Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 15.06.2015 ö Beschließend 3hfs/8/24/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Die Neugestaltung des Mainufers zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor ist eine bedeutende Stadtentwicklungsaufgabe für die Stadt Aschaffenburg. Aufbauend auf den Empfehlungen des Schlossterrassenbeirates wurde 2010 ein konkurrierendes Plangutachterverfahren durchgeführt und ein aufwändiger Bürgerbeteiligungsprozess initiiert. Der Stadtrat hat auf der Grundlage dieser Ergebnisse ein 19 Punkte-Katalog mit konkreten Maßnahmen als Handlungsprogramm für die künftige Neugestaltung des Mainufers beschlossen und die Verwaltung mit dessen planerischen Konkretisierung und Umsetzung. beauftragt. Ein wesentliches Einzelprojekt stellt die Neugestaltung der Uferpromenade dar. Der heutige Mainuferweg erfüllt die Ansprüche an eine Uferpromenade nur sehr unzureichend. Breite, Material, Nutzbarkeit und gestalterische Einbindung lassen stark zu wünschen übrig. Der Nutzungsdruck durch Spaziergänger und Fahrradfahrer ist vor allem an Wochenenden in der warmen Jahreszeit sehr groß. Der heutige Uferweg ermöglicht es auch nur eingeschränkt an wenigen Stellen direkt an das Ufer zu treten. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde dem Wunsch das Ufer durch Sitzstufen zu erleben eine hohe Priorität eingeräumt.
Im Haushalt 2015 sind für den Ausbau und Verbreiterung der Mainuferpromenade 300.000 € und 75.000 € für Sitzstufen an der Uferlinie eingestellt. Dieser Kostenkalkulation zugrundgelegt ist ein Vollausbau des Weges in Asphaltbauweise mit rund 4 m Breite aber mit Engstellen in den Bereichen der Bäume.
Aufbauend auf dem Beschluss zum Maßnahmenkatalog vom 13.05.2014 hat die Verwaltung den Plangutachter xxx mit der Überarbeitung seines Plangutachtens beauftragt. Für diese Überarbeitung als Masterplan konnte die Verwaltung bereits Städtebauförderungsmittel von der Regierung von Unterfranken einbinden. Die Grundlage hierfür ist die Vorbereitende Untersuchung mit integriertem Stadtentwicklungskonzept für den Bereich Oberstadt und Mainufer (Sanierungsgebiete 8, 1b und 2) von November 2014 und der hierübergefasste Stadtratsbeschluss von Dezember 2014. Die Regierung von Unterfranken hat die Aufnahme des Mainufers als Sanierungsgebiet bestätigt, so dass künftig Städtebauförderungsmittel mit einer Förderquote von 60 % zur Anwendung kommen können. Hiervon profitiert auch die Neugestaltung der Mainuferpromenade. Projektbezogen müssen für die jeweiligen Einzelmaßnahmen aber immer konkretisierende Förderanträge gestellt werden.
Wesentlicher Bestandteil der Masterplanung ist die Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor. Hierfür wurde vom Planungsbüro xxx die Vorentwurfsplanung vorgenommen.

Änderungsvorschläge für die Maiuferpromenade
Der Landschaftsplaner schlägt mehrere Ergänzungen und Änderungen der ursprünglichen Konzeption (Asphaltbauweise mit Regelbreite 4 m) vor, die nach der Kostenschätzung zu Mehrkosten in der Größenordnung von 129.625,65 € führen.
Der Uferweg soll auf das Regelmaß von 5 m verbreitert werden um damit eine hohe Aufenthaltsqualität für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Dieser Abschnitt der Mainuferpromenade unterhalb vom Schloss Johannisburg ist eine zentrale Erlebnis- und Begegnungszone und wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt wie auch von auswärtigen Besuchern wertgeschätzt. Radwanderer des Maintalradweges genießen hier im Besonderen die Begegnung mit den Menschen und den reichhaltigen Kulturgütern dieser Stadt. Die Mainuferpromenade ist damit auch ein Ort von Rast und Erlebnis. Nach dem Radverkehrskonzept ist der Weg als Freizeitverbindung ausgewiesen. Eine Trennung der Nutzergruppen Fußgänger und Radfahrer wird nicht befürwortet. Radfahrer und Fußgänger suchen beide die Nähe zum Wasser und müssen sich die Uferzone teilen. Das Gestaltungskonzept und die Bemessung der Promenade nimmt darauf Rücksicht. Auskömmliche Wegebreiten am Floßhafen und in anderen Städten zeigen, dass dieses gegenseitige Arrangieren und Rücksichtnehmen gelingt, wenn die Gestaltung dieses Verhalten unterstützt.

Projektbeschreibung
Die Neugestaltung der Mainuferpromenade umfasst den Ausbaubereich von der Willigisbrücke bis zum Theoderichstor mit einer Ausbaulänge von rund 450 m. Die Ausbaufläche liegt bei rund 3.440 qm. Die Höhenlage der Promenade bleibt in etwa identisch mit dem vorhandenen Weg. Verkehrsrechtlich wird die Mainuferpromenade als gemeinsamer Geh- und Radweg eingestuft. Die Nutzung findet im Mischverkehr statt. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung der Mainuferpromenade ist der Weg Bestandteil des Main-Radweges und wird so in der wegweisenden Beschilderung berücksichtigt.
Die Planung sieht ein Regelprofil von 5,00 Meter Breite vor. Durch sechs Großbäume, die nahe an die Uferpromenade heranrücken ergeben sich zwangsläufige punktuelle Einengungen auf rund 3,80 m Breite. Die Bäume, deren Erhalt eine zentrale Planungsprämisse darstellt, werden durch ihre erhöht liegende Wurzeln durch Bastionen mit Sitzauflagen eingerahmt.
Die Baumbastionen führen zu Mehrkosten in Höhe von 42.800 €. Ohne diesen Baumschutz müsste der Weg noch weiter eingeengt werden. Eine Fällung der Bäume mit Ersatzpflanzung wird nicht empfohlen, da die Bäume die Mainufersilhouette prägen und die Kosten für eine adäquate Ersatzpflanzung nicht wesentlich unter den Herstellungskosten der Bastionen liegen.
Das Regelprofil des Weges erfordert in diesem Abschnitt des Mainuferweges eine höherwertige Gestaltqualität wie in den Abschnitten Floßhafen oder Mörswiese. Es wird daher empfohlen die Mainuferpromenade aufzuteilen in einen mittleren Komfortstreifen aus Asphalt von rund 2,50 m und einem seitlichen Streifen aus Farbasphalt in beigem Farbton in der Breite von 1,85 m. Der landseitige Wegabschluss erfolgt über einen einzeiligen Pflasterstreifen aus Granit. Der uferseitige Streifen ist 0,50 m breit und dient auch als Begrenzung der Böschung. Als Material wird Granitpflaster empfohlen. In Bereich vor 2 Baumbastionen soll in Verbindung mit den gegenüberliegenden Sitzstufen am Wasser eine Aufpflasterung entstehen, die sowohl die Aufmerksamkeit für die Engstellen erhöht und gleichzeitig eine hohe Aufenthaltsqualität schafft.
Das Profil hat den Vorteil dass der Komfortstreifen von Radfahrern, Rollstuhlfahrern, oder Kinderwägen genutzt werden, während flanierende Fußgänger auch den landseitigen Streifen nutzen. Der wasserseitige Anschluss erfolgt nach dem Seitenstreifen an die grasbewachsene Uferböschung.

An den bereits existierenden Treppenanlagen sollen 2 Sitzstufenanlagen mit Holzauflage entstehen. Sie sind den Baumquartieren zugeordnet so dass hier Kommunikations- und Aufenthaltsflächen entstehen. Die Kostenschätzung des Landschaftsarchitekten für die Sitzstufen liegt bei 64.260 € zzgl. Sanierung der vorhandenen Treppen (6.445 €). Sie stimmt mit dem Haushaltsansatz von 75.000 € überein.
Die oben beschriebene Aufteilung der Mainuferpromenade ändert sich in ab Höhe Kranichmauer. Aufgrund der beengteren Platzverhältnisse entlang der Kranichmauer ist die Mainuferpromenade in diesem Abschnitt etwas schmäler und dessen landseitiger Seitenstreifen Farbaspaltstreifen rund 1 m breit. Der kurze Abschnitt der Mainuferpromenade in Höhe Achse Schlossplatz wird aufgrund der noch andauernden Diskussion über die Gestaltung nach Wegfall des Gastronomiegebäudes zunächst ausgespart.
Nicht mit in die Planung aufgenommen wurde eine Beleuchtung des Uferweges. Es sollen allerdings Leerrohre verlegt werden damit die Voraussetzungen geschaffen sind eine Beleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt nachzurüsten. Der hierfür erforderlichen Mehrkosten belaufen sich auf 16.065 €.

Kostenschätzung und weitere Schritte
Nach der Kostenschätzung des Landschaftsarchitekturbüro Fromm betragen die Ausbaukosten für die Wegefläche, 6 Baumbastionen, 3 Stufen- und Sitzstufenanlagen und Ausstattung mit Bänken und Mülleimern insgesamt 504.625,65 € einschließlich Baunebenkosten (14 v.H.).
Damit liegt der Kostenansatz 129.625,65 € über den im Haushalt 2015 eingestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 € für den reinen Wegebau und 75.000 € für die Sitzstufen. Der ursprüngliche Haushaltsansatz ging jedoch nur von einem 4 m breiten asphaltieren Weg ohne Beleuchtung und ohne Aufwand für die Erhaltung der Großbäume aus.
In die Kostenschätzung wurde kurzfristig nachträglich ein Kostenanteil von rund 60.000 € (ohne Baunebenkosten) für die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial und Bodenaustausch für mindertragfähige Bereiche eingearbeitet. Grundlage hierfür ist der Abfall- und geotechnische Bericht des Bodenmechanischen Labors xxx vom 28.05.2015, der am 01.06.2015 im Tiefbauamt eingegangen ist. Nach dem Gutachten ist im gesamten Bereich mit Böden nach LAGA-Einstufung Z1.1 bis Z2 zu rechnen.
Gegenüber dem Haushaltsansatz ergibt sich folgendes Kostenbild:
Gesamtkosten brutto
504.625,65 €
Haushaltsansatz
375.000,00 €
Mehrkosten
129.625,65 €
werden verwendet für:
6 Baumbastionen
  42.840,00 €
Leerrohre für Mastleuchten
  16.065,00 €
Bodenaustausch
  60.000,00 €
Mehrkosten für Wegebau
  10.720,65 €







Bei der Bewertung der zusätzlich anfallenden Ausbaukosten ist auch zu berücksichtigen, dass die Regierung von Unterfranken eine Förderung der Mainuferpromenade durch Städtebauförderungsmittel in Aussicht stellt. Die Förderquote liegt im Rahmen der Städtebauförderung in der Regel bei 60 %. Wird diese Förderhöhe erreicht ist der Differenzbetrag (Mehrkosten insgesamt) gedeckt. Aufgrund der Kostendifferenz zum Haushaltsansatz erfolgt die Beschlussfassung über dieses Projekt zunächst im Haupt- und Finanzausschuss und danach in der Juli-Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates.
Die Baumaßnahme soll ab Herbst dieses Jahres begonnen werden. Es ist davon auszugehen dass sich die Bauzeit je nach Witterungsverhältnissen bis in das späte Frühjahr 2016 erstrecken wird.

.Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung wird der TOP 3 d.ö.S. (Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor) zunächst zur fachlichen Beurteilung der Gesamtplanung an den Planungs- und Verkehrssenat überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2015 09:42 Uhr