Umsetzung Radverkehrskonzept; - Maßnahmenprogramm 2016-2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.04.2016 ö Beschließend 8pvs/4/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass/ Hintergrund:
Am 21.04.2015 wurde vom Planungs- und Verkehrssenat das Radverkehrskonzept beschlossen. Mit dem Beschluss wurde der Empfehlung aus dem Arbeitskreis Radverkehr nachgekommen, das Radverkehrskonzept als sektorale Fachplanung zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen. Dabei soll das Radverkehrskonzept in das Gesamtverkehrskonzept für das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße eingebettet werden.
Um die Vielzahl von Maßnahmenvorschlägen aus dem Radverkehrskonzept vor dem Hintergrund eines Gesamtverkehrskonzeptes zielgerichtet angehen zu können, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Prioritätenliste für die nächsten 10 Jahre aufzustellen.
Aufgabenstellung:
Im Radverkehrskonzept wurden anhand einer Mängelanalyse verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen aufgezeigt, die in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt wurden.
Insgesamt umfasst der Katalog 370 Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet, die von kleineren, punktuellen Eingriffen (wie Bordabsenkung oder Beschilderungsergänzungen) bis hin zu großen Umbaumaßnahmen von Kreisverkehren oder Radwegeneubau gehen.
Diese Maßnahmen wurden im Radverkehrskonzept anhand der vorzutreffenden Mängel bereits in zwei Prioritätskategorien eingeteilt.
-        Priorität 1 = Hoher Problemdruck aufgrund stark eingeschränkter Nutzbarkeit
-        Priorität 2 = Problemgrad geringerer Ausprägung

In Prioritätsstufe 1 wurde weiter unterschieden in Sicherheitsmängel (1a) und Funktionsmängel (1b).
Die Maßnahmen, welche nur einen kleinen Eingriff und geringen Umbauaufwand bedeuten, werden seitdem kontinuierlich gemäß den Prioritätsstufen abgearbeitet. Bereits realisierte Maßnahmen sind u. a. eine Fahrradschleuse in der Medicusstraße, Info-Tafeln am Main-Radweg, die Planung einer Querungshilfe in der Alois-Alzheimer Allee (Umsetzung 2016),und diverse Bordabsenkungen z. B. in dem Mörswiesenweg, der Südbahnhofstraße oder der Clemensstraße. Unter die umgesetzten Kleinmaßnahmen fallen auch Neumarkierungen in Kreuzungsbereichen (z.B. Müllerstraße/ Ottostraße) und Markierungen in Seitenbereichen wie z. B. die Markierung eines Sicherheitstrennstreifens entlang der Schillerstraße und Erneuerung von Rotmarkierungen (z.B. Obernauer Str/Adenauerbrücke).
Nun geht es darum, auch die größeren Umbaumaßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen. Unter größeren Umbaumaßnahmen werden Maßnahmen verstanden, die einen umfangreichen Eingriff in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur nach sich ziehen sowie damit verbunden eine weiterführende, detaillierte Planung und einen erheblichen Kostenaufwand erfordern.
Bei der Festlegung der Umsetzungsreihenfolge müssen folgende Randbedingungen berücksichtigt werden:
-        Sinnvolle Abarbeitung der Radverkehrsmaßnahmen nach fachlichen und verkehrsplanerischen Gesichtspunkten, um nach und nach ein einheitliches, zusammenhängendes Radwegenetz zu erhalten.

-        Umsetzung weiterer notwendiger (Tief-)Baumaßnahmen im Stadtgebiet, welche die Radverkehrsmaßnahmen tangieren (z.B. Kanalsanierung, Sanierung Straßenbelag, Straßenum-/Neubau).

-        Verfügbarkeit finanzieller Mittel, zum einen für die Radverkehrsmaßnahme selbst, zum anderen für weitere (Tief-)Baumaßnahmen, die im Zuge der Radverkehrsmaßnahme auch für andere Verkehrsteilnehmer oder für eine stadtgestalterisch sinnvolle Integration der Maßnahme anfallen.
Die Schwerpunkte in der Maßnahmenumsetzung sollen nach dem Radverkehrskonzept die Innenstadterschließung, sowie die Radialverbindungen von den Stadtteilen in die Innenstadt sein.
Maßnahmenprogramm 2016 – 2025
Nach diesen Randbedingungen hat die Verwaltung 27 größere Projekte aus der Prioritätsstufe 1 ausgewählt und nach fachlichen Gesichtspunkten in eine Rangfolge gebracht. (siehe Anlagen: Übersichtskarte und Tabelle Maßnahmenprogramm 2016-2025). Diese Projekte ergänzen die bereits vorhandene Radwegestruktur zu einem Gesamtnetz.
Dazu wurden die Maßnahmen in fünf Prioritätsklassen (A – E) eingeteilt. Eine Prioritätsklasse soll einen Umsetzungszeitraum von ca. 2 – 3 Jahren umfassen. Dadurch bleibt eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung der Maßnahmen je nach finanziellen Möglichkeiten erhalten.
Auf Grundlage der heutigen Planungsansätze aus dem Radverkehrskonzept lassen sich noch keine Kostenansätze aufstellen. Bei der Erarbeitung des Maßnahmenprogramms 2016 - 2025 wurde sich am bisherigen Haushaltsansatz von einer jährlichen Haushaltsstelle für Radverkehr von 300.000€ (Haushalt 2016: Haushaltsstelle 1.6340.9500 - Gemeindestraße -040- Radwegenetz-Tiefbaumaßnahmen) orientiert. Dies bietet der Verwaltung Planungssicherheit und ermöglicht die Umsetzung der Maßnahmen in den kommenden Jahren.
Nach einer genauen Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen, die gemäß der Prioritätsklassen im Laufe der Jahre detailliert geplant und berechnet werden, hat der Stadtrat zu entscheiden, weitere zur Realisierung notwendigen finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr bereitzustellen.
Demnach kann sich der Umsetzungszeitraum je nach zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln jedoch deutlich verlängern (mehr als 10 Jahre). Je nach Maßnahme können und sollen verschiedene Fördergelder des Bundes und Landes beantragt werden, um die Umsetzung voranzubringen.
Für die Jahre 2017 und 2018 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
-        Beschilderungskonzept für die Routen, die im Radverkehrskonzept als Hauptverbindungen im Stadtgebiet festgelegt wurden
-        Ausbildung der Brentanoachse (Mattstraße) zur Fahrradstraße als Radiale Verbindung von Schweinheim zur Innenstadt
-        Erste Maßnahmen zur Ertüchtigung des Inneren Rings (Alexandrastraße, untere Würzburger Straße)
-        Lückenschluss im Radweg nach Obernau
-        Radwegeoptimierung in der Schillerstraße
-        Ergänzungen von Radabstellanlagen in der Innenstadt
-        Ausweisung weiterer Fahrradstraßen im Stadtgebiet (Deutsche Str.)

Als weiteres Projekt in der Radverkehrsförderung für die kommenden Jahre steht zusätzlich die Zertifizierung der Stadt in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) an.
In der AGFK haben sich im Jahr 2012 bayerische Kommunen zusammengeschlossen, um den Radverkehr in Bayern gemeinsam zu fördern und den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Die AGFK Bayern stärkt ihre Mitglieder in den vier Säulen der Radverkehrsförderung: Öffentlichkeitsarbeit, Information, Service und Infrastruktur und stellt neben einem guten kommunalen Austausch zu Radverkehrsthemen auch immer wieder neuste Entwicklungen und fachspezifische Informationen in verschiedenen Facharbeitskreisen und Arbeitsmaterialien zur Verfügung.
Zurzeit sind rund 45 Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) in der AGFK vertreten. Aschaffenburg zählte 2012 zu den Gründungsmitgliedern. Um auch in Zukunft der AGFK anzugehören, ist es jedoch notwendig, bestimmte Kriterien für eine „Fahrradfreundliche Kommune“ zu erfüllen und sich für diesen Titel von einer Bewertungskommission zertifizieren zu lassen.
Im Herbst 2015 fand für die Zertifizierung eine Vorbereisung durch eine Bewertungskommission der AGFK statt. In der Gesamtbetrachtung kam die Bewertungskommission zu der Einschätzung, dass die Stadt Aschaffenburg in Sachen Radverkehrsförderung auf einem guten Weg ist. Dennoch wurden einige Punkte herausgestellt, bei denen bis zur Hauptbereisung in den nächsten Jahren noch nachgebessert werden muss. Die Hauptbereisung muss innerhalb von vier Jahren nach der Vorbereisung erfolgen. Im Rahmen der Hauptbereisung wird durch die Bewertungskommission abschließend festgestellt, ob die Kommune den Aufnahmekriterien der AGFK Bayern gerecht wird.
Die meisten Handlungspunkte überschneiden sich mit Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept. Darunter fallen organisatorische Aufgaben, wie Verbesserung des Winterdienstes auf Radverkehrsanlagen, Optimierung der Stellplatzsatzung (bereits in Umsetzung), Einrichtung eines Radverkehrsbeauftragten oder ein deutlicheres Ziel in der Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal Split zu beschließen. Nach AGFK ist mindestens eine Steigerung von 5% bis zum Jahr 2020 anzustreben (Vom PVS beschlossen wurde eine Steigerung von 3%). Aber auch bauliche Veränderungen wie bessere Beschilderung werden erwünscht  sowie insgesamt verstärkt Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Das Protokoll der Vorbereisung geht dem Planungs- und Verkehrssenat als Anlage zu.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die im Maßnahmenprogramm 2016-2025 genannten Radverkehrsmaßnahmen nach der Priorisierung in den kommenden Jahren abzuarbeiten.
Die Umsetzung jeder Einzelmaßnahme ist abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und wird vom Stadtrat maßnahmenbezogen beschlossen.
Die Vorplanung, Entwurfsplanung und Priorisierung der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage der Haushaltsstelle 1.6340.9500 - Gemeindestraße -040- Radwegenetz-Tiefbaumaßnahmen, in der p.A. 300.000€ Radverkehrsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Die Finanzierung der Radverkehrsmaßnahmen erfolgt über diese Haushaltsstelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kriterienkatalog der AGFK abzuarbeiten und dementsprechend die Hauptbereisung für eine Zertifizierung zur Fahrradfreundlichen Kommune zu terminieren.
Mit den genannten Maßnahmen zur Radverkehrsförderung wird angestrebt, den Radverkehrsanteil im Modal Split von derzeit 12% auf 17% im Jahr 2020 anzuheben.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Erhöhung der jährlich im Haushalt auf der Haushaltsstelle 1.6340.9500 zu bereitstellenden Finanzmittel in Höhe von „mind. 300.000.-- € bis max. 1.200.000.-- €“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
1. Der Stadtrat nimmt das Maßnahmenprogramm 2016 – 2025 (Anlage 6) zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen gemäß der Priorisierung auszuarbeiten. Als nächster Schritt sind die Einzelmaßnahmen der Prioritätsstufe A mit Kostenschätzungen zu detaillieren und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
3. Die Finanzierung der Radverkehrsmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept soll über die Haushaltsstelle 1.6340.9500 - Gemeindestraße -040- Radwegenetz-Tiefbaumaßnahmen, in der p.A. 300.000.-- € zur Verfügung stehen, erfolgen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kriterienkatalog der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) abzuarbeiten und dementsprechend die Hauptbereisung für eine Zertifizierung zur Fahrradfreundlichen Kommune zu terminieren.
5. Mit den genannten Maßnahmen zur Radverkehrsförderung wird angestrebt, den Radverkehrsanteil im Modal Split von derzeit 12% auf 17% im Jahr 2020 anzuheben.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:32 Uhr