Rathaus Aschaffenburg; - Umbau Wermbachstraße 30 zum Verwaltungsgebäude - Aktualisierung der Kostenberechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.01.2016 ö Beschließend 11pvs/1/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses am 05.10.2015 und des Plenums am 19.10.2015 wurde die weiterführende Grundlagenermittlung und Planung zur Umnutzung der bisherigen Gewerberäume in ein komplettes Verwaltungsgebäude durchgeführt.

Ebenfalls wurden die in der o.g. Sitzung mündlich genannten ersten Baukosten in Höhe von 250.000,- € (als Grundlage für den Nachtragshaushalt 2015) insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und Barrierefreiheit neu ermittelt.

Der Planungsentwurf berücksichtigt die Umnutzung in Verwaltungsräume für das EG, 1. OG und
2. OG. Das Kellergeschoss ist gemäß Pachtvertrag in Lagerräume für den Pächter und Verpächter zu trennen. Hier sind Verbrauchkosten und Zugänge exakt für die jeweilige Nutzung aufzuteilen.
Das DG bleibt zunächst unberücksichtigt und wird lediglich mit allen Versorgungszuleitungen vorinstalliert.

Gegenüber den bisher genannten Kosten sind nun alle Kostenkomponenten, in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt, der Feuerwehr und der Haustechnik berücksichtigt: 
-        Brandschutz :                      RWA (Rauch-Wärme-Abzugsanlage)
                                                                   2. Rettungsweg                                                                                                          -          Barrierefreie Erschließung :        Umbau Lasten- zu Personenaufzug                                             -          Wärmeschutz :                         Innendämmung und Austausch Fenster                                         -          Schall-/Sonnenschutz :              Rückbau Schaufensterflächen – Einbau Brüstung
                                                                  Einbau neuer Fenster                                                      -          Umsetzung der Arbeitsstättenrichtlinien                                                                                       -          EDV Anbindung / Vernetzung Rathaus                                                                                        -          Elektroinstallation / Blitzschutz gem. VDI Richtlinien
Das Treppenhaus ist durch eine zusätzliche RWA (Rauch-Wärme-Abzug) – Anlage zu ertüchtigen und der 2. Rettungsweg sicherzustellen.
Zur barrierefreien Erschließung wird der Lastenaufzug zum Personenaufzug umgebaut.
Die Elektroinstallation wird gemäß der VDI-Richtlinien umgerüstet, der Blitzschutz angepasst und die erforderlichen EDV-und Telefonanschlüsse werden gelegt sowie die Vernetzung zum Rathaus.
Die Sanitärinstallationen werden erneuert und den neuen Örtlichkeiten angepasst. In allen Geschoßen werden die notwendigen Sanitärbereiche/WCs geschaffen und Küchenzeilen installiert.
Zur Umsetzung der erforderlichen Büroräume werden Zwischenwände eingezogen, die Decken abgehängt, die Bodenbeläge erneuert, die Heizkörper den Räumlichkeiten angepasst.
Zum Wärmeschutz erhalten die Außenwände eine Innendämmung. Die Schaufenster im kompletten Erdgeschoß werden zurückgebaut und erhalten Brüstungselemente. Alle Fenster werden mit dem erforderlichen Schall-/ Wärmeschutz ausgetauscht und erhalten Sonnen-/ Sichtschutz. Zusätzliche Fensteröffnungen entstehen im Erdgeschoß (Innenhofseite) für Belichtung und Belüftung.
Für die Erstausstattung wurde unter Berücksichtigung des Raumprogramms und der zu erwartenden Nutzeranforderungen ein pauschaler Kostenansatz gewählt, der jedoch auf Erfahrungswerten des Rathausgebäudes basiert.

Nachfolgende Kostengruppen bilden die Grundlage zur Kostenberechnung vom 17.12.2015:

300        Bauwerk – Baukonstruktion, zzgl. Küchenzeile, Baureinigung                295.000,- €
400        Bauwerk Technische Anlagen (Wasser, Abwasser, Sanitär, Heizung,
Starkstrom, Elektroinst., Blitzschutz, Aufzug                                192.000,- €
500        Aussenanlagen (Eingangssituation, Stellplätze, etc.)                            6.000,- €
600        Ausstattung, feste Einbauten, Mobiliar                                          74.000,- €
700        Baunebenkosten, Statik, Fachplaner, etc.                                          22.000,- €

Gesamtkosten; Kostengruppen 100 – 700                                        589.000,- €

Der Bauantrag ist bereits vorgelegt. Nach Genehmigung können die Hauptgewerke ausgeschrieben und vergeben werden, so dass die Arbeiten umgehend beginnen können.

Bereits im Vorfeld können einzelne Rückbauten, bzw. Abbrucharbeiten ausgeführt werden.

.Beschluss:

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag zur Anmietung des Mietobjektes Wermbachstr. xx, Flurnr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, zum Betrieb von Verwaltungsräumen für die Stadtverwaltung aufgrund des Beschlusses des Stadtrates (Plenum) vom 19.10.2015 (Tagesordnungspunkt 8 der nichtöffentlichen Sitzung) bereits abgeschlossen wurde.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Planungen des notwendigen Umbau des Anwesens Wermbachstr. 30 zu einem Verwaltungsgebäude zur Kenntnis.

3. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt zur Kenntnis, dass im Nachtragshaushalt 2015 als erster Ansatz 250.000.- € als Verpflichtungsermächtigung (VE) bereitgestellt wurden und dass nun aufgrund einer Kostenberechnung vom 17.12.2015 Gesamtkosten in Höhe von 589.000.- € im Haushalt 2016 bereitgestellt werden müssen. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Aschaffenburg als Mieterin verpflichtet ist, die Kosten für den notwendigen Umbau des Anwesens zu tragen.

4. In der Diskussion teilen alle Senatsmitglieder mit, dass die Vorgehensweise der Verwaltung und die Kostenentwicklung nicht akzeptabel sind und teilen mit, dass heute keine Beschlussfassung erfolgen kann.

5. Der Planungs- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung, bis zu den Beratungen zum Haushalt 2016 Einsparmöglichkeiten für die Umbaukosten des Anwesens zu finden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2016 08:34 Uhr