Verlagerung von Einzelhandelsnutzungen vom neuen Standort des Aldi-Discount-Marktes auf dem Bahnhof Nord-Areal auf Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nr. 6493/114 am Nordring sowie Regelungen bezüglich der Errichtung von Lärmschutzanlagen; - Zustimmung zur Änderung der 2. Ergänzung sowie 3. Ergänzung des städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.04.2016 ö Beschließend 4pvs/4/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig Wohn- und Industriebaugesellschaft mbH besteht im Zusammenhang mit der Entwicklung des sogenannten „Bahnhof-Nord“-Areals ein notarieller städtebaulicher Vertrag, der bereits mit Datum vom 24.06.2008 sowie mit zwei vertraglichen Ergänzungen vom 05.04.2011 und vom 06.10.2014 abgeschlossen wurde.
Infolge der vom Stadtrat bereits durch Beschluss erfolgter Zustimmung zur Verlagerung von Einzelhandelsnutzungen auf dem „Bahnhof-Nord“-Areal ist nun eine neuerliche Vertragsänderung und –ergänzung notwendig.
Bei den betreffenden Einzelhandelsverlagerungen handelt es sich um den Wechsel des Aldi-Discountmarktes von seinem bisherigen Standort nördlich der Lange Straße in neue Räumlichkeiten auf dem Bahnhof-Nord-Areal sowie um die dadurch bedingte Umschichtung der bereits im „Bahnhof-Nord“-Areal genehmigten Verkaufsflächen von je 500qm für die Sortimente Oberbekleidung und Schuhe auf eine weiter östlich gelegene Fläche an der Ecke „Bert-Brecht-Straße“ / „Nordring“ incl. der moderaten Erhöhung der Verkaufsfläche von 500qm auf 850qm für das Sortiment Oberbekleidung.
Die benannten Einzelhandelsverlagerungen wurden in den Sitzungen des Umwelt- und Verwaltungssenats am 24.09.2014, 17.06.2015 und am 16.03.2016 behandelt und durch Beschluss gebilligt:
- UVS 24.09.2014:        Genehmigung zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses, u.a. mit je 500qm Verkaufsfläche für die Sortimente Schuhe und Oberbekleidung
- UVS 17.06.2015:        Änderungsgenehmigung Büro- und Geschäftshaus einschließlich Standortverlagerung Aldi
- UVS 17.06.2015:         Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau von zwei Gewerbegebäuden mit Einzelhandels- und Büroflächen einschließlich jeweils ca. 500 m² Verkaufsfläche für die Sortimente Schuhe und Oberbekleidung an der Ecke „Bert-Brecht-Straße“ / „Nordring“
- UVS 16.03.2016:         Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau von zwei Gewerbegebäuden mit Einzelhandels- und Büroflächen einschließlich der moderaten Erhöhung der im UVS am 17.06.2015 bereits beschlossenen Verkaufsfläche von 500qm auf 850qm für das Sortiment Oberbekleidung an der Ecke „Bert-Brecht-Straße“ / „Nordring“.
Die neuerliche Änderung und Ergänzung des notariellen städtebaulichen Vertrags vollzieht diese bereits vom Stadtrat beschlossenen Entwicklungen also lediglich nach und passt Vertragsinhalt und Wortlaut an die aktuellen Gegebenheiten an.
Ergänzt wird in diesem Zusammenhang eine Regelung zur Sicherstellung des Schallschutzes gemäß der Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 18/11 „Bahnparallele Damm“ seitens der Fa. Hörnig Wohn- und Industriebaugesellschaft mbH.
Näheres ist dem Entwurf zur „Änderung der 2. Ergänzung sowie 3. Ergänzung des städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008“ zu entnehmen.
Der Änderungsentwurf ist zwischen dem Stadtplanungsamt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig Wohn- und Industriebaugesellschaft mbH inhaltlich abgestimmt. Die Verwaltung empfiehlt, der Vertragsänderung und –ergänzung zuzustimmen.

.Beschluss:

I.
Dem Abschluss der Änderung der 2. Ergänzung sowie 3. Ergänzung des städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 (Anlage 3) zur Verlagerung von Einzelhandelsnutzungen vom neuen Standort des Aldi-Discount-Marktes auf dem Bahnhof Nord-Areal auf Teilflächen des Grundstücks Fl.- Nr. 6493/114 am Nordring sowie den getroffenen Regelungen bezüglich der Errichtung von Lärmschutzanlagen wird zugestimmt

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.09.2016 14:32 Uhr