Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b); - Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2016 ö Beschließend 5pvs/1/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 15.04.2011 bis zum 27.04.2011 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  vom 18.04.2011 bis zum 09.05.2011 durchgeführt. Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen beibehalten werden konnte, teilweise wurden Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit).

zu 2:        Billigung des Bebauungsplanentwurfes vom 23.11.2015

Vorbemerkung

Das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße (Nr. 413b) gestaltet sich äußerst langwierig und schwierig. Nachdem zunächst aufgrund der Eigentumsverhältnisse viele Unklarheiten  hinsichtlich der Entwicklungsperspektiven der im Gebiet ansässigen Nutzungen zu einem Stocken und längerem Ruhen des Bebauungsplanverfahrens führten (Grundstücksveräußerungen durch die BIMA), schien im Jahr
2011 mit der (erneuten) "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden" sowie mit
der späteren Genehmigung für ein großes Um- und Neubauvorhaben für Gewerbeflächen  und Wohnen im Gebietsteil an der Würzburger Straße der Weg für einen zügigeren Verfahrensfortgang geebnet. Viele inhaltliche Fragen zur Entwicklung des Gebiets konnten in der jüngeren Vergangenheit geklärt werden (z.B. Johannes de Ia Salle-Schule, Verbleib des Jugendclubs, Bebauung entlang der Würzburger Straße) und führten zu einer gewissen Planungssicherheit und "Stabilität" der städtebaulichen  Perspektiven für das Plangebiet

Zum Zwecke der Durchführung des Verfahrensschrittes der "Öffentlichen Auslegung" wurde folglich dem Stadtrat erstmals im Juli 2014 ein ausgearbeiteter  Bebauungsplanentwurf zum Beschluss vorgelegt. Der Planungs- und Verkehrssenat  bemängelte damals, dass der städtebaulich gewünschte Grünzug mit Anbindung an den Rosenseepark  und mit Durchwegung des Gebiets nicht in der erforderlichen Form und Größe im Planentwurf enthalten sei. Also wurde im März 2015 eine entsprechend überarbeitete Planfassung im Planungs- und Verkehrssenat
diskutiert, die jedoch aufgrund eines durch den Eigentümer zu vertretenden, zu geringen Anteils an öffentlicher Grünfläche ebenfalls nicht beschlossen  wurde. Die Verwaltung wurde (erneut) beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu überarbeiten und insbesondere eine deutliche Aufwertung bzw. Vergrößerung des geplanten öffentlichen Grünzugs vorzunehmen.

Die im Juli 2014 und im März 2015 im Stadtrat behandelten Bebauungsplanentwürfe  basierten noch auf einem Grundkonsens, den die Stadtverwaltung  in vielen, teils zähen Beratungen mit dem Flächeneigentümer erzielen konnte. Im Juli 2015 wurde dann dieser Weg verlassen- der im Planungs- und Verkehrssenat vorgelegte Plan deckte sich nicht mehr mit den Vorstellungen des Flächeneigentümers, der insbesondere nur mit einer deutlich geringeren öffentlichen Grünfläche (Vorschlag Grundstückseigentümer ca. 4300 qm, eine Wegeverbindung zur Rhönstraße I Planentwurf Stadtplanungsamt  ca. 6680 qm, zwei Wegeverbindungen zur Rhönstraße) einverstanden war und eine deutlich stärkere bauliche Ausnutzung der Wohnbaufläche  an der Hockstraße und entlang des inneren Grünzugs anstrebte (Vorschlag Grundstückseigentümer: fünf dreigeschossige und sechs viergeschossige Baufelder I Planentwurf Stadtplanungsamt drei dreigeschossige und vier viergeschossige  Baufelder). Der Plan des Stadtplanungsamtes wurde im PVS beschlossen.

ln der Folge unterbreitete der Eigentümer dem Stadtplanungsamt  wieder einen neuen Vorschlag. Dieser wurde vom Stadtplanungsamt  geprüft. Einzelne Vorschläge des Eigentümers sind aus Sicht des Stadtplanungsamtes akzeptabel und wurden in den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 23.11.2015 übernommen- dieser Bebauungsplanentwurf  ist Gegenstand der vorliegenden  Beschlussvorlage.Zu unterscheiden  sind nun also drei unterschiedliche Planentwürfe:

1.  Der Bebauungsplanentwurf vom 29.06.2015,  der im PVS am 14.07.2015  beschlossen wurde.
2Der überarbeitete  Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2015, der Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage ist und in den aus Sicht des Stadtplanungsamtes konsensfähige neue Vorschläge des Eigentümers  eingeflossen  sind.
3 Der Planvorschlag des Eigentümers  in unveränderter Form, zu dessen Inhalten in der
Summe kein Konsens zwischen Eigentümer und Stadtplanungsamt  erzielt wurde.

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zum im Juli im PVS behandelten Bebauungsplanentwurf in den nun vorliegenden aktuellen Bebauungsplanentwurf vom 23.11.2015 eingearbeitet:

?        Entfall der öffentlichen Wegebeziehung südwestlich der Bebauung an der Würzburger
Straße (vorher: verkehrsberuhigter Bereich, öffentlich nutzbar; jetzt: Privaterschließung)
?        Ein zusätzliches Baufeld für eine Stadtvilla entlang des Grünzugs an Stelle des
vorhandenen  Blocks 673 Veränderung der Baufeldzuschnitte und der Erschließungsstraße in den Mischgebieten an der Rhönstraße
?        Grünzug I öffentliche Grünfläche:  Änderung von vorher ca. 6.680 qm auf jetzt ca. 5.040 qm:
?        Der Umfang der öffentlichen Grünfläche ist zwar geringer als im letzten Planentwurf, dies ist aber lediglich darauf zurückzuführen,  dass ursprünglich als öffentliche Grünflächen vorgesehene Bereiche nun als private Grünflächen bzw. nicht überbaubare  Grundstücksflächen (Hausgarten) ausgewiesen sind.
?        Geringfügige Verschmälerung des Grünbereichs an der Hockstraße  auf jetzt 20 m Breite
Wegfall des Fußweges nördlich des Commissary  mit Anbindung an die Rhönstraße

Darüber hinaus verlangt der Eigentümer noch folgende wesentliche Punkte, mit denen jedoch von Seiten des Stadtplanungsamtes kein Einverständnis  besteht:
?        Grünzug/öffentliche Grünfläche: Ausweisung einer Dreiecksfläche  mit vorhandenem
?        Baumbestand  als private statt öffentliche Grünfläche Entfall der Wegebeziehung von der öffentlichen Grünfläche zur Bebauung an der Würzburger Straße

Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
Das Gebiet "Spessart-Manor"  der ehemaligen  amerikanischen Liegenschaften soll mit dem vorliegenden  Bebauungsplan einer geordneten  städtebaulichen  Entwicklung  zugeführt werden. Dies ist vor allem deswegen  nötig, da aufgrunddes vorliegenden  heterogenen  Bestands in und um das Plangebiet die Beurteilung der Zulässigkeit  von Bauvorhaben nach dem planungsrechtlichen "Einfügungsgebot"  schwierig ist und daher nur bedingt Rechts- und Planungssicherheit besteht. Zudem ist im Bestand durch Baugenehmigungen der letzten Jahre eine Struktur entstanden, die ein komplexes  Geflecht an Nutzungen,  Bebauung und Erschließung umfasst. Mit dem Bebauungsplan  werden die baurechtliehen Rahmenbedingungen für die weitere Konversion des Areals gelegt.

Bisheriger  Verfahrensverlauf

Nach Abzug der US-Streitkräfte  war und ist es vordringliches  Ziel der Stadtplanung,  die militärischen und zivilen Liegenschaften einer geordneten städtebaulichen  Entwicklung zuzuführen. Während der größte Teil der Konversionsflächen beidseits der Würzburger Straße inzwischen  mit Bebauungsplänen überplant und großteils neu bebaut und genutzt ist, handelt es sich bei dem Gebiet "Spessart-Manor"  um eines der letzten, nicht überplanten Areale an der Würzburger Straße, welches sich noch bis 2009 in Besitz der BIMA (Bundesanstalt für lmmobilienaufgaben) befunden hat. Es beinhaltet neben mehreren zum Teil leer stehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden (Blöcke 671 bis 677) eine Schule, ein Jugendhaus,  eine ehemalige Kapelle sowie einen ehemaligen  Supermarkt (Commissary).

Die ursprüngliche  Bausubstanz in diesem Quartier ist teilweise noch in ihrem Bestand erhalten. Ein Wohnplock wurde bereits abgerissen und mit einer Waschanlage für Autos überbaut, ein weiterer ist in den vergangenen  Jahren zum Campus II der Hochschule  Aschaffenburg mit weiterer gewerblicher  Nutzung umgebaut worden. Für die beiden mittlerem Wohnblöcke wurde im Jahr 2013 ein umfassender Umbau mit Aufstockung und Erweiterung der Wohnblöcke und der Errichtung eines Zwischenbaus für gewerbliche Nutzung und Wohnen auf der Rückseite der Würzburger Straße genehmigt. Zwischenzeitlich  wurden diese beiden Bestandsblöcke  abgerissen, da sich der Untergrund für den geplanten Umbau als nicht geeignet erwies. Eine Realisierung der geplanten und genehmigten Bebauung steht bisher noch aus.
Bestandsnutzungen sind die Johannes de Ia Salle-Berufsschule der Caritas, die Nebenstelle der Hefner-Aiteneck-Schule und ein Kindergarten, das städtische Jugendhaus,  sowie das Commissary (derzeit als Möbel-Outlet-Handel genutzt).

Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen der gewerblich geprägten Würzburger Straße und den vornehmlich dem Wohnen dienenden Baugebieten an der Rhönstraße hat der Stadtrat am 06.12.2004 den Aufstellungsbeschluss  für den Bebauungsplan
04/03b "Spessart-Manor" gefasst. ln Varianten wurde damals der Erhalt wie auch die Beseitigung großer Teile der bestehenden Bausubstanz überprüft. Ebenfalls vorgeschlagen wurde die Anlage eines Grünzuges durch das Gebiet als Fortsetzung des an der Hockstraße anbindenden Rosenseeparks. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geriet das Bebauungsplanverfahren jedoch ins Stocken, da sich die Standortentscheidung der Johannes de Ia SaUe-Berufsschule verzögerte und sich die
Veräußerung und Nachnutzung von Teilflächen in der Praxis als äußerst schwierig erwiesen. 2006 wurde seitens der Verwaltung mit zwei weiteren Entwurfsvarianten  ein neuerlicher Versuch unternommen, das Verfahren voran zu bringen. Jedoch führte auch dies zu keinem Erfolg, da sich das Areal noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA) befand und die zukünftige Nutzung noch nicht geklärt war.

2009 wurde das gesamte Areal von der BIMA an einen Aschaffenburger  Investor veräußert, wodurch sich neue Impulse für die Neustrukturierung  und Nachnutzung des Gebietes ergaben. Da der Eigentümer bereits im Dezember 2009 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Wohnblockes 675 für eine Nutzung durch die Hochschule  Aschaffenburg gestellt hatte, ein Bebauungsplan als planungsrechtlicher Rahmen jedoch noch nicht vorlag, wurde ein städtebaulicher  Vertrag zwischen Eigentümer  und Stadt abgeschlossen, dessen wesentliche Inhalte in den aufzustellenden Bebauungsplan einfließen:

?        Errichtung einer Tiefgarage zwischen den Blöcken 674 und 675
?        Erhalten von Teilen des im Gebiet befindlichen Grünbestandes
?        Unterstützung des städtebaulichen  Ziels einer Fortsetzung des Rosenseeparks durch das
Areal bis zum neuen Kreisverkehr Rhönstraße/Sälzer Weg.
?        Erhalt der Platanen an der Würzburger Straße


Planungsziele,  Städtebaulicher Entwurf und Grünkonzeption

Seitens der Stadt besteht die Zielsetzung, das Areal unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Insbesondere die ehemaligen Wohnblöcke 671 und 675, sowie das Volumen der Blöcke 672 und 674 an der Würzburger Straße (Blocknummern  sind in der Planzeichnung  dargestellt), aber auch der Schulkomplex und die ehemalige Kapelle an der Rhönstraße sollen bei einer Neukonzeption erhalten werden. Für das Jugendhaus besteht ein langfristiger Mietvertrag. Als potenzielle Entwicklungsfläche für eine Neubebauung wird insbesondere der Bereich des ehemaligen  Supermarktes (Commissary)  angesehen. Grundsätzlich sollte eine dem Standort entsprechende gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf vorgesehen  werden. Weiterhin ist aufgrund der Größe des Areals von ca. 7,5 ha auf eine abschnittsweise Realisierbarkeit zu achten. Ein wichtiger Aspekt der Freiflächengestaltung  ist die Fortsetzung der Wegeverbindung  aus dem Rosenseepark  durch das Plangelände bis zum Sälzerweg.

Gebäudebestand  im nordöstlichen Plangebiet

Die städtebauliche  Konzeption sah die Möglichkeit  des Erhalts der Wohnblöcke 671 bis 675 an der Würzburger Straße vor. Nach dem bereits erfolgten Umbau des ersten Wohnblockes 675 für eine Hochschulnutzung, sowie der Beantragung für den Umbau der beiden-jedoch zwischenzeitlich abgebrochenen - Blöcke 674 und 672 für gewerbliche  Nutzung sollen auch der verbleibende Block an der Hockstraße in ähnlicher Form umgestaltet werden.

Zwischen den Blöcken sind dabei mehrgeschossige bauliche Ergänzungen  vorgesehen, die so zu einer zwar gegliedertenjedoch geschlossenen Gebäudefront zur Würzburger  Straße führen. Dieses Konzept gestattet eine gewerbliche Nutzung an der Würzburger  Straße und eine lärmtechnische  Abschirmung der südwestlich  anschließenden  lnnenbereiche. Das Nutzungskonzept  sieht Gewerbe- bzw. Büronutzung  entlang der Würzburger Straße sowie Wohnnutzung in den abgewandten Gebäudeteilen  vor.

Die beiden Blöcke 673 und 677 sind im Bebauungsplan nicht zum Erhalt vorgesehen. Fortgeführt wird die Wohnnutzung durch weitere Stadtvillen, die sich entlang des neu zu schaffenden Grünzugs aufreihen und die qualitativ hochwertige Lage im ruhigen Innenbereich des Areals nutzen.

ln den Innenhöfen zwischen den Blöcken sieht das Konzept Tiefgaragen  vor, die jedoch nicht separat über die Andienungsstraße  an der Würzburger Straße angefahren, sondern über ein Tunnelbauwerk  südlich der Blöcke 671 bis 675 miteinander verbunden werden sollen. Damit besteht weitgehend die Möglichkeit, die neuen Stadtvillen an diese Tiefgaragen  anzubinden. Ausfahrten sind zur Würzburger Straße sowie zur Hockstraße vorgesehenZusätzlich ist auf dem Tunnelbauwerk  eine oberirdische private Fahrstraße als Feuerwehrumfahrung geplant.

Ehemaliger Supermarkt (Commissary)

Der ehemalige  Supermarkt ist als Entwicklungsfläche anzusehen und kann mittelfristig neu überbaut werden. Dabei ist eine Bebauung mit Wohngebäuden  ebenso denkbar wie eine gemischte Nutzung mit gewerblichem  Anteil. Da die Rhönstraße bereits über eine relativ heterogene Bebauungsstruktur verfügt, ist hinsichtlich der Gebäudedimensionierung Gewerbebebauung aber auch eine mehrgeschossige Wohnbebauung  in entsprechend höherer Dichte realisierbar. Das Gebiet wird als Mischgebiet  ausgewiesenD.ie innere Erschließung ist dabei über einen Stich von der Rhönstraße vorgesehen.

Ehemalige Kapelle

Ebenfalls neu genutzt werden soll die seit 2003 unter Denkmalschutz stehende ehemalige amerikanische  Kapelle an der Rhönstraße.  Das Gebäude soll nach Vorstellung des Eigentümers in ein Veranstaltungszentrum für kleinere Tagungen oder Veranstaltungen umgebaut werden. Gleichwohl darf hier keine Nutzung im Sinne einer Vergnügungsstätte entstehen. Daher wurden entsprechende Ausschlusspassagen in die planungsrechtlichen Festsetzungen  des Bebauungsplanes  übernommen.

Schulkomplex/Jugendhaus

Der benachbarte Schulkomplex  wird im Bestand gesichert. Der westliche Teil mit der Grundschule Hefner-Aiteneck  wurde von der Stadt Aschaffenburg  erworben, der Mittelteil vom Träger der De-la­ Salle-Schule.  Lediglich ein in den 1980er Jahren angebauter Gebäudeflügel nördlich der Kapelle sowie die derzeit ungenutzte ehemalige  Kantine südlich des Jugendhauses  stehen mittelfristig zur Disposition.

Der Mietvertrag für das Jugendhaus  an der Hockstraße wurde in der Zwischenzeit durch einen langfristigen Mietvertrag ersetzt, so dass der Erhalt des Standortes gesichert ist. Der jetzige Standort wird als sinnvoll erachtet, da er gut erreichbar ist und über eine Akzeptanz bei Anliegern verfügt. Eine Standortalternative  zeichnet sich aktuell nicht ab. Langfristig ist jedoch auch eine Nachnutzung  als Wohnbebauung  denkbar und wird in den vorliegenden  Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

Erschließungsbereich, Ver- und Entsorgung

Durch das Plangebiet verläuft ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Versorgungsträger, das es ermöglicht, das gesamte Plangebiet unabhängig vom Wegeverlauf zu versorgen.

Grünkonzeption

Wenn auch mit der neugestalteten Rhönstraße eine attraktive und direkte fußläufige Verbindung vom Rosenseepark  mit der Kreuzung Würzburger Straße/Rhönstraße zur Verfügung steht, ist eine direkte Durchquerbarkeildes Areals für Fußgänger und Radfahrer- innerhalb eines Grünzuges und getrennt vom motorisierten Verkehr- als höherwertig anzusehen.

Zentrales Element der Grünkonzeption ist ein öffentlicher Grünzug. Er durchzieht das Plangebiet von der Hockstraße zur Rhönstraße,  weitet sich an zwei Stellen zu einer größeren zusammenhängenden Grünfläche auf und gliedert die Baugebiete untereinander. Von da aus verläuft der Grünzug weiter als zunächst einseitige, dann als beidseitige Allee zwischen Commissary  und ehemaliger amerikanischer Kirche zur Rhönstraße. Kurz vor dem Mischgebiet um das Commissary herum ist eine Wegeverbindung  zum Baugebiet entlang der Würzburger Straße vorgesehen.

Die Grünkonzeption des Bebauungsplanentwurfs sieht weiterhin den Erhalt und die Ergänzung der Platanen an Würzburger Straße und Hockstraße vor. Im Innenbereich  soll vor allem die Platanengruppe  an der Kommandanten-Villa in der öffentlichen Grünfläche erhalten werden. Entlang der Rhönstraße werden im Bebauungsplan  Pflanzflächen festgesetzt, die den Erhalt sowie die Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen zum Ziel haben. Der innere Grünzug sichert einen Teil des hier vorhandenen  Baumbestandes und wird durch Neupflanzungen,  insbesondere entlang der Wege, ergänzt. Neue Baumpflanzungen  sind also auf den privaten Grundstücken und entlang der die öffentliche Grünfläche durchquerenden  Wege, der Rhön- und der Hockstraße geplant.

Durch die weitgehende Unterbauung  des nord-östlichen Gebietsabschnitts  mit Tiefgarage ist hier ein Erhalt von Bäumen aufgrund der Unterbauung nicht möglich.

Zu 3:        Auslegungsbeschluss

Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung für die Dauer eines Monats erfolgen. Die Behörden werden zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über den Verfahrensstand des Bebauungsplan-Entwurfs für das Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xxx (Nr. 4/3b) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bebauungsplan-Entwurf vom 23.11.2015 für das Gebiet "Spessart-Manor" zwischen
Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xxx (Nr.
4/3b) in Anlage 4 wird als Kompromissvorschlag grundsätzlich gebilligt.

3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dabei insbesondere der im Bebauungsplan-Entwurf geplanten Führung eines Fuß- und Radweges zur Würzburger Straße hin im Rahmen eines Wegerechts sowie der im Bebauungsplan-Entwurf gekennzeichneten öffentlicher Grünflächen zu. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt auch zu, wenn dem Eigentümer im nordwestlichen Bereich der öffentlichen Grünfläche zur Hockstraße hin und im Bereich nordwestlich der Baumgruppe kleinere Fläche von der öffentlichen Grünfläche entgegenkommend zugeordnet werden, die im Bebauungsplan dann als private Grünflächen festzusetzen sind. Der vom Eigentümer vorgeschlagenen Änderung der Baufenster an der Commissary/Rhönstraße wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, Lage und Bemessung des Wendehammers zu überarbeiten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Beschlussfassung im Plenum einen endgültigen Bebauungsplan-Entwurf vorzulegen und die noch offenen Fragen hinsichtlich der Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse zur Rhönstraße hin zu klären.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2016 08:34 Uhr