Fusion des Klinikums Aschaffenburg mit dem Krankenhaus Alzenau-Wasserlos; Änderung der Verbandssatzung, Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.10.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.10.2014 ö Beschließend 1pl/14/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Juli 2013 haben der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg und der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg die jeweiligen Verwaltungen beauftragt, zusammen mit der Verwaltung des Klinikums Aschaffenburg mögliche Eckwerte für eine Fusion des Klinikums Aschaffenburg mit dem Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos auszuarbeiten.
Am 17.2.2014 wurde über das Ergebnis der Fusionsverhandlungen in Stadtrat und Kreistag berichtet. Beide Gremien haben nachfolgende Eckwerte für die weiteren Fusionsverhandlungen gebilligt:
       Einlage der Immobilie des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos in das Vermögen des Zweckverbandes; Wertausgleich durch die Stadt in gleicher Höhe. Einheitliche Betriebs-GmbH mit zwei Standorten.
       Die restlichen Investitionsmaßnahmen werden ab dem 01.01.2015 vom Zweckverband übernommen und von den beiden Trägern des Zweckverbandes jeweils hälftig refinanziert.
       Etwaige Betriebsdefizite des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos werden ein-schließlich des Geschäftsjahres 2014 vom Landkreis ausgeglichen.
       Für den Fall, dass Betriebsdefizite ausgeglichen werden müssten, werden diese ab 01.01.2015 vom Zweckverband über die beiden Träger jeweils hälftig ab dem Wirtschaftsjahr 2015 refinanziert.
Auf der Basis dieser Eckwerte sollten die erforderlichen Rechtsakte dem Stadtrat und dem Kreistag bis zum 4. Quartal 2014 entscheidungsreif vorgelegt werden, sodass Ende 2014 eine Beschlussfassung beider Gremien über die erforderlichen Rechtsakte möglich wäre.
Dementsprechend legen die Verwaltungen von Stadt und Landkreis heute ihrem jeweils zuständigen Gremium in öffentlicher Sitzung die überarbeitete Verbandssatzung und den Personalüberleitungsvertrag und in nichtöffentlicher Sitzung die übrigen Verträge zur Beschlussfassung vor.
Die Zweckverbandssatzung wurde im Vorfeld mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Die Lenkungsgruppe Krankenhausfusion hat die Zustimmung zur Satzung einstimmig empfohlen. Die Zustimmung von Stadtrat und Kreistag zur Satzungsänderung ist nach § 27 der bisherigen Satzung erforderlich. Die endgültige Beschlussfassung über die Satzung erfolgt durch die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes. Diese muss spätestens Mitte November 2014 erfolgt sein, damit die Änderungssatzung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Gelingt dies nicht, verfällt die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kartellamtes und es wäre eine erneute Fusionsprüfung in 2015 durchzuführen, wobei das Ergebnis ungewiss ist.
Der Personalüberleitungsvertrag wurde im Vorfeld mit dem örtlichen Personalrat und dem Gesamtpersonalrat des Krankenhauses Alzenau-Wasserlos sowie dem Personalrat des Klinikums Aschaffenburg abgestimmt. Die Lenkungsgruppe Krankenhausfusion hat die Zustimmung zum Personalüberleitungsvertrag einstimmig empfohlen. Die Beschlussfassung kann in öffentlicher Sitzung erfolgen, weil geheimhaltungsbedürftige Teile in dem Vertrag nicht enthalten sind.
Mit der Umsetzung der heute zur Beschlussfassung vorgelegten Rechtsakte wird der erste Schritt der Fusion, die Eingliederung des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos in den Krankenhauszweckverband Aschaffenburg, zum 31.12.2014 vollzogen. Die verwaltungs-technische Vorbereitung des zweiten Schrittes, der Ausgliederung des Krankenhausbetriebs in eine neu zu gründende gGmbH, wird weiterbetrieben. Ziel ist eine Ausgliederung zum 01.01.2015, die ggf. rückwirkend vorgenommen wird.

.Beschluss:

1.        Die übereinstimmenden Beschlüsse des Kreisausschusses des Landkreises Aschaffenburg und des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg vom 15.07.2013 sowie des Stadtrates und des Kreistages vom 17.02.2014 werden als Geschäftsgrundlage für die Fusion zugrunde gelegt.
2.        Der Zweckverbandssatzung gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. Dem Krankenhaus-zweckverband Aschaffenburg wird empfohlen, diese zu beschließen.
3.        Dem Personalüberleitungsvertrag gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Dem Kranken-hauszweckverband Aschaffenburg wird empfohlen, den Personalüberleitungsvertrag abzuschließen

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:15 Uhr