Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); - Parkfest KOMMZ vom 05.08.2016 bis 07.08.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 5uvs/6/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 16.05.2016 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des Parkfest KOMMZ in der Zeit von Freitag den 05.08.2016 bis Sonntag den 07.08.2016.
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 05.08.2016 von 15:00 Uhr bis 07.08.2016  05:00 Uhr

Musikdarbietung:        Freitag        15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        10:00 bis 23:00 Uhr

an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions bis 03:00 Uhr unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen.

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wird seit vielen Jahre erteilt. Erstmalig im letzten Jahr war auf den Auflagenvorbehalt verzichtet worden, in dem geregelt ist, dass bei den Jam-Sessions (nach Programmende) auf elektrisch verstärkte Instrumente zu verzichten sei. 

Im vergangenen Jahr kam es zu verschiedenen Lärmbeschwerden über die Musik kurz nach Mitternacht und die Musik bis um 03:00 Uhr.

Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.
Die Gäste übernachten überwiegend auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 31. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 12. August.
Die Veranstaltung wird seit Jahren durch die Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.
Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie bisher unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

Im Hinblick auf die Lärmbeschwerden bezüglich der Musik nach Mitternacht wird vorgeschlagen die bisherige Auflage, dass bei den Jam-Sessions keine Trommeln oder Verstärker verwendet werden dürfen, wieder aufgenommen wird.

.Beschluss: 1

1. Der Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.06.2016 (Anlage 1) zur Streichung der vorgeschlagenen immissionsschutzrechtlichen Auflage bei der Erteilung der Genehmigung für das diesjährige Parkfest KOMMZ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Mehrheit der Senatsmitglieder teilt mit, dass sie sich der Streichung der Auflage anschließen kann.

3. Herr Stadtrat Rainer Kunkel schlägt vor, dass in die Genehmigung weitere Auflagen (wie z. B. die Einhaltung einer freiwilligen Vereinbarung für die Parkplätze oder für die Anzahl von Toilettenanlagen) aufgenommen werden. Herr Stadtrat Thomas Giegerich beantragt dagegen, dass diese Forderung schriftlich bei der Verwaltung eingereicht wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Der Durchführung des 42. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 05.08.2016 bis 07.08.2016 wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob in die Genehmigung eine Auflage zur Einhaltung der Vereinbarung für die Parkplätze auf dem Nilkheimer Flugfeld aufgenommen werden kann.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr