1. Dem Gesprächskreis Kultur ist die Ansprache neuer Zielgruppen ein besonderes Anliegen. Zu diesem Zweck soll die Sparte Grenzgänge (Jazz, Kabarett u.a.) im Stadttheater auf ca. 25 Veranstaltungen pro Saison ausgebaut werden. In der Saison 16/17 sind in dieser Reihe die nachfolgend genannten Veranstaltungen vorgesehen:
17.09. Poetry Slam
22.09. Sissi Perlinger
24.09. Goldener Boskop
22.10. Flux
25.10. Jochen Malmsheimer
11.11. Bastian Pastewka
09.12. Miroslav Nemec und Udo Wachtveitl
10.12. Echoes
18.12. Vince Ebert
23.12. Tom Gaebel
27.12. Breakin‘ Mozart
12.01. Autokino (Rapper in Kooperation mit Musikbüro Jukuz)
14.01. Torsten Sträter
27.01. Wild Rumble (Kooperation Musikbüro Jukuz)
28.01. Jazz and Crime Nacht
17.02. Christian Elsässer Jazz Orchestra
24.03. Poetry Slam
01.04. Michael Hatzius
26.04. Jazz mit Peter Linhart
05. 05. Andreas Rebers
07.05. Maybebop
25.05. Ringsgwandl
28.06. Rainald Grebe
Damit ist die Vorgabe des Gesprächskreises Kultur bereits in der Saison 16/17 mit 23 Grenzgänge-Veranstaltungen fast erreicht.
2. Die Controlling-Liste mit allen Veranstaltungen des Kulturamtes wird fortgeführt. Die Controlling-Liste gibt Aufschluss über Anzahl, Kosten und Einnahmen der einzelnen Veranstaltungen, nach Sparten geordnet. Vollständig (d.h. mit aufgeführten Honoraren) kann die Liste von Stadträten im Kulturamt eingesehen werden.
Nachfolgend die Controlling-Listen der Jahre 2014 und 2015 in der Gegenüberstellung:
3. Die Eintrittspreise der Veranstaltungen des Kulturamtes in Stadttheater und Stadthalle sollen sich sukzessive bis 2019 erhöhen. Dabei ist die Spreizung der Preiskategorien besonders zu beachten.
Das mit dem Gesprächskreis Kultur abgestimmte Konzept zur Anpassung der Eintrittspreise in Stadttheater und Stadthalle sieht folgendermaßen aus:
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Tanz-theater 1
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Tanz-theater 2
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Schau-spiel 1
|
Schau-spiel 2
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Konzerte
1
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Konzerte 2
|
Musik-theater 1
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Musik-theater 2
|
Grenz-gänge 1
|
Grenz-gänge 2
|
2002
|
9 - 20
|
7,50 - 17
|
6 - 14
|
|
9,5 - 14
|
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|
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2004
|
10 - 22
|
8,5 - 19
|
6,5 - 15,5
|
|
10,5 - 15,5
|
|
|
|
|
|
2006
|
10,5 - 22,5
|
9 - 19,5
|
7 - 16
|
|
11 - 16
|
|
|
|
|
|
2011
|
18 - 30
|
13 - 25
|
13 - 25
|
11 - 20
|
13 - 25
|
11 - 20
|
18 - 30
|
13 - 25
|
20,80 - 34
|
16,40 - 28,50
|
2013
|
18 - 32
|
13 - 27
|
13 - 27
|
11 - 21
|
13 - 27
|
11 - 21
|
18 - 32
|
13 - 27
|
20,80 - 34
|
16,40 - 28,50
|
2015
|
19 - 33
|
14 - 28
|
14 - 28
|
12 - 22
|
14 - 28
|
12 - 22
|
19 - 33
|
14 - 28
|
20,80 - 34
|
16,40 - 28,50
|
2017
|
19 - 35
|
14 - 30
|
14 - 30
|
12 - 24
|
14 - 30
|
12 - 24
|
19 - 35
|
14 - 30
|
|
|
2019
|
20 - 37
|
15 - 31
|
15 - 32
|
13 - 25
|
15 -32
|
13 -25
|
20 - 37
|
15 - 31
|
|
|
Entwicklung der Eintrittspreise im Stadttheater und Vorschlag zu einem mittelfristigen Konzept unter Berücksichtigung der Vorgabe der Spreizung der Preiskategorien. In Euro
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Tanztheater 1
|
Tanztheater 2
|
Konzerte 1
|
Konzerte 2
|
Musiktheater 1
|
Musiktheater 2
|
2002
|
7 - 21
|
|
16,50 - 25
|
11,50 - 20
|
7 - 21
|
|
2004
|
8 - 23,50
|
|
18 - 27
|
13 - 22
|
8 - 23,50
|
|
2006
|
8,5 - 24
|
|
20 - 29
|
13,50 - 22,50
|
|
|
2011
|
15 - 29
|
12 - 26
|
19 - 29
|
14 - 24
|
15 - 29
|
12 - 26
|
2013
|
16 - 31
|
13 - 28
|
20 - 31
|
15 - 26
|
16 - 31
|
13 - 28
|
2015
|
17 - 32
|
14 - 29
|
21 - 32
|
16 - 27
|
17 - 32
|
14 - 29
|
2017
|
17 - 34
|
14 - 31
|
21 - 34
|
16 - 29
|
17 - 34
|
14 - 31
|
2019
|
18 - 36
|
15 - 32
|
22 - 36
|
17 - 30
|
18 - 36
|
15 - 32
|
Entwicklung der Eintrittspreise in der Stadthalle und Vorschlag zu einem mittelfristigen Konzept unter Berücksichtigung der Vorgabe der Spreizung der Preiskategorien. In Euro
Außerdem schlägt der Gesprächskreis Kultur vor, die Verwaltung zu ermächtigen, in besonders begründeten Fällen einen Topzuschlag zu erheben. Der Zuschlag kann sich flexibel zwischen 5 bis 10 Euro bewegen.
4. Die Richtlinien zur Förderung von Konzertveranstaltungen freier Kulturträger werden wie folgt angepasst:
Der städtische Zuschuss darf in der Regel 40 % (bisher: 50 %) der Gesamtausgaben für die Einzelveranstaltung nicht übersteigen, die Höchstförderung darf, bezogen auf den einzelnen Veranstalter bzw. die Veranstaltungsreihe, 9.000 € pro Jahr (bisher: 10.000 €) nicht übersteigen.
Mit der Einsparung von rund 7.000 € wird Freiraum für Ansprache und Bezuschussung neuer Zielgruppen im Bereich förderungswürdiger musikalischer Veranstaltungen geschaffen.
Nachfolgend die Neufassung der Richtlinien mit den vorgeschlagenen Änderungen:
Richtlinien zur Förderung von Konzertveranstaltungen
freier Kulturträger durch die Stadt Aschaffenburg
Beschlossen vom Kultur- und Schulsenat in der Sitzung am 19. Juli 2000,
geändert vom Kultur- und Schulsenat in den Sitzungen am 16.02. und 23.11.2011 und 06.07.2016
Grundsatz
Die Stadt Aschaffenburg fördert Konzertveranstaltungen von in Aschaffenburg ansässigen freien Kulturträgern.
Förderrichtlinien
Als Voraussetzungen für eine Förderung gelten die nachfolgend genannten Richtlinien und Verfahrensregeln:
1. Die geplanten Aufführungen finden in Aschaffenburg statt und bedeuten eine Bereicherung des kulturellen Angebotes der Stadt Aschaffenburg. Sie überzeugen durch anspruchsvolle Programmkonzeption und künstlerische Qualität.
2. Durch rechtzeitige Terminabsprache und inhaltliche Abstimmung wird die Überschneidung mit ähnlich gearteten Veranstaltungen vermieden. Zur Abstimmung untereinander lädt das Kulturamt einmal im Jahr zu einer Koordinierungsbesprechung ein.
3. Die Förderung der Veranstaltungen wird rechtzeitig vorher mit einem aussagekräftigen Finanzierungsplan beantragt. Dieser Finanzierungsplan beachtet die Gebote der Wirtschaftlichkeit und beinhaltet keine sachfremden Leistungen oder Gegenstände, die in das Eigentum des Kulturträgers übergehen.
4. Bei den Einnahmen geht die Stadt Aschaffenburg davon aus, dass neben den Eintrittsgeldern auch Spenden und Sponsorengelder in einem angemessenen Umfang eingesetzt werden.
5. Soweit Dienstleistungen durch Mitarbeiter des Stadttheaters oder andere städtische Bedienstete oder Sachleistungen durch die Stadt erbracht werden oder städtische Veranstaltungsräume zur Verfügung gestellt werden sollen, müssen sie in der Kalkulation unter Angabe eines Kostenansatzes berücksichtigt sein.
6. Musikalische Gottesdienste sind von der Förderung ausgeschlossen, soweit sie nicht Bestandteil einer von der Stadt Aschaffenburg durchgeführten Veranstaltungsreihe sind. Nicht förderfähig sind weiterhin Bewirtungsaufwendungen, Kosten für Probenräume und Dirigentenhonorare für Probenarbeit. Dirigentenhonorare für regelmäßige Probenarbeit werden über ein eigenes Zuschussverfahren bezuschusst.
7. Der städtische Zuschuss darf in der Regel 50 % 40% der Gesamtausgaben für die Einzelveranstaltung nicht übersteigen, die Höchstförderung darf, bezogen auf den einzelnen Veranstalter bzw. die Veranstaltungsreihe, 10.000 € 9.000 € pro Jahr nicht übersteigen.
Verfahren
Im Herbst eines jeden Jahres findet eine Koordinierungsbesprechung mit den freien Kulturträgern statt, in der die Planung für das folgende Jahr besprochen wird. Verbindliche terminliche und inhaltliche Absprachen verhindern Überschneidungen.
Die Zuschussanträge gehen vor Beginn des Kalenderjahres, in dem die Veranstaltungen stattfinden, im Kulturamt der Stadt Aschaffenburg ein.
Sie werden dem Kultur- und Schulsenat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Veranstalter wird nach der Sitzung des Kultur- und Schulsenats, in der über den Zuschussantrag entschieden worden ist, über die in Aussicht gestellte finanzielle Förderung informiert.
Zur Begleichung von unmittelbar vor oder nach der Aufführung anfallenden Rechnungen kann dem Veranstalter auf Antrag vor der Aufführung ein Anteil von bis zu 80 % des in Aussicht gestellten Förderbetrags angewiesen werden.
Nach Durchführung der Veranstaltung legt der Veranstalter einen detaillierten Nachweis der Einnahmen und Ausgaben mit sämtlichen Belegen vor. Diese Abrechnung ist die Grundlage für die Errechnung des Förderbetrags
5. Das Kulturamt erarbeitet ein Konzept für eine befristete, freiberufliche Stelle einer Theaterpädagogin/eines Theaterpädagogen. Diese/dieser soll sich mit den Schulen vernetzen und Klassen bzw. Schüler für das Theater gewinnen.
Soweit der Kultur- und Schulsenat diesem Vorschlag zustimmt, legt das Kulturamt dazu in der Sitzung am 23.11.2016 ein entsprechendes Konzept zur Beratung und Verabschiedung vor.
6. Ein Veranstaltungskonzept für die Stadthalle mit eigener Veranstaltertätigkeit wird unter Einbindung der Kongress- und Touristikbetriebe erörtert.
Um die Frage der Möglichkeit eigener Veranstaltungstätigkeit in der Stadthalle zu erörtern, müssen die Kongress- und Touristikbetriebe einbezogen werden. Wenn der Kultur- und Schulsenat im Grundsatz zustimmt, werden diesbezüglich Gespräche geführt. Über die Zusammensetzung dieser Gesprächsrunde entscheidet der Kultur- und Schulsenat. Ein Bericht dazu erfolgt in der Sitzung am 23.11.2016.