Einberufung einer Bürgerversammlung im Stadtteil Schweinheim bzgl. "Schließung der Schweinheimer Sparkassenfilialen"; - Ziffer 2 des fraktionsübergreifendes Antrages (KI, GRÜNE, UBV, SPD, ÖDP) vom 04.02.2016 - Antrag von Herrn Stadtrat Walter Roth vom 05.02.2016 - Bürgerinitiative "Sparkassenfilialen müssen bleiben!"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 29.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.02.2016 ö Beschließend 3pl/3/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau hat im Dezember 2015 die Umstrukturierung ihres Filialnetzes in Stadt und Landkreis Aschaffenburg bekannt gegeben. Betroffen von dieser Maßnahme sind auch zwei Filialen im Stadtteil Schweinheim (in der Altholstraße und in der Schweinheimer Straße).

Nach Art. 18 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Einberufungsverlangen für eine Bürgerversammlung zu einer gemeindlichen Angelegenheit vom Stadtrat als auch von der Bürgerschaft beantragt werden.

Mit Ziffer 2 des Schreibens vom 04.02.2016 (Anlage) beantragten daher die Stadträte Johannes Büttner (KI), Dr. Lothar Blatt (UBV), Theo Bubenzer (SPD), Martina Fehlner (SPD), Willi Hart (UBV), Leonie Kapperer (SPD), Moritz Mütze (GRÜNE), Thomas Mütze (GRÜNE) und Bernhard Schmitt (ÖDP) die Einberufung einer Bürgerversammlung, die die geplanten Maßnahmen zum Thema hat und zu der der Vorstand der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau eingeladen werden soll. Am 05.02.2016 (Anlage) beantragte auch Herr Stadtrat Walter Roth (SPD) die Einberufung einer entsprechenden Bürgerversammlung.

Am 16.02.2016 überreichten Vertreter einer inzwischen gegründeten Bürgerinitiative „Sparkassenfilialen müssen bleiben!“ über 1.000 Unterschriften von Schweinheimer Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen eine Schließung der Sparkassenfilialen aussprechen und ebenfalls die Einberufung einer Bürgerversammlung fordern. Mit E-Mail vom 21.02.2016 teilte der Sprecher der Bürgerinitiative mit, dass die eingereichten Unterschriften nicht unter dem formal juristischen Verlangen nach Art. 18 Abs. 2 GO zur Einberufung einer Bürgerversammlung zu sehen sind.

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt bekannt, dass die Stadtverwaltung im April 2016 in Schweinheim eine Bürgerversammlung durchführen wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:19 Uhr