Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015 für die Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 05.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 05.10.2015 ö Vorberatend 1hfs/12/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2015 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

?        den Verwaltungshaushalt        von bisher        204.994.850 €
       um            8.520.800 €
       auf        213.515.650 €

?        den Vermögenshaushalt        von bisher        41.948.500 €
       um            2.734.100 €
       auf        44.682.600 €

?        Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                258.198.250 €



Die vorgesehene Rücklagenentnahme beträgt unverändert 6.651.900 €.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögenshaushalt der Stadt bleibt ebenfalls unverändert (7.228.800 €).

Die Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtwerke wird um 16.184.000 € erhöht und auf 18.545.000 € neu festgesetzt. Sie entspricht dem Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke und dient dem Rückkauf des 15%-Anteils der HSE an der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG).

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt neu 7.300.000 € (- 1.200.000 €).

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Stellenplan ist insbesondere aufgrund des unvermindert hohen Zustroms von Flüchtlingen zu ändern. Auf die gesonderte Beschlussfassung in Hauptsenat und Plenum am 21.09.2015 wird Bezug genommen.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan in Anlage 1 werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.11.2015 10:20 Uhr