Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (28 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx an der Beckerstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 13.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 13.04.2016 ö Beschließend 3uvs/4/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 16.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.12.2015, bean­tragt die Stadtbau Aschaffenburg GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (28 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Beckerstraße zwischen Hartmannstraße und Butzbachweg.

Das geplante Gebäude hat eine Länge von 59 m an der Beckerstraße und 14 m an der Hartmann­straße. Die Gebäudetiefe beträgt 14 m. Das Gebäude ist dreigeschossig mit einem ausgebauten Dachgeschoss. Es entstehen insgesamt 25 Wohnungen mit einer Größe zwischen 55 m² und 92 m² und 3 Wohnungen mit ca. 101 m².

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 01.03.2016 liegt das Bauvorhaben im Gel­tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03/26 „nördlich Beckerstraße“, welcher die Gebietsart „all­gemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Hinweis: Alle Wohnungen sind barrierefrei durch Aufzug zu erreichen.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Erteilung der Baugenehmigung an die Stadtbau Aschaffenburg GmbH zum Neubau eines Wohnhauses (28 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx an der Beckerstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, entsprechend den bauaufsichtlich ge­prüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:34 Uhr