Förderung von Schüleraustausch-Programmen;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.12.2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 06.07.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg fördert im Sinne der Völkerverständigung Austauschmaßnahmen mit ihren drei Partnerstädten in Schottland, Frankreich und Ungarn auf vielen Ebenen (vgl. Förderrichtlinien der Stadt Aschaffenburg, aktuelle Fassung vom 28.01.2016, s. Anlage 1). Hiervon sind auch Schüleraustausche zwischen Aschaffenburger Schulen und Schulen der Partnerstädte umfasst. Aktuell pflegen die drei staatlichen Gymnasien in Aschaffenburg (Dalberg-, Dessauer- und Kronberg-Gymnasium) Kontakte zu Schulen in den Aschaffenburger Partnerstädten. Diese drei Gymnasien führen darüberhinaus -wie auch die Ruth-Weiss-Realschule- Schüleraustausche mit Schulen außerhalb der Aschaffenburger Partnerstädte durch.
Mit Schreiben vom 23.12.2015 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion unter Nr. 1, auch Schulpartnerschaften außerhalb der Partnerstädte zu fördern. An Austauschmaßnahmen außerhalb der Aschaffenburger Partnerstädte der o.g. Schulen nehmen jährlich ca. max. 250 SchülerInnen teil. Grundsätzlich sind die Kosten für Schüleraustausche von Eltern bzw. volljährigen SchülerInnen zu tragen und müssen sich in einem zumutbaren Rahmen halten, siehe Nr. 3.9 der Bekanntmachung des Kultusministeriums zu Internationalen Schüleraustauschen (Anlage 2). Der Freistaat Bayern geht bei den Aufenthaltskosten vom Gastgeberprinzip aus, d. h. die Gastfamilie trägt Unterkunft- und Verpflegungskosten im Gastland; im Gegenzug tragen die Eltern der hiesigen SchülerInnen diese Kosten beim Gegenbesuch der ausländischen SchülerInnen. Somit besteht lediglich bei den Reisekosten ggf. Förderbedarf.
Der Freistaat Bayern fördert die Reisekosten der Begleitlehrkräfte; in Europa je nach Gruppengröße mit 150 Euro oder 300 Euro je Gruppe, bei außereuropäischen Zielen je nach Größe 500 Euro oder 1.000 Euro je Gruppe. Der Bayerische Jugendring (BJR), der von der Bayerischen Staatsregierung mit der Vergabe von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches beauftragt ist, fördert Austauschmaßnahmen innerhalb Europas bzw. mit Israel mit bis zu 0,10 Euro je einfachem Entfernungskilometer für Europa und bis zu 0,08 Euro je einfachem Entfernungskilometer für Israel. Je nach Reiseziel bestehen darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten z. B. durch „Erasmus +“, Deutsch-Französisches Jugendwerke, Deutsch-Polnisches-Jugendwerk, Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch oder das German American Partnership Program.
Wie eine Rückfrage des Schulverwaltungs- und Sportamtes beim Landratsamt Aschaffenburg ergab, werden Schüleraustauschmaßnahmen von Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises auf Antrag pauschal mit 40 Euro je SchülerIn gefördert. Im Sinne einer einheitlichen Handhabung in Stadt und Umland wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese Regelung zu übernehmen. Bei rund 250 TeilnehmerInnen pro Jahr (s.o.) werden voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro jährlich benötigt.
Unter Nr. 2 ihres Antrages fordert die SPD-Stadtratsfraktion eine Beratung der Eltern durch die Stadt Aschaffenburg zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, um SchülerInnen die Teilnahme zu ermöglichen. Diese Beratung ist jedoch gem. Nr. 3.9 der o.g. Bekanntmachung des Kultusministeriums (Anlage 2) von den Schulen selbst zu leisten.
Weiterhin fordert die SPD-Stadtratsfraktion unter Nr. 3 des Antrages, auch TeilnehmerInnen an Schüleraustauschen außerhalb der Partnerstädte Gästepässe und Gästefahrkarten zur Verfügung zu stellen. Dies wird bereits so gehandhabt, wie das zuständige Büro des Oberbürgermeisters dem Schulverwaltungs- und Sportamt auf Nachfrage mitteilte.
.Beschluss: 1
I. Die Stadt Aschaffenburg fördert Maßnahmen zum Schüleraustausch öffentlicher Schulen in der Stadt Aschaffenburg außerhalb der Aschaffenburger Partnerstädte mit einem Pauschalbetrag von 40 Euro je teilnehmendem Schüler / teilnehmender Schülerin. Die benötigten Mittel in Höhe von 10.000.-- Euro jährlich werden im Nachtragshaushalt 2016 und in den Haushalten der Folgejahre bereitgestellt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sagt zu, dass die Förderrichtlinien zu den Städtepartnerschaften im Stadtrat vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2017 16:44 Uhr