Geländererhöhung / -erneuerung der Willigisbrücke; - Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.05.2016 ö Beschließend 1pvs/5/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Willigisbrücke ist im Jahr 1970 gebaut worden. Das vorhandene Füllstabgeländer hat eine Höhe von 95 cm und ist nach den seinerzeit geltenden Richtlinien ohne Sicherungsseil errichtet worden. Die aktuellen Richtlinien (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke, ZTV-ING) fordern derzeit eine Geländerhöhe von 1,30 m für Geh- und Radwege, sowie ein im Holm eingebautes zusätzliches Sicherungsseil. Unfälle auf anderen Brücken belegen die dringende Notwendigkeit den aktuellen Richtlinien zu folgen, um die Schwere der Unfälle zu mindern.


        
Bild 1: Busunfall in Mainz am 10.02.2016


Im Straßenbau und Straßenunterhalt gibt es keine gesetzlichen Vorschiften. Die oben genannten
Regelwerke wenden sich in der Regel an die Straßenbauverwaltungen und werden nach Maßgabe der Weisung der jeweils zuständigen Behörde für die Straßenbauverwaltungen verbindlich. Sie haben eine hohe Verbindlichkeit und gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. In einem Schadensfall werden diese Richtlinien zur Beurteilung herangezogen.


Für die Ausführung des Geländers ist die ZTV-ING anzuwenden. Hier ein kurzer chronologischer Abriss:
ZTV-K (gültig von 10/1996 bis 05/2003): Geländerhöhe neben Radwegen  = 1,2 m
ZTV-ING (gültig von 05/2003 bis 11/2013): Geländerhöhe neben Radwegen  = 1,2 m
ZTV-ING (gültig ab 12/2013): Geländerhöhe neben Radwegen  = 1,3 m; Fußnote: im Bestand = 1,2 m zulässig


Die Willigisbrücke wird von den Buslinien 3/6/53/54/55 und 60 befahren, außerdem ist sie Schul- und Radweg für sehr viele Verkehrsteilnehmer. Unfälle mit Brückengeländern sind auch im Stadtgebiet Aschaffenburg sehr häufig. Durchschnittlich kommt es alle 2-3 Monate zu einem größeren Unfallschaden an Brückengeländern.

Bild 2: Willigisbrücke


2. Projektbeschreibung

Bei der Brücke handelt es sich um eine Stahlkonstruktion. Die Brücke hat eine Länge von ca. 300 m und eine Breite von ca. 15,6 m. Auf den beidseitigen Kappen befinden sich Geh- und Radwege. An den Außenseiten der Brücke sind Füllstabgeländer angeordnet.



Skizze 1: Querschnitt der Willigisbrücke


Da das Geländer augenscheinlich in einem guten Zustand ist, wurden zwei Varianten untersucht:
die Erhöhung des vorhandenen Geländers sowie ein kompletter Ersatz des Brückengeländers.

An verschiedenen Stellen ist das Geländer jedoch bereits schadhaft.


      
Bild 3:  Korrosionsschäden am Füllstab des Geländers         Bild 4: Korrosionsschäden am Holm des Geländers



Innerhalb dieser beiden Varianten wurden noch weitere Variationen untersucht:


Variante 1a: Geländererhöhung ohne Seil
Variante 1b: Geländererhöhung mit Seil
Variante 1c: Geländererhöhung, seitlich mit Seil
Variante 2a: Geländeraustausch, seitlich
Variante 2b: Geländeraustausch, von oben

                                       
         

Bild 5: Variante 1a                   Bild 6: Variante 1c                              Bild 7: Variante 2a


Alle Varianten der Erhöhung des Geländers haben den Vorteil einer kürzeren Bauzeit und einer Reduzierung der Kosten. Der Nachteil dieser Varianten besteht darin, dass das Geländer die theoretische Nutzungsdauer schon fast erreicht hat und für die Konstruktion nur noch eine geringe Restnutzungsdauer erreicht werden wird. Punktuell ist das vorhandene Geländer bereits schadhaft, deshalb ist der Instandhaltungsaufwand hier nur grob abzu-schätzen. Problematisch ist auch die Kraftübertragung des aufgesetzten Geländerbauteils mit Seil auf die bestehende Konstruktion.

Bei den Varianten der Erneuerung ist mittelbar auch die Beleuchtung der Brücke betroffen. Ästhetisch und statisch ist diese Lösung der Erhöhung vorzuziehen. Die Unterhaltskosten werden bei dieser Variante ebenfalls reduziert. Bei der Erneuerung des Geländers gibt es 2 Möglichkeiten das Geländer zu befestigen. Bei Variante 2b wird das Geländer wie im Bestand von oben auf der Brücke befestigt. Bei Variante 2a wird das Geländer seitlich ange-bracht, dadurch kann der Gehwegbelag jederzeit ohne Behinderung durch die Geländer-pfosten instandgesetzt werden. Die Verbindung der Geländerpfosten mit der Brücke ist frei zugänglich. Aufwendige Abdichtungen und damit verbundene mögliche Schwachpunkte der Konstruktion entfallen.


3 .Kosten

Variante
Beschreibung
Kosten, brutto [€]
1a
Geländererhöhung ohne Seil
130.352,--
1b
Geländererhöhung mit Seil
150.368,--
1c
Geländererhöhung, seitl. mit Seil
174.620,--
2a
Geländeraustausch, seitl.
220.304,--
2b
Geländeraustausch von oben
202.942,--

Zusätzlich entstehen Ingenieurkosten in Höhe von ca. 30.000 € für die Objekt- und Tragwerks-planung.


4. Finanzierung und Umsetzung

Das Projekt wird über die Haushaltsstelle Brückenunterhalt (0.6300.5141) finanziert. Es ist geplant, das Geländer in zwei Abschnitten auszutauschen.
Abschnitt 1: nördliches Geländer im Jahr 2016
Abschnitt 2: südliches Geländer im Jahr 2017

Auf dieser Haushaltsstelle stehen im Jahr 2016 187.000 € und im Jahr 2017 180.000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden zusätzlich zum vorgestellten Projekt auch Unterhaltsarbeiten und Kleinmaßnahmen durchgeführt.


In der Kostenberechnung ist bei Variante 2 für das vorhandene Geländer ein Erlös von ca. 3.500 € eingerechnet, der sich folgendermaßen ermittelt:
Gewicht Geländer:        ca. 45 kg/lfdm (bei vollen Füllstäben, allgemein üblich wegen Verzinkung)
Länge Summe:        ca. 620 m
Schrottpreis:                ca. 125 kg/t
Gesamtpreis:                ca. 125*620*45/1000 = 3.487 €


5. Empfehlung und weiteres Vorgehen


Aufgrund der relativ breiten Brückenkappen ist eine Sperrung der Brücke für den Fahrzeugverkehr planmäßig nicht erforderlich. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bei halbseitiger Sperrung für den Fußgänger- und Radverkehr. Eine Beeinträchtigung des Schifffahrtsverkehres ist ebenfalls nicht zu erwarten.

Je nach Variante sind Schweiß- und Korrosionsschutzarbeiten bei dafür günstiger Witterung auszuführen. Die Arbeiten sollten deshalb möglichst in die Sommermonate verlegt werden. Ggf. sind bauzeitliche Einhausungen mit einzuplanen.
Es ist prinzipiell darauf zu achten, dass keine Stoffe und Gegenstände die Umwelt, insbesondere das Gewässer, verunreinigen. Bei Reinigungs- und Strahlarbeiten sind die Reststoffe sofort einzufangen.


Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2 weiter zu verfolgen.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Variante 2 der Vorplanung „Erneuerung des Geländers der Willigisbrücke“ zu. Eine Entscheidung zugunsten einer Untervariante wird erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung getroffen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung im PVS vorzustellen und im darauffolgenden Haupt- und Finanzsenat einen Bau und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr