Stützmauer Obernauer Str. 5-9; - Bericht der Verwaltung über die straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.04.2016 ö Beschließend 6pvs/4/6/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Jahr 2012 hat die Verwaltung aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Fahrbahn (Netzrisse und Ausbrüche) vor den Anwesen Obernauer Straße 5 - 9 (zwischen Fischerhohle und Werkstraße) das Ingenieurbüro Ullrich mit einem Sichtgutachten für die Standfestigkeit der unteren und oberen Stützmauer beauftragt. Der Gutachter hat damals testiert, dass die Böschung in einem stabilen Zustand sei. Die sichtbaren Risse seien für eine unbewehrte Stützkonstruktion nicht überraschend. An der Rissausbildung sei zu erkennen, dass in letzter Zeit keine weiteren Verformungen stattgefunden hätten.

Bezüglich der Treppe und des Gehweg lautete das Ergebnis des Büros, dass sich die einzelnen Stufen gegeneinander verschoben hätten und unterschiedliche Höhen besäßen. Die Verkehrs-sicherheit sei hier nicht mehr gewährleistet, aus statischer Sicht bestünden allerdings keine Bedenken.

Die obere Böschungskante, die an die Obernauer Straße 5 - 9 anschließt, wird durch den Fahrverkehr statisch direkt und stark beansprucht. Die Verformungen im Asphaltbelag und die Ausbrüche zeigen, dass diese Lasten nicht schadenfrei aufgenommen werden können. Das Büro Ullrich befand daher die obere Böschungskante in einem statisch nicht sicheren Zustand.
Als Sofortmaßnahmen wurde daraufhin die kleinere Treppe für den Fußgängerverkehr und die Obernauer Straße für LKW gesperrt, um den Druck auf die Böschung zu verringern. Die Entsorgungsbetriebe lassen seither durch ihr Personal die Müllgefäße an die Fischerhohle transportieren, so dass das Müllfahrzeug nicht in die Obernauer Straße hineinfahren muss.

Der Verwaltung liegt seit dem 02.02.2016 ein Antrag von Anliegern der Anwesen Obernauer Str. 5 - 9 und Fischerhohle 1 vor, mit dem Ziel die Nutzung des Bereichs zwischen Werkstraße und Fischerhole nur Anliegern zu gestatten.


2.Projektbeschreibung

Im Jahr 2015 hat die Verwaltung im Rahmen des Monitorings weitere Untersuchungen veranlasst. Das Büro Hock Ingenieure wurde mit dem weitergehenden statischen Nachweis der bestehenden Stützmauern beauftragt. Im Vorfeld wurde ein Bodengutachten durch die Firma GUMM erstellt. Der städtische Bauhof hat im Februar diesen Jahres Bohrkerne der Mauer gezogen. Bei den Bohr-kernen der Mauer waren bereits deutliche Defizite in der baulichen Substanz und der Dimensionierung ersichtlich. Insbesondere weisen die Mauern die heute erforderliche Tiefe nicht auf und das Material ist nicht kraftschlüssig verbunden.

Die Untersuchungen des Ingenieurbüros Hock zeigen, dass die rechnerisch geforderten Sicherheiten der (unteren) Mauer und Böschung nicht erfüllt werden. Eine Ertüchtigung oder ein Neubau ist unumgänglich. Da eine konkrete Gefahrensituation nachweislich vorliegt, schlägt das Büro vor, als vorläufige Sicherungsmaßnahmen auf gesamter Wandlänge den Gehweg vor der Stützmauer abzusperren (=Gehweg Fischerhohle).

Das Büro empfiehlt als weitere Sofortmaßnahme die Straße oberhalb der Böschung für den Verkehr zu sperren, da ein Abrutschen der Böschung nicht ausgeschlossen werden kann.
Im Bereich der Obernauer Straße 5- 9 befinden sich einige Garagenzufahrten. Die Verwaltung hat als Sofortmaßnahme den motorisierten Durchgangsverkehr der Obernauer Straße mittels zweier Sperrungen unterbunden. Die Obernauer Straße wurde in diesem Bereich von beiden Seiten als Sackgasse ausgewiesen.

Eine Andienung der privaten Grundstücke ist weiterhin möglich. Zusätzlich wird eine durchgehende Längsmarkierung in einem Abstand von ca. 1,00 m entlang der Böschungskante das Befahren der äußeren Fahrbahn verhindern und die Böschungskante schützen. Der Gehweg entlang der Mauer der Fischerhohle wurde für den Fußgängerverkehr gesperrt und das absolute Halteverbot bis zur Einmündung der Obernauer Straße vorgezogen. Alle durch diese Maßnahmen bedingten erforderlichen Eingriffe in den öffentlichen Straßenraum wurden mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde einvernehmlich vorabgestimmt.


3.Ausblick

Zusätzlich zu den erforderlichen Sofortmaßnahmen ist im Hinblick auf den baulichen und statischen Zustand der Mauer und der Böschung ein Neubau unumgänglich. Die Verwaltung wird die Maßnahme der Böschungssicherung für den Haushalt 2017 vorschlagen. Im Haushalt 2016 sind bereits 50.000 Euro für Planungsleistungen eingestellt. Diese sollen nach dem zustimmenden Stadtratsbeschluss kurzfristig beauftragt werden. Die Verwaltung wird begleitend die Ergebnisse der einzelnen Verfahrensschritte mit den einzelnen Kostenstadien dezidiert im Stadtrat vorstellen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.        Die Verwaltung hat die erforderlichen Sofortmaßnahmen im Umfeld der Stützmauer vor den Anwesen Obernauer Str. 5 – 9 durchgeführt (Anlage 4).

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Neubau der Böschungssicherung fortzuführen und dem Stadtrat mit Vorliegen der Vorplanung erneut zu berichten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.09.2016 14:32 Uhr