Neubau Schleuse Obernau – Barrierefreier Ausbau des neuen Wehrsteges; - Planung - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.03.2015 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.05.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.07.2016 ö Beschließend 1pvs/9/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 08.07.2015 wurde beschlossen, dass der Wehrsteg am Neubau der Schleuse Obernau barrierefrei gestaltet werden soll. Auf dieser Grundlage wurde durch den Haupt- und Finanzsenat am 16.11.2015 die vorab ausverhandelte Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wasserstraßen-Neubauamt (WNA), der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg beschlossen, die eine konkrete ingenieurtechnische Planung unter Kostentragung der Gemeinden durch das WNA veranlasst. In gleicher Sitzung wurde die weitere Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Niedernberg über die Aufteilung der Planungskosten beschlossen.
Gemäß dieser Vereinbarungen hat das WNA das Ingenieurbüro Schömigplan Ingenieurgesellschaft mbH, Kleinostheim mit den Planungsleistungen beauftragt. Die Planung liegt nun in Varianten vor.
Bei der Aufgabenstellung war zu berücksichtigen, dass für eine barrierefreie Nutzung des Wehrsteges an drei Stellen deutliche Höhenunterschiede zu überwinden sind. Die Höhenunterschiede an der linken Mainseite – Niedernberg ca. 4,44 m und an der rechten Mainseite – Obernau ca. 4,72 m. Der dritte Höhenunterschied im Bereich des Betriebsgebäudes und der Bootsschleuse beträgt ca. 2,08 m.
Insofern war es notwendig verschiedene bauliche Lösungen zu untersuchen wie die Rampen uferseitig in Lage und Verlauf angeordnet werden können und welche Lösungsmöglichkeiten für den Höhensprung auf dem Wehrsteg selbst bestehen. Mit geprüft wurde auch ob eine Aufzugslösung in Betracht kommt.
Die Wasserstraßenverwaltung hat in Abstimmung mit den Kommunen eine Vorzugsvariante definiert, die eine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet.
Sie besteht aus folgenden Elementen:
Auf Niedernberger Seite wird eine Kombination von Rampe (40 m) und Steg (26m) vorgeschlagen, die an das bestehende Wegenetz angebunden wird (Variante 3).
Das eigentliche rund 166 m lange Wehrfeld wird mit einer schwach geneigten Rampe überbrückt (Variante V5). Die Rampenneigung beträgt 1,7 %. Damit entfällt grundsätzlich die Überwindung eines Höhensprungs im Bereich der Bootschleuse. Die schwache Neigung des Wehrsteges ist visuell kaum wahrnehmbar. 
Auf Obernauer Seite wird eine Rampen/Steg –Lösung empfohlen (Variante V4).  Nach einer kurzen Rampe von 25 m  am Schleusenweg setzt ein Steg mit einer Serpentine an um nach zwei rund 28 m langen Teilstücken wieder rechtwinklig auf den Wehrsteg zu treffen. Um die vorhandene Zufahrt zu den Mainwiesen weiter gewährleisten zu können, muss eine Abfahrtsrampe am Ende der Mainblickstraße geschaffen werden. Mit der Entwicklungslänge von rund 115 m wird eine vollständige Barrierefreiheit hergestellt.
Die nutzbare Breite des neuen barrierefreien Wehrsteges beträgt 2,50 m. Als Belag wird analog zum heutigen Wehrsteg ein Gitterrost vorgeschlagen. Der Wehrsteg wird beleuchtet und erhält einen Handlauf für Rollstuhlfahrer und einen Radabweiser. 
Die Alternative Aufzug wurde für die Obernauer Seite detailliert geprüft. Die bautechnisch „schlanke Lösung“ wird in Einvernehmen insbesondere aber aus Kostengründen und wegen des hohen Unterhaltungsaufwandes nicht zur Realisierung empfohlen.
Die favorisierte Lösung mit den o.g. beschrieben Einzelelementen beläuft sich nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Schömigplan auf rund 770.000,- Euro (netto) zzgl. Planungskosten. Dieser Betrag liegt damit rund 35.000 Euro über dem Kostenansatz, der im Rahmen erster Studien von WNA ermittelt wurde und in der Beschussvorlage der Planungs- und Verkehrssenatssitzung vom 14.07.2105 genannt wurde.
Nach Billigung der Vorzugsvariante wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Gemeinde Niedernberg das WNA bitten diese technische Lösung in die Planfeststellung einzustellen. Das WNA wird voraussichtlich ab August dieses Jahres die Planfeststellungsunterlagen fertigstellen.
Erst nach erfolgter Planfeststellung sind weitere Vereinbarungen über die Umsetzung der Planung (Bau- und Finanzierungsvereinbarung) und die Nutzung (Nutzungsvertrag) zu schließen. Noch offen ist der Bauablauf des Schleusenneubaus und damit der erforderlich werdenden Provisorien zur Aufrechterhaltung der Wegeverbindung. Hierüber muss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht über die Planung zum Ausbau des barrierefreien Wehrsteges durch das Planungsbüro Schömigplan und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zur Kenntnis (Anlage 1).

2. Die Vorzugsvariante bestehend aus den Untervarianten Niedernberg V3 (Steg und Rampe) Obernau V 4 (Steg und Rampe) und Wehrfeldüberbrückung V 5 (Neigung im Mittel 1,7 %) mit zusätzlichen Anforderungen durch die DIN 18040 (Handläufe, Radabweiser etc.) wird gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorzugsvariante in das Planfeststellungverfahren Neubau Schleuse Obernau einzubringen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [x]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.10.2016 08:48 Uhr