Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (10 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Obernau, Jahnstraße xxx, durch die BZ Finanzberatung GmbH, Aschaffenburg BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.02.2016 ö Beschließend 3uvs/2/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 23.09.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.10.2015, beantragt die Firma BZ Finanzberatung GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Jahnstraße xxx in Aschaffenburg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines 2-geschossigen Wohnhauses mit Dachgeschoss. Das Vorhaben hat insgesamt 10 Wohnungen mit einer Größe zwischen 77 m² und 140 m². Der gesamte Baukörper hat eine Tiefe von 38,39 m und eine Breite von 18,99 m und erreicht straßenseitig eine Höhe von 8,77 m und bergseitig eine Höhe von 7,77 m über der natürlichen Geländeoberfläche. Das Gebäude erscheint als zwei hintereinander liegende Wohngebäude, welche mit einem 6 m breiten 2-geschossigen Zwischengebäude, in welchem sich der Hauszugang und der Aufzug befinden, verbunden sind.

Von den nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 15 Stellplätzen werden 13 Stellplätze in der Tiefgarage und 2 Stellplätze im Vorgartenbereich nachgewiesen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 09.11.2015 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 25/3 „Jahnstraße - 3. Änderung“, der für das Baugrundstück die Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

Auf Veranlassung der Verwaltung fand im Januar 2016 ein Zusammentreffen zwischen dem Bauherren und den beiden Nachbarn, welche das Bauvorhaben nicht unterschrieben haben statt. Hierbei wurde den Nachbarn vom Bauherrn und dessen Architekten das Bauvorhaben erläutert und anstehende Fragen beantwortet. Ein Aktenvermerk des Architekten fasst das Gespräch zusammen. „Die Nachbarn haben sich zu dem Vorhaben positiv geäußert, werden die Pläne zwar nicht unterschreiben, aber gegen die Baugenehmigung kein Rechtsmittel einlegen“.
In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und          -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die BZ Finanzberatung GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 WE auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, Jahnstraße xxx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:17 Uhr