Einbahnstraßenregelung Dalbergstraße - Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.02.2016 ö Beschließend 4pvs/2/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass
?        Am 25.09.2015 fand eine Informationsveranstaltung zum Kanal- und Leitungsbau in der Dalbergstraße statt.

?        Die Verwaltung wurde im Rahmen des Planungs- und Verkehrssenat vom 06.10.2015 beauftragt, die Dalbergstraße in einer 12-wöchigen Testphase von der Suicardusstraße in Richtung Wermbachstraße durchgängig als Einbahnstraße auszuweisen und mit Erhebungen der Verkehrsmengen zu begleiten.

?        Am 08.12.2015 wurde der Zwischenbericht dem Planungs-und Verkehrssenat zur Kenntnis gegeben. Daraufhin wurde der der Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Schlossgasse und Pfaffengasse wieder für den Zweirichtungsverkehr freigegeben.

?        Am 19.01.2016 erfolgte im Planungs- und Verkehrssenat ein mündlicher Bericht der Verwaltung über das bevorstehende Ende der Testphase für die Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße mit folgendem Beschluss:

?        Der mündliche Bericht der Verwaltung über das bevorstehende Ende der Testphase für die Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße wird zur Kenntnis genommen.

?        Entgegen des Vorschlags der Verwaltung sprechen sich alle im Planungs- und Verkehrssenat vertretenen Stadtratsfraktionen und Gruppen aus, dass die Einbahnstraßenregelung bis zum 16.02.2016 verlängert werden soll und in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 16.02.2016 eine endgültige Entscheidung über die Verkehrsregelung getroffen werden soll.

?        Des Weiteren signalisiert der Planungs- und Verkehrssenat, dass für den Tag des Rathaussturmes am 06.02.2016 und am Faschingssonntag am 07.02.2016 aufgrund des Faschingszuges die Einbahnstraßenregelgung ausnahmsweise aufgehoben werden kann.


2.        Projektbeschreibung

Seit dem 02.11.2015 ist die Dalbergstraße von der Suicardusstraße bis zur Wermbachstraße nur in eine Richtung befahrbar. Im Vorfeld der Einbahnstraßenregelung wurden umfangreiche Verkehrserhebungen als sogenannte „Nullmessung“ durchgeführt, um zu sehen, inwieweit sich der Verkehr auch in den Nebenstraßen nach Einführung der Einbahnstraßenregelung verändern wird.

Die Messungen wurden an vier Standorten mittels Schläuchen und Videoaufnahmen erhoben. Die erste Messung fand vor der Einrichtung der oberen Dalbergstraße zur Einbahnstraße vom 20. bis 22. Oktober 2015 statt. Die zweite Messung erfolgte nach Einrichtung der Einbahn-straße vom 17. bis 19. November 2015. Die dritte und letzte Messung erfolgte vom 26. bis 28. Januar 2016. Nach Auswertung der Zählergebnisse und Abgleich mit der Nullmessung ergibt sich folgender Sachverhalt in den gemessenen Querschnitten:


Im Oktober 2015 wurden im Querschnitt Dalbergstraße unterhalb der Einmündung Suicardusstraße 5.080 Kfz/24 h gemessen. Oberhalb der Einmündung der Suicardusstraße wurden noch 3.850 Kfz/24 h erfasst. Insgesamt 1.160 Fahrzeuge weniger pro Tag fuhren im November 2015, verglichen mit der Oktobermessung 2015, aus Richtung Löherstraße / Willigisbrücke in die Dalbergstraße ein- bzw. aus. Entsprechend wurden in der Suicardus-straße auch fast 100 Fahrzeuge weniger gemessen. Der Messquerschnitt in der Dalbergstraße oberhalb der Einmündung Suicardusstraße zeigte demnach auch ca. 1.170 weniger Fahrzeuge.

Auch der Verkehr in der Straße „Neben der großen Metzgergasse“ hatte sich von 193 Kfz/h auf 170 Kfz/h leicht verringert. Der Verkehr in der Schlossgasse nahm dagegen um 72 Kfz/h zu. Die Anzahl der Einfahrten in das Parkhaus „Theaterplatz“ zeigen keine nennenswerten Auffälligkeiten.

Im Querschnitt der Dalbergstraße in Höhe des Stiftsbrunnens war eine Erhöhung um ca. 500 Fahrzeuge trotz des Einfahrverbotes zu verzeichnen. Dies lag daran, dass ein nicht unerheblicher Teil der Fahrzeuge aus der Pfaffengasse und der Stiftsgasse aus Gewohnheit in die Dalbergstraße Richtung Schlossgasse irrtümlich einfuhr und die Falschfahrt erst auf Höhe des Theaterplatzes bemerkt wurde. Durch Wenden wurden die Fahrten doppelt erfasst.

Die Fahrzeuge im Querschnitt der unteren Dalbergstraße hatten wie erwartet zugenommen (um über 1.000 Fahrzeuge) da dies die einzige legale Abfahrtsmöglichkeit aus dem Quartier darstellt. Die Fahrzeugmengen der Pfaffengasse und der Stiftsgasse sind dagegen nahezu gleich geblieben.

Im Rahmen der letzten Messung im Januar 2016 sind im Vergleich zur letzten Messung 60 Fahrzeuge weniger in die Dalbergstraße aus Richtung Willigisbrücke / Löherstraße eingefahren. Diese 60 Fahrzeuge weniger fehlen dann auch an der Ausfahrt am anderen Ende der Dalbergstraße in Richtung Landingstraße und an der Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage am Theaterplatz. Zusammenfassend zeigt die erneute Verkehrserhebung nur eine geringfügige Abnahme der Verkehrsströme.

3.        Fazit

Die Ziele, die mit der Einrichtung einer durchgehenden Einbahnstraße in der Dalbergstraße erreicht werden sollen, werden nur teilweise erreicht. Der Gesamtverkehr in der Oberstadt hat sich nicht nennenswert verändert, es erfolgte lediglich eine Verlagerung von rund 1.100 Kfz/24h, die im westlichen Bereich der Dalbergstraße wegfallen und dafür den östlichen Teil der Dalbergstraße mehr belasten. Die Dokumentation des Verkehrsgeschehens im Rahmen der probeweisen Einbahnstraßenregelung hat viele Probleme aufgezeigt. Die Daten werden derzeit ausgewertet. Im Rahmen der Präsentation im Stadtrat wird die Verwaltung die Ergebnisse detailliert vorstellen.

a.        Ein ungelöstes Problem ergibt sich derzeit für die großen Lastzüge des Theaters. Das Theater wird fast ausschließlich von Gastspielhäusern bespielt. Diese reisen mit Lastzügen an, um ihre Requisiten am Bühnenliefereingang auf dem Karlsplatz ab- und wieder aufzuladen. Die Abfahrt der Lastzüge kann aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht über die untere Dalbergstraße erfolgen. Auch die Öffnung des Zweirichtungsverkehrs bis zur Schlossgasse hat auf Grund der Enge und des trotz intensivierter Verkehrsüberwachung zugeparkten Verkehrsraumes in der Schlossgasse dazu geführt, dass die Abfahrt über die Schlossgasse nicht durchführbar war und die Lastzüge entgegen der Einbahnstraßen-richtung mit Polizeibegleitung die Dalbergstraße in Richtung Suicardusstraße verlassen mussten. Die Polizei sperrt in diesen Fällen die Dalbergstraße auf Höhe der Suicardus-straße, um die Abfahrt der LKW entgegen der Einbahnstraße zu gewährleisten. Bei Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung wäre die Begleitung durch Einsatzkräfte der Polizei dauerhaft sicherzustellen. Die Bindung der Einsatzkräfte kann nach Auskunft der Polizeidienststelle aber nicht sichergestellt werden.

b.        Durch die bestehende Einbahnstraßenregelung und die geringe Verkehrswirksamkeit der provisorischen Einengungen war bei den gefahrenen Geschwindigkeiten ein deutlicher Anstieg erkennbar, da der fehlende Gegenverkehr das geschwindigkeitsdämpfende Einscheren in Lücken nicht mehr erforderlich werden ließ.

c.        Trotz Intensivierung der Verkehrsüberwachung und Ausweisung eines Zonenhalteverbots war teilweise die komplette westliche Straßenseite der Dalbergstraße über längere Zeiträume zugeparkt. Dies führte dazu, dass Anlieferverkehr nicht oder nur eingeschränkt möglich war und schaffte für den bergab fließenden Radverkehr entgegen der Einbahn-richtung Gefahrenpotentiale, da das Fehlen von Lücken ein sicheres Ausweichen nicht mehr ermöglichte. Darüber hinaus konnte mehrfach beobachtet werden, dass bei entgegenkommendem Radverkehr rücksichtslos über den östlichen Gehweg ausgewichen wurde und es hier immer wieder zu Gefährdungen der Fußgänger kam.

d.        Im Zweiten Teil der provisorischen Testphase wurde die Einbahnstraßenregelung auf den Abschnitt der Dalbergstraße zwischen Suicardusstraße und Schlossgasse zurück-genommen. Dies führte einerseits zu einer besseren Erreichbarkeit des Quartiers der Oberstadt aus dem Parkhaus Theaterplatz, aber gleichzeitig auch deutlich vermehrt zu Falschfahrten und damit verbunden einer Vielzahl von Wendemanövern an der Einmündung zur Schlossgasse. Die im Stadtrat vorgeschlagene Beschilderung als Sackgasse war verkehrsrechtlich nicht umsetzbar.

e.        Am Kreisverkehr Löherstraße staut sich der Verkehr teilweise bis über die Einmündung zur Dalbergstraße zurück. Dies bedingt, dass ein geregelter und ungehinderter Abfluss aus der Dalbergstraße in Richtung Kreisverkehr nicht möglich ist. Dadurch stauen sich die wartenden Fahrzeuge teilweise deutlich in die Dalbergstraße und über die Tiefgaragen-zufahrt am Theaterplatz zurück. In Ausnahmefällen wurden Rückstaus über die Schlossgasse hinaus dokumentiert. Durch die Verkehrszunahme an der Ausfahrt der Dalbergstraße kommt es in den Vollastzeiten natürlich auch zu Rückstaus in den Landingtunnel. Vom Verkehrsablauf gesehen eine unbefriedigende Gesamtsituation.

f.        Aus städtebaulicher Sicht besteht das dem Stadtrat bekannte Ziel, die Verbindung der Fußgängerzone (Herstallstraße) mit der Oberstadt für den fußläufigen Verkehr attraktiver zu machen und zu stärken. Hierzu soll die Dalbergstraße zwischen Pfaffengasse und Landingstraße zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und der Straßenraum niveaugleich ausgebaut werden. Alle Verkehrsarten sollen sich im Mischprinzip den Verkehrsraum teilen. Die Einbahnstraßenregelung bedingt, dass dieser Teilabschnitt mit deutlich mehr Verkehr beaufschlagt wird. Hierbei sind dann die Rahmenbedingungen für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht mehr gegeben und das Miteinander zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kfz-Verkehr kann bei einer Verkehrs-menge von über 2.500 Kfz/24h nicht mehr konfliktfrei funktionieren.

g.        Es zeigt sich, dass das System mit nur einer Ausfahrtmöglichkeit aus der Oberstadt sehr labil ist und bei kleinen Störungen in der östlichen Dalbergstraße oder Wermbachstraße zu erheblichen Stauungen in der Dalbergstraße führt.

h.        Bei rund 10 Veranstaltungen im Jahr muss die westliche Dalbergstraße im Zweirichtungs-verkehr betrieben werden.

Für die weiteren Planungsschritte in Vorbereitung der Umgestaltung des Straßenraums ist eine abschließende Entscheidung zur endgültigen Verkehrsführung zwingend und zeitnah erforderlich. Die Verwaltung wird daher im Rahmen einer Umfrage bei den Anwohnern der Oberstadt ein Meinungsbild einholen und die Ergebnisse in einer Bürgerinformationsveranstaltung zusammen mit den erhobenen Daten vorstellen. Im Anschluss wird das Ergebnis erneut dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur probenweisen Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in der Dalbergstraße zur Kenntnis.

2.        Die derzeitige Verkehrsführung in der Dalbergstraße zwischen Suicardusstraße und Schlossgasse als Einbahnstraße wird bis zum Baubeginn der Kanal-, Fernwärme- u. Leitungsbauarbeiten (voraussichtlich 09. Mai 2016) aufrechterhalten.

3.        Die Verwaltung wird alle Bewohner der Oberstadt zeitnah zu einem moderierten Bürgergespräch, z. B. in Form eines Workshops einladen, um dort die künftigen Verkehrsführung und Gestaltung der Dalbergstraße zu diskutieren. Dazu soll nach Wunsch der Senatsmitglieder visualisierte Lösungsmöglichkeiten für die Dalbergstraße als Diskussionsgrundlage präsentiert werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:17 Uhr