Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Garagenplätzen und 3 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Odenwaldstraße xx in Aschaffenburg durch die Bauherrengemeinschaft xxx, xxx und xxx, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 11.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 11.05.2016 ö Beschließend 1uvs/5/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bericht der Verwaltung wird zu nachfolgendem Sachverhalt zur Kenntnis genommen.

Mit Bauantrag vom 15.12.2015 beantragt die Bauherrengemeinschaft xxx, xxx und xxx die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagenstellplätzen und 3 ebenerdigen Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Odenwaldstraße xx in Aschaffenburg.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 5/31-Schneebergstraße. Hinsichtlich des Erdgeschosses und des Obergeschosses entspricht das Vorhaben dem künftigen Bebauungsplan. Das Dachgeschoss soll als Penthouse, welches ein Vollgeschoss darstellt errichtet werden.

Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, zweigeschossige Gebäude zuzulassen. Als Dachneigung sind 0 – 50 Grad möglich. Das vorgesehene Penthouse ist ein drittes Vollgeschoss, so dass die Geschossigkeit überschritten wird. Allerdings ist diese Art der Architektur für den obenliegenden Nachbarn von Vorteil, da die absolute Gebäudehöhe gegenüber dem Steildach mit 50 Grad niedriger ausfällt. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung bereits vorhandener Flachdächer in der Umgebung wird dem dreigeschossigen Baukörper mit einem zurückgesetzten Staffeldachgeschoss als oberstes Geschoss zugestimmt.

Das Gebäude steht auf einem Grundstück mit einer sehr schwierigen Topographie. Von der Straße bis zur rückwärtigen Grundstücksgrenze steigt das Gelände um knapp zwei Geschosse an. Dadurch ergibt sich einerseits die Möglichkeit im Untergeschoss die Garage unterzubringen, aber andererseits muss der Niveauunterschied seitlich am Gebäude durch eine Treppe überwunden werden. Dies führt im Bereich der Treppe zu einer Überschreitung der seitlichen Abstandsflächen. Auf Grund der Atypik des Geländes ist diese Abweichung jedoch vertretbar.

Die Gästewohnung kann nur dann als funktionale Einheit zur Penthouse-Wohnung akzeptiert werden, wenn eine dingliche Sicherung dieser beiden Wohnungen als Nutzungseinheit vorgelegt wird. Ansonsten kann der Stellplatznachweis nicht gelingen. Die dingliche Sicherung ist bis 8 Wochen nach Zustellung der Baugenehmigung vorzulegen.

Zur Straße wird die zulässige Traufhöhe um 50 cm überschritten. Nachdem allerdings ein weiteres Eingraben des Gebäudes zur Hangseite hin nicht sinnvoll ist, wird dieser Traufhöhenüberschreitung zugestimmt.

.Beschluss:

I.
Der Bericht über den Bauantrag der Bauherrengemeinschaft xxx, xxx und xxx, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten, 3 Garagenstellplätzen und 3 ebenerdigen Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Odenwaldstraße xx in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr