Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 07.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 07.12.2015 ö Beschließend 1hfs/15/14/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege der Caritas in Höhe von 2.566,32 € sowie um die mit 2.119,04 € geförderte Hospiz Gruppe gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 45.314,64 € als Verteilungsmasse für 2015 ergibt.

.Beschluss:

I.

Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:

Sozialstation
Vollzeitpflegekräfte insgesamt
Zuschuss
Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
4,41
3.460,39
Arbeiter-Samariter-Bund
3,8
2.981,74
Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
2,86
2.244,15
BRK - Sozialstation
3,78
2.966,05
Caritas-Sozialstation
30,43
23.877,48
DWU-Sozialstation
5,27
4.135,21
Lebenshilfe
7,2
5.649,62
Summe
57,75
45.314,64

Dieser Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 zugrunde.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.02.2016 08:43 Uhr