Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (37 WE), Errichtung von zwei Car-Sharing-Plätzen und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Paulusstraße xxx durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH, BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.02.2016 ö Beschließend 1uvs/2/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 14.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 22.12.2015, beantragte die Stadtbau Aschaffenburg GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und eines Solitärgebäudes mit 37 WE mit Tiefgarage und zwei Car-Sharing-Plätzen auf dem Grundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Paulusstraße xxx.

Das Bauvorhaben besteht an der Paulusstraße aus drei Gebäuden, die in der geschlossenen Bebauung in einer Gesamtlänge von 75,56 m errichtet werden. Die Gebäude haben eine Tiefe von 11,92 m. Außerdem soll ein Solitärgebäude am Schneidmühlweg mit einer Breite von 12,16 m und einer Tiefe von 13,16 m errichtet werden. Die geplanten Gebäude sind 4-geschossig mit Wohnungen zwischen 54 m² und 119 m², wobei 32 Wohneinheiten kleiner als 100 m² Wohnfläche sind. 5 Wohnungen haben eine Größe zwischen 100 m² und 119 m².

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.01.2016 liegt das Bauvorhaben nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist. Nach der planungsrechtlichen Beurteilung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, so dass die planungsrechtliche Zustimmung vorgeschlagen wird.

Nachdem alle angrenzenden Grundstücke sich im Eigentum der Stadtbau Aschaffenburg befinden, ist eine Nachbarbeteiligung nicht erforderlich.

Die Gebäude werden im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauförderungsgesetzes errichtet. Dadurch kann ein geringerer Stellplatzbedarf zum Ansatz kommen. Außerdem soll hier zur Reduzierung der erforderlichen Stellplätze Car-Sharing erfolgen. In diesem Fall sind nach der Stellplatzsatzung insgesamt 21 Stellplätze nachzuweisen. Diese werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Insgesamt befinden sich in der Tiefgarage 25 Stellplätze. Die 4 zusätzlichen Stellplätze waren anlässlich der Aufstockung des Anwesens Schneidmühlweg xx - xx nachzuweisen (BV-Nr. xxx). Die Car-Sharing Stellplätze werden oberirdisch im Schneidmühlweg nachgewiesen.

Ein Nachweis der Förderung im sozialen Wohnungsbau ist durch eine schriftliche Bestätigung durch die Regierung von Unterfranken nachzuweisen. Der Car-Sharing-Betrieb ist durch Vorlage des Betriebskonzepts, Vertrag oder ähnliches nachzuweisen. Das Nutzungsrecht der 4 Stellplätze in der Tiefgarage zugunsten des Anwesens Schneidmühlweg xx – xx ist im Grundbuch einzutragen. Der Nachweis hierüber ist dem Bauordnungsamt vorzulegen.

Hinsichtlich der Abstandsflächen für den Neubau können diese auf dem eigenen Grundstück teilweise nicht nachgewiesen werden bzw. im Bereich der Schillerstraße überlagern sich die Abstandsflächen mit den Abstandsflächen der Bestandsgebäude Schneidmühlweg xx und Schifferstraße xx.

a)        Das Anwesen Schneidmühlweg xx befindet sich im Eigentum der Stadtbau GmbH. Nebenan wird das Solitärgebäude der Stadtbau GmbH errichtet. Die Abstandsfläche für das Solitärgebäude kommt auf dem Nachbargrundstück Schneidmühlweg xx zum Liegen. Der Brandabstand zwischen den beiden Häusern von mindestens 5 m wird eingehalten. Eine Abstandsflächenübernahme durch die Fl.-Nr. xxx Schneidmühlweg xx liegt vor.
b)        Die Abstandsflächen zwischen den Anwesen Schillerstraße xx und dem geplanten Wohnhaus Paulusstraße xx überlagern sich teilweise. Beide Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadtbau, der Mindestbrandabstand von 5 m wird nicht unterschritten. Eine Abstandsflächenübernahme liegt vor.
       
       Bereits im Bestand gab es zwischen den Anwesen Schillerstraße xx und dem abzubrechenden Gebäude Paulusstraße xx eine Überdeckung der Abstandsflächen, da die bisherige Bebauung abgeknickt war. Im Bestand Schillerstraße xx ist auf der Stirnseite nur ein Fenster der Küche, welche aber zwei Fenster besitzt. Der gerade Blick aus dem Fenster bleibt somit unverbaut. Die Balkone im Bestand Schillerstraße xx haben bereits einen Sichtschutz zum Bestand Paulusstraße xx erhalten. Der Gebäudeabstand bleibt ähnlich, wie der zu der noch vorhandenen Bebauung. Er entspricht auch den Gebäudeabständen in der Umgebung.

Der Bauherr hat für die verringerte Stellplatzzahl eine Bestätigung oder schriftliche Inaussichtstellung der Wohnraumförderung für sozialen Wohnungsbau nachzuweisen. Der Nachweis des Car-Sharing-Betriebs hat durch die Vorlage des Betriebskonzepts, Vertrag oder ähnliches zu erfolgen.

Die Fahrradabstellplätze werden auf jeweils vor den Hauseingängen nachgewiesen.

Der erforderliche Spielplatz (Wohnfläche 2784 m² : 25 x 1,5) wird auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 37 WE, Errichtung von zwei Car-Sharing-Plätzen und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Paulusstraße xxx entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.09.2016 14:17 Uhr