Kippenburg-Gelände – Darstellung der Genehmigungssituation und Information über landschaftsplanerische Zielsetzungen; - Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.10.2015 und von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.11.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 13.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 13.04.2016 ö Beschließend 8uvs/4/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Anlass:

In der Stadtratssitzung vom 19.10.2015 war beabsichtigt, den bestehenden Pachtvertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Verein Stadtgarde Aschaffenburg 1953 e. V. durch den Stadtrat verlängern zu lassen.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in diesem Zusammenhang am 16.10.2015 den Antrag gestellt, dass die Stadtverwaltung einen Bericht „zu den landschaftsplanerischen Zielen der Stadt am Godelsberg und zu den erfolgten Erhaltungsmaßnahmen, Sanierungen und baulichen „Entwicklung“ an der städtischen Liegenschaft Kippenburg aus Sicht der Denkmalschutzbehörde in den vergangenen Jahren“ gibt.

Mit Schreiben vom 13.11.2015 hat Stadtrat Büttner beantragt, die Verlängerung des Pachtverhältnisses „an die Wiederherstellung des Denkmals im Sinne des Denkmalschutzes zu binden und den freien Zugang für die Bürger zu diesem Denkmal zu sichern“.

2.        Bauliche Entwicklung des Kippenburg-Geländes unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten:

Die Kippenburg ist in der aktuellen Landesdenkmalliste unter der Nummer D-6-61-000-163 erfasst (Anlage 1).

Die denkmalschutzrechtliche sowie die baurechtliche Situation ist in der beiliegenden Stellungnahme des Bauordnungsamtes (Anlage 2) dargelegt.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich in der Akte der Liegenschaftsverwaltung ein Vermerk über eine Ortsbesichtigung vom 25.10.1984 befindet, in der die Stadtgarde ihre Absicht vorgestellt hat, die Türme der Kippenburg wieder hochzumauern. der damalige Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde (Bauaufsichtsamt) hat keine Bedenken gegen die beabsichtigten Renovierungsarbeiten der Kippenburg angemeldet. Zur Bedingung wurde lediglich gemacht, dass der Stadt vor Baubeginn Pläne und Statik zur Zustimmung vorgelegt werden. Entsprechende Pläne vom 30.03.1985 befinden sich in der Bauakte mit dem handschriftlichen Vermerk vom 04.04.1985 (zur Kenntnis genommen; Zustimmung). Eine förmliche Baugenehmigung ist insoweit nicht erteilt worden.

3.        Landschaftsplanerische Ziele der Stadt am Godelsberg:

Die landschaftsplanerische Situation ist in der beiliegenden Stellungnahme des Stadtplanungsamtes (Anlage 3) dargelegt.


Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung wie vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner, dass der vorhandene Zaun um das Gelände der Kippenburg gegen eine Hecke ersetzt werden soll, wobei ein unmittelbarer Schutz der Wirtschaftsgebäude der Stadt-Garde Aschaffenburg 1953 e. V. zulässig sein soll, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Von einem Rückbau der „Aufstockung“ der „Kippenburgruine“ wird bis zu einer erforderlichen Generalsanierung der Kippenburg abgesehen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.09.2016 14:34 Uhr