Diagonalsperre Goldbacher Straße; - Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2013, 02.06.2015 und vom 05.06.2015 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.02.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 2pvs/2/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen

Im Jahr 1994 ist im Rahmen der Einführung der Tempo-30-Zone in der Österreicher Kolonie eine Diagonalsperre als bauliche Verkehrsinsel errichtet worden. Sie verhindert die geradlinige Durchfahrt über die Kreuzung in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung (s. Bild 1).
Bild 1: Erlaubte Fahrbeziehungen an der Diagonalsperre


Auch vor dem Bau der Diagonalsperre war die Fahrbeziehung Viadukt – Bayernstraße durch Abbiegegebote untersagt. Doch die mangelnde Akzeptanz dieses Gebots führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Unfällen, wie die Polizei berichtet.

Selbst wenn heute immer wieder Verstöße gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu beobachten sind, so hat die Diagonalsperre doch weitestgehend den Durchgangsverkehr und die Unfallhäufung stark reduzieren können.

Mit der Verkehrsfreigabe der östlichen Ringstraße sind deutliche Verkehrsentlastungen in der Goldbacher Straße eingetreten. Der Wunsch, die Diagonalsperre an der Kreuzung Goldbacher Straße / Elsässer Straße / Bayernstraße aufzuheben, ist daher naheliegend. Insbesondere vor dem Hintergrund der veränderten Erschließungssituation der Österreicher Kolonie aus Richtung Süd-Osten durch den Rückbau des Wittelsbacherrings wird eine vereinfachte Erschließung der Kolonie von der Goldbacher Straße aus gewünscht. Dieser Wunsch wird auch vom Landratsamt getragen.

Das Bürgergespräch am 20.10.2015 behandelte neben der Verkehrsführung in der Lindenallee auch die Diagonalsperre in der Österreicher Kolonie. Nach einem intensiven Meinungsaustausch sprach sich die Mehrheit der etwa 160 anwesenden Bürgerinnen und Bürger für einen Abbau der Diagonalsperre für einen Probezeitraum von 18 Monaten aus. Die abknickende Vorfahrtsstraße Goldbacher Straße (B 26) sollte dabei erhalten bleiben. Alle Fahrbeziehungen sollten somit möglich sein.

Die Verwaltung musste diese Aufgabenstellung mit dem staatlichen Straßenbauamt als Baulastträger der Goldbacher Straße und der Polizei besprechen. Im Ergebnis dieser Abstimmung sprechen vor allem Sicherheitsbedenken gegen eine vollständige Entfernung der Diagonalsperre bzw. gegen die Freigabe aller Fahrbeziehungen an diesem Knotenpunkt. Im Verlauf dieser Abstimmung wurde eine Variante entwickelt, die in Anbetracht der veränderten Verkehrssituation vertretbar ist. Dabei bleibt die Diagonalsperre als Baukörper in deutlich verkleinerter Form bestehen – es werden drei bislang nicht erlaubte Fahrbeziehungen legalisiert. Die genauere Beschreibung im Folgenden:


2        Kurzfristige Änderungen am Knotenpunkt

Die kurzfristigen Änderungen am Knotenpunkt lassen sich durch die Freigabe von bislang untersagten Fahrbeziehungen herstellen. Der Baukörper der Diagonalsperre wird dabei stark verkleinert, um auch dem Schwerverkehr die Befahrung des Knotens zu erleichtern. Die neuen Fahrbeziehungen B, C und D sind jedoch weitgehend unbedenklich und können freigegeben werden (s. Bild 2):
-        Goldbacher Str. (aus Rtg. Innenstadt) – Elsässer Str. und Gegenrichtung (B+D) und
-        Bayernstraße – Goldbacher Straße (C).

Bild 2: Freigabe ausgewählter Fahrbeziehungen

Die Freigabe sämtlicher Fahrbeziehungen wird aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht empfohlen. Das staatliche Bauamt, die Polizei und die Verwaltung haben sich darauf verständigt, das Linksabbiegen vom Goldbacher Viadukt in die Bayernstr. bzw. Elsässer Str., wie bisher auch, nicht zu ermöglichen und zunächst Erfahrungen mit den drei neuen Fahrbeziehungen zu sammeln.


3        Langfristige Änderungen am Knotenpunkt

Um der Frage nachzugehen, ob der Knotenpunkt gänzlich eine andere Gestaltung erhalten soll, um alle Fahrbeziehungen so sicher wie möglich abzuwickeln, müssen zunächst einige Rahmenbedingungen wie der Neubau der Eisenbahnbrücke, dem neuen Schienenhaltepunkt am Viadukt und dessen Erschließung und Verknüpfung mit der Goldbacher Straße beleuchtet werden.

Neubau der Eisenbahnbrücke
Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt den Neubau der Eisenbahnbrücke am Goldbacher Viadukt über die B 26. In Betracht kommt hierbei auch die Herstellung einer lichten Durchfahrtshöhe von 4,50 m, um die bestehende Höhenbeschränkung aufzuheben. Ein Absenken der bestehenden Gradiente hat auch Auswirkungen auf den unmittelbar anschließenden Knoten, sodass ein Umbau des Knotens erst mit dem Neubau des Brückenbauwerks sinnvoll ist. Ein verlässlicher Zeitpunkt für den Neubau der Brücke existiert bislang nicht.

Neuer Schienenhaltepunkt
Unmittelbar westlich des Goldbacher Viadukts wird durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) ein neuer Schienenhaltpunkt geplant (s. Bild 3). Der Realisierungszeitraum dürfte ca. 8 Jahre betragen. Die Lage der Zu- und Abgänge müssen bei der Planung der Eisenbahnbrücke berücksichtigt werden – ebenso fußläufige Erreichbarkeit, d. h. es müssen ggf. Querungsmöglichkeiten im Knotenpunkt vorgesehen werden.

Bild 3: Geplante Lage des Schienenhaltepunkts

Anschluss des ehemaligen Bahnbetriebswerks an die Goldbacher Straße
Der bereits hergestellte Anschluss ist zurzeit mangels Ansiedlung noch nicht verkehrswirksam. Der Anschluss ist Bestandteil der Planfeststellung östliche Ringstraße. Die Art und Größe einer zukünftigen Ansiedlung, die bislang noch vollständig unklar ist, besitzt Einfluss auf die Verkehrsregelung der Einmündung. Wichtig ist hierbei, dass die Verkehrsregelungen der Einmündung und des benachbarten Knoten miteinander harmonisieren. Z. B. verträgt sich eine LSA-geregelte Einmündung (um alle Fahrbeziehungen sicherzustellen) nicht mit einem benachbarten Mini-Kreisverkehr. Hingegen harmonisiere eine Vorfahrtsregelung an der Einmündung mit den erlaubten Fahrbeziehung rechts-rein-rechts-raus mit einem benachbarten Mini-Kreisverkehr sehr gut. Durch den Brückenneubau werden sich auch die Sichtverhältnisse an der Einmündung zum Positiven verändern und damit Einfluss auf die Vorfahrtsregelung ausüben.


4        Mögliche langfristige Knotenpunktsformen

Die möglichen Knotenpunktsformen,
-        die alle Fahrbeziehungen an dem Knoten ermöglichen,
-        ein erforderliches Maß an Sicherheit besitzen und
-        die Belange der Bundesstraße erfüllen

lassen sich genau auf zwei Grundformen, nämlich den Minikreisverkehr und die lichtsignalgesteuerte Kreuzung reduzieren. Die Vor- und Nachteile sind in Bild 4 dargestellt.

Knotenpunktform
Vorteile
Nachteile
Mini-Kreisverkehr
-        Alle Fahrbeziehungen möglich
-        Niedrigeres Geschwindigkeitsniveau
-        Anlage von Fußgängerüberwegen möglich
-        Mini-Kreisverkehre im Zuge von Bundesstraßen nur mit Genehmigung der Obersten Baubehörde möglich
-        Hohe Baukosten (ca. 80.000 €)

Lichtsignalanlage
-        Alle Fahrbeziehungen möglich
-        Anlage von Fußgängerfurten möglich
-        Verkehrslenkung durch Freigabezeiten bedingt möglich
-        Lange Wartezeiten durch vielphasiges Programm erforderlich
-        Sehr hohe Bau- und Folgekosten (ca. 120.000 €)
-        Rückstausicherung zum Nachbarknoten Auhofstraße erforderlich

Bild 4: Mögliche Knotenpunktformen

In Anbetracht der dargelegten Kriterien wird der Mini-Kreisverkehr als beste Knotenpunktsform beurteilt. Erste Entwurfsüberlegungen ermöglichen einen Mini-Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 22 m.

Die Überlegungen zum langfristigen Umbau des Knotenpunkts werden zu gegebener Zeit erneut betrachtet, wenn sich die Planungen im Umfeld des Knotens konkretisiert haben.

5        Fazit

Die Umgestaltung des Knotenpunkts Goldbacher Straße (B 26) / Elsässer Straße / Bayernstraße kann nicht isoliert für sich betrachtet werden, sondern nur in Abhängigkeit von den unmittelbar umgebenen baulichen Veränderungen, die zwar allesamt verbindlichen Charakter aufweisen, aber zurzeit noch eine gewisse Detailschärfe und zeitliche Perspektive vermissen lassen. Daher empfiehlt die Verwaltung, die endgültige Entscheidung zur Umgestaltung des Knotenpunkts erst mit dem Vorliegen der erwähnten tangierenden Bauprojekte zu treffen.

Der Wunsch der Bürger nach einer Verbesserung der Erschließung der Österreicher Kolonie kann auch ansatzweise nachgekommen werden. Durch die in Bild 2 dargestellte Lösung wird insbesondere die Ausfahrt aus dem Quartier zur Goldbacher Straße hin vollständig möglich und erspart Umwege innerhalb des Quartiers. Die Einfahrt in die Kolonie wird zumindest aus Richtung Innenstadt erleichtert. Hiervon profitiert besonders die Schlesierstraße, die heute große Anteile des Quell- und Zielverkehrs aufnimmt (Landratsamt, Comenius-, Fröbelschule, Kronberg-Gymnasium).

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Diagonalsperre Goldbacher Straße / Elsässer Straße und Bayernstraße und dem Bürgergespräch zur Verkehrsentwicklung Aschaffenburg-Ost wird zur Kenntnis genommen.

2. Alle im Senat vertretenen Stadtratsfraktionen und Gruppen fordern, dass anstelle des vorgeschlagenen Teilabbaus der Diagonalsperre ein sog. „Minikreisverkehr“ gebaut wird.

3. Die Verwaltung sagt zu, diese politische Forderung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg und der Polizeiinspektion Aschaffenburg zu besprechen und die Besprechungsergebnisse dem Stadtrat wieder vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:17 Uhr