüfungsantrages für eine Fusion wird gebeten.