In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.07.2015 wurde beschlossen, dass der Wehrsteg am Neubau der Schleuse Obernau barrierefrei gestaltet werden soll.
Dieser Beschluss wurde dem Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) mit Schreiben vom 16.07.2015 mitgeteilt und um entsprechende Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen gebeten. Das WNA hat daraufhin am 29.07.2015 darum gebeten, die Frage der vollständigen Einhaltung der DIN 18040-1 (Barrierefreiheit) nochmals kritisch zu hinterfragen, da eine solche Vorgabe ohne den Einbau von Aufzügen nur sehr schwierig umzusetzen sei. In einem daraufhin angesetzten Planungsgespräch am 03.08.2015 wurden deshalb zwei grundsätzliche Vorgehensweisen zur Erarbeitung der endgültigen Planfeststellungsunterlagen besprochen.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 22.09.15 wurde daher beschlossen, der von der Verwaltung empfohlenen Vorgehensweise zu folgen:
- Die Beauftragung eines Ingenieurbüros durch das WNA zur Erarbeitung alternativer Planungskonzepte, auch solche, die der DIN 18040-1 nicht 100%ig entsprechen.
- Erstellung einer Vereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Aschaffenburg sowie Niedernberg über die Kostentragung dieser Planungsstudien.
- Die Kostentragung durch die Gemeinden müsste vorab in einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden und dem WNA niedergelegt sein.
Das Wasserstraßen-Neubauamt hat daraufhin den Entwurf der vorgenannten Verwaltungsvereinbarungen erstellt. Dabei wurden nur über die Kostentragung der Planungsstudien bzw. über das Verhältnis der Kostentragung zwischen den Gemeinden Vereinbarungen getroffen. Die Finanzierung der Barrierefreiheit ist nicht Bestandteil dieser Verwaltungsvereinbarungen. Hierüber wird später entschieden.
Inhalt der Vereinbarung zwischen Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg
Das WNA führt im Auftrag und auf Kosten der Stadt und Gemeinde zusätzliche Planungsleistungen bezüglich der barrierefreien Ausgestaltung des neuen Wehrsteges durch die Öffentlichkeit im Zuge der Planung zum Neubau der Staustufe Obernau durch. Die zusätzlichen Planungsleistungen beinhalten, die für die Barrierefreiheit erforderlichen, flach geneigten Rampen, sowie deren Anbindung an das öffentliche Wegenetz von Stadt und Gemeinde, die barrierefreie Überwindung des Höhenversatzes von ca. 2,5 m im Bereich des Betriebsgebäudes und der Bootsschleuse, sowie eine temporäre Baufeldüberbrückung. Stadt und Gemeinde tragen hierfür die Kosten, die nach gegenwärtigem Stand bei ca. 71.500 € (Brutto) liegen. Die Vereinbarung ist mit der Gemeinde Niedernberg abgestimmt. Die Planungskosten werden in den Haushalt 2016 eingestellt.
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen muss eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung geschlossen werden, ebenso muss nach Fertigstellung des Wehrsteges, dessen Nutzung analog zum bestehenden Wehrsteg in einem Nutzungsvertrag geregelt werden.
Verwaltungsvereinbarung über Planungskosten zwischen der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg
Grundlage der Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niederberg ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem WNA und der Stadt Aschaffenburg sowie der Gemeinde Niedernberg. Mit der Gemeinde Niedernberg wurde abgestimmt, dass die Aufteilung der Kostentragung nach dem Einwohnerschlüssel der Stadt und Gemeinde zum Stichtag 31.12.2014 erfolgt. Das bedeutet, dass die Stadt Aschaffenburg 93,18% (66.624,00 €) und die Gemeinde Niedernberg 6,82% (4.876,00 €) der tatsächlichen Planungsleistungen zu tragen hat. Die endgültige Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Der Markt Sulzbach hat sich ebenfalls bereit erklärt, an den Planungskosten zu beteiligen. Er gewährt einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 €.