Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie; - Abrechnung für das Jahr 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Werksenates, 14.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 14.04.2016 ö Beschließend 2ws/2/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind. Der  Landkreis fordert nunmehr von den Stadtwerken den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Mit Schreiben vom 08.02.2016 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2015 mit der Bitte um Prüfung. Die Abrechnungen ab dem Jahr 2014 werden vom Landkreis Aschaffenburg selbst getätigt, da der Vertrag mit der Fa. Mülldeponie KG zum 31.12.2013 auslief.
Für 2015 ergibt sich für die Stadtwerke Aschaffenburg ein zu leistender Anteil in Höhe von 291.811,54 €. Nach Abzug der jährlichen Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € zum 01.07.2015 verbleibt ein weiterer durch die Stadtwerke zu zahlender Abschlag von 91.811,54 €.
Für die Kosten während der laufenden Stilllegungs- und der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen in Höhe von rund 9,4 Mio. € gebildet. Der aktuelle Stand des Rückstellungskontos beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 6.896.903,11 €.
Nach der letzten Kostenzusammenstellung summieren sich die Landkreisforderung gegenüber der Stadt Aschaffenburg für alle bekannten Nachsorge- und Investitionsmehrkosten bis 2015 auf  6.350.143,18 €. Hiervon wurden 2.852.066,95 € seit 2004 von den Stadtwerken getragen. Die Abfallgebühren werden hierdurch nicht belastet.

.Beschluss:

I. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt nachgewiesene Kosten für 2015 in Höhe von 91.811,54 € zu zahlen haben. Die jährliche Abschlagszahlung in Höhe von 200.000,00 € wurde bereits berücksichtigt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:35 Uhr