Vollzug des Bayer.Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung eines Teilstückes der Stichstraße am Haselmühlweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Feriensenates, 29.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates 29.08.2016 ö Beschließend 1fs/1/1/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Anlegung des Bestandsverzeichnisses im Jahr 1963 wurde dieses Teilstück zutreffend als öffentlicher Feldweg (mit der Bezeichnung Weg bei Schnepfenmühle) gewidmet.
Im Zuge der Bebauung wurde dieses Teilstück als Ortsstraße ausgebaut.
Da sich die Verkehrsbedeutung geändert hat, ist die Aufstufung vorzunehmen.
Die Stadt ist wie bisher Straßenbaulastträger.

nachrichtlich
Die Bezeichnung Pfaffenbergweg ist keine offizielle Straßenbezeichnung für diese Straße,
sondern die Bezeichnung der ALB-Lage (Lagebezeichnung von Flurstücken im Stadtgebiet).

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 12.09.2016 wird gemäß Art. 7 Abs.1 BayStrWG die Umstufung eines Teilstückes der Stichstraße am Haselmühlweg (öffentlicher Feldweg) zur Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) verfügt:

Haselmühlweg (Stichstraße) (Anlage 1)
Teilfläche aus Flurnummer (Fl.-Nr.) 2454 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt:        Grenze zu Fl.-Nr. 3003 (Einmündung Haselmühlweg zwischen den Anwesen Hausnummer 11a und 15)
Endpunkt:                Höhe nordöstlicher Grenzpunkt der Fl.-Nr. 1954/10
Länge:                        126 m

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2016 08:49 Uhr