Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31); - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.06.2016 ö Beschließend 3pvs/7/3/16
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.04.2017 ö Beschließend 6pl/5/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 16.11.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst eine öffentliche Bürgeranhörung zu veranstalten und zudem die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) nach § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Folglich fand am 22.02.2016 eine Bürgeranhörung in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule statt, an der ca. 95 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, darunter auch 12 Stadträtinnen und Stadträte. Das Protokoll dieser Bürgeranhörung liegt der Beschlussvorlage in der Anlage bei.
Parallel wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch durch Aushang des gebilligten Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans im Rathaus der Stadt Aschaffenburg im Zeitraum vom 15.02. bis 07.03.2016 durchgeführt.
Die Bürgeranhörung ließ unter den Anwesenden Bürgerinnen und Bürgern keine eindeutige Tendenz pro oder contra Bebauungsplanung erkennen: Neben ablehnenden Meinungsäußerungen, da ein Bebauungsplan unnötig sei, die Bebauung durch private Grundstückseigentümer nur behindere und Festsetzungen zum Baumerhalt bevormundend oder gar kontraproduktiv seien, gab es auch Befürworter eines Bebauungsplans, die Vorgaben zum Baumerhalt begrüßten und sogar eine stärkere Beschränkung zulässiger Gebäudegrundflächen wünschten.
Während der Auslegungsfrist der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang des Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans „Schneebergstraße“ sind fünf schriftliche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur Erörterung der Planung eingegangen.
- Ein Schreiben, in Form eines „Tagebuch-Eintrags“ übersandt, enthält keine inhaltlichen Anregungen zur Bebauungsplanung, sondern beklagt Stil und Ablauf der Bürgeranhörung.
- Zwei Stellungnahmen wenden sich gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Begründung, dass der Bebauungsplan mit der Ausweisung innerer, nicht überbaubarer Grundstücksflächen (hier im Plangebietsteil zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Böhmerwaldstraße und Schneebergstraße) für die betroffenen Grundstückseigentümer eine bauliche Nutzung größerer Grundstücksteile verbiete und somit eine gravierende Wertminderung bedeute. Auch wird beklagt, dass der Bebauungsplan aufgrund der unterschiedlichen Grundstücksverhältnisse eine erhebliche Benachteiligung und Ungleichbehandlung darstelle.
- In einer Stellungnahme wird der Bebauungsplan hinsichtlich der Ziele zur Erhaltung von Grünstreifen und Baumbestand sowie des Ausschlusses einer verdichteten Bebauung ausdrücklich begrüßt. Allerdings wird in dem Schreiben auch bemängelt, dass in der Bürgeranhörung nicht alle Wortmeldungen ermöglicht worden seien, dass viele Um- und Neubauten aus der Vergangenheit den Planungszielen nicht entsprächen und trotzdem genehmigt oder toleriert worden seien und dass im Bebauungsplan eine Lösung der Verkehrssituation (angeblich fehlender Parkraum und starker Durchgangsverkehr) fehle. Wert wird auch darauf gelegt, dass durch einen Bebauungsplan keine höheren Kosten auf die Anlieger zukommen dürfen.
- In einem Schreiben, das von 18 Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtteil Schweinheim  unterzeichnet wurde, wird eine Verringerung der im Bebauungsplanvorentwurf enthaltenen „maximalen Grundfläche von Hauptgebäuden“ angeregt, und zwar im Plangebietsteil nördlich der Schneebergstraße maximal 230qm (statt 300qm) und südlich der Schneebergstraße maximal 180qm (statt 250qm).

Zu 2:        Fortführung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens
Aus Sicht der Stadtverwaltung wird die Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) empfohlen. Im Ergebnis der Bürgeranhörung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist kein eindeutiges Mehrheitsvotum „pro“ oder „contra“ erkennbar. Deutlich wird allerdings, dass die Interessenslagen in der Bürgerschaft weit auseinander gehen und sich teils auch entgegen stehen: Einige Bürgerinnen und Bürger sehen sich durch einen Bebauungsplan hinsichtlich des selbstbestimmten Umgangs mit ihrem Grundstück und dessen Entwicklung bzw. Bebaubarkeit unnötig und ungerechtfertigt beschränkt – anderen Bürgerinnen und Bürgern sind die angedachten Regelungen noch zu weit gefasst und zu großzügig hinsichtlich baulicher Entwicklungsmöglichkeiten.
Aus stadtplanerischer Sicht bleibt es daher bei der Einschätzung, die bereits für den Verfahrensbeginn als Begründung diente, dass es trotz der im Plangebiet hinreichend stabilen baulichen Struktur und Ausprägung aufgrund der teils gegensätzlichen Interessenslagen hilfreich ist, die wesentlichen bauplanungsrechtlichen Kriterien für eine verträgliche, möglichst konfliktarme Entwicklung des Plangebiets festzuschreiben und somit für ein höheres Maß an Planungssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Ein „einfacher Bebauungsplan“ im Sinne des § 30 Abs.3 BauGB erscheint in vorliegendem Fall als das geeignetste Instrument. Da sich dieser einfache Bebauungsplan innerhalb eines bestehenden, bebauten Ortsteils bewegt und den sich aus der vorhandenen Bebauung ergebenden „Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert“, kann er nach Maßgabe des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.

Zu 3:        Nächster Verfahrensschritt
Der nächste Verfahrensschritt im Aufstellungsverfahren für den einfachen Bebauungsplan ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Dieser Beteiligungsschritt kann und soll auf Basis des bereits mit Stadtratsbeschluss vom 16.11.2015 gebilligten Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans (Entwurfsdatum: 21.09.2015) durchgeführt werden.
Erst danach wird durch das Stadtplanungsamt eine Entwurfsüberarbeitung unter Abwägung der Erkenntnisse und inhaltlichen Anregungen aus Bürgeranhörung, frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgenommen. Der dann überarbeitete Entwurf wird dem Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB vorgelegt.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf eines einfachen Bebauungsplans i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet "Schneebergstraße" zwischen Schweinheimer Straße, Odenwaldstraße, Haidbergstraße, Gutwerkstraße und Hildenbrandstraße (Nr. 5/31). Die Vorschriften des § 13 BauGB über das vereinfachte Verfahren finden Anwendung.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, als nächsten Verfahrensschritt die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Vorentwurfs des einfachen Bebauungsplans vom 21.09.2015  durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 04.10.2016 08:48 Uhr