Neubau von 3 Gebäuden und Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xx / Ecke Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße, durch die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 20.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 20.01.2016 ö Beschließend 3uvs/1/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 20.11.2015, beantragt die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 3 Gebäuden und die Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße xxx / Ecke Rhönstraße / Josef-Dinges-Straße in Aschaffenburg.

Wegen der völligen Verschiedenheit der 4 Gebäude wird nachfolgend auf jedes Gebäude einzeln eingegangen:

Gebäude 1:
Das Gebäude 1 besteht aus einem Untergeschoss mit einer Tiefgarage mit 21 Stellplätzen in 5 bis 6 m Abstand zur Josef-Dinges-Straße mit einer eigenen Zu- und Abfahrt. Das Untergeschoss ragt wegen des hängigen Geländes an der Josef-Dinges-Straße ca. 2 m aus dem Erdreich. Die 3 eingezeichneten Bäume sind nunmehr auf einer Grünfläche entlang der Josef-Dinges-Straße positioniert. Planungsrechtlich ist das Gebäude 1 nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 8 Baunutzungsverordnung als Stellplätze für gewerbliche Zwecke oder als Nebenanlage für notwendige Stellplätze zulässig. Nach Angaben des Antragstellers ist dieses Gebäude zu einer späteren Aufstockung vorgesehen.

Gebäude 2:
Bei dem Gebäude 2 handelt es sich um ein vollständig gewerblich genutztes Gebäude. Im Bereich zur Würzburger Straße ist eine Gastronomie mit rund 215 m² Freischankfläche vorgesehen. Im Unterschied zum Bauvorbescheid weist das Gebäude 2 im Bauantrag, nunmehr 4 statt vorher 3 Geschosse auf. Die Grundfläche von ca. 900 m² mit 4 Geschossen und einer baulichen Höhe von 15,25 m über Gelände fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und wird nach § 34 BauGB in Verbindung mit § 8 Baunutzungsverordnung als gewerbliche Nutzung planungsrechtlich zur Genehmigung vorgeschlagen.

Gebäude 3:
Im Unterschied zum Bauvorbescheid enthält das Gebäude 3 im Bauantrag anstelle von 3 Nutzungsebenen gewerbliche Nutzung mit einem „Boardinghouse“ und einer allgemeinen Wohnnutzung in den obersten 2 Geschossen nunmehr Boardinghouse im Erdgeschoss und an den Giebelseiten im 1. Obergeschoss mit 17 Appartements für eine gewerbliche Nutzung. Auf der überwiegenden Fläche des 1. Obergeschosses sowie den 3 weiteren Geschossen ist eine Wohnnutzung mit insgesamt 56 Wohneinheiten geplant. Im Bauleitplanverfahren könnte diese begrenzte Wohnnutzung auf 4 Geschossen entsprechend der Regelungen des § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung auch in einem Gewerbegebiet festgesetzt werden und entspräche damit den beschlossenen Planungszielen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Lärmschutzberechnungen sowie der Grundrissbildung der Wohnung fügt sich die beantragte Nutzung gem. § 34 BauGB in die vorhandene Umgebung ein und entspricht den Planungszielen. Der Bauantrag ist in diesem Punkt daher planungsrechtlich zulässig.

Gebäude 4:
Im Gebäude 4 ist wie im Bauvorbescheid die Errichtung eines Lebensmittelmarktes vorgesehen. Es handelt sich dabei nicht um großflächigen Einzelhandel (738 m² Bruttogrundfläche, 688 m² Verkaufsfläche). Diese Nutzung entspricht den Zusagen des Bauvorbescheids.

Durch die veränderte Planung des Gebäudes ist allerdings eine deutlich verbesserte Fassadengestaltung zur Rhönstraße erreicht worden. Fensteröffnungen zur Straße sowie ein gestalteter und überdachter Eingangsbereich bilden nunmehr eine attraktive Straßenfront. Auch dies entspricht in vollem Umfang den beschlossenen Planungszielen.

Die planungsrechtliche Bewertung des Stadtplanungsamtes kommt deshalb nunmehr zu der Auffassung, dass sich die Gesamtbaumaßnahme einschließlich der Nebenflächen nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 12.01.2016 (Anlage 1) auf Vertagung der Baugenehmigung für das Gebäude 2 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) vom 18.01.2016 (in Anlage 1) auf Ablehnung des Bauantrages der Firma Prime Park GmbH in seiner Gesamtheit wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Herr Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) teilt mit, dass er bei einer Erteilung der beantragten Baugenehmigung sich eine rechtsaufsichtliche Prüfung des Beschlusses vorbehält.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

I.

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Prime Park GmbH, Aschaffenburg, zum
1.        Neubau eines Gebäudes bestehend aus einer Tiefgarage mit 21 Stellplätzen (Gebäude 1) an der Josef-Dinges Straße sowie
2.        Neubau eines Gewerbegebäudes (Gebäude 2) an der Würzburger Straße sowie
3.        Umbau und Aufstockung eines Bestandsgebäudes zu einem Wohngebäude mit 56 Wohneinheiten und einem gewerblichen Boardinghouse mit 17 Nutzungseinheiten (Gebäude 3) an der Josef-Dinges-Straße sowie
4.        Neubau eines eingeschossigen Gewerbegebäude für einen Biomarkt mit ca. 688 m² Nutzfläche (Gebäude 4) an der Rhönstraße
auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Gegen 4 Stimmen so beschlossen.

Datenstand vom 19.02.2016 08:36 Uhr