Im mündlichen Bericht wird der Ausschuss über die Gesamtentwicklung der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge informiert. Nach
den hohen Zugangszahlen junger Flüchtlinge im Jahr 2015 ergaben sich in verschiedenen Bereichen des Jugendamtes der Stadt Aschaffenburg personelle Mehrbedarfe, um die Aufgaben der Unterbringung, Versorgung und Betreuung, der rechtlichen Vertretung (Vormundschaften) sowie der Kostenabwicklung zu bewältigen. In enger Kooperation mit
der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe , dem Städtischen Kinderheim sowie
weiteren Jugendhilfeeinrichtungen wurden die Kapazitäten der Wohngruppen für UmF auf- bzw. ausgebaut. Zur Bewältigung des bayernweit akuten Mangels an stationären Jugendhilfeplätzen wurde unter Regie des Jugendamtes eine Erstbetreuung installiert, um
die Basisversorgung der jungen Menschen sicherzustellen, bis sie auf reguläre Jugendhilfe-
plätze vermittelt werden konnten/können bzw. mit Erreichen der Volljährigkeit dezentral untergebracht wurden/werden.
Die zum 01.11.2015 in Kraft getretene bundesweite Verteilung der jungen Flüchtlinge hat in
Bayern die Möglichkeit eröffnet, die Betreuungssituation in ersten Schritten zu konsolidieren. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Fallzahlen im Jahr 2016 entwickeln und ob sich der aktuell zu verzeichnende Rückgang der Zugangszahlen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge fortsetzen wird.