Radverkehrs-Wegweisung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2016 ö Beschließend 3pvs/10/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Vorbemerkungen
Bereits im Jahr 2013 hat das Stadtplanungsamt die Ausschreibung der Planung und Durchführung einer wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr vorbereitet. Da jedoch zum damaligen Zeitpunkt die Erstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzepts bereits absehbar war, wurden die Planungen angehalten. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Grundlage für die Wegweisung – das Wegweisungsnetz – identisch ist mit dem Radverkehrsnetz aus dem Radverkehrskonzept.
Im Radverkehrskonzept wird im Kapitel 9, Seite 140, die Wegweisung für den Radverkehr  auf den Hauptverbindungen 1. Ordnung empfohlen. Im 10-Jahresplan zum Radverkehrskonzept ist die Umsetzung der Wegweisung für das Jahr 2017 vorgesehen, d. h. die Vergabe der Planungsleistung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

2        Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr
Eine einheitliche und durchgängige Beschilderung von Radverkehrsverbindungen ist ein wesentliches Qualitätskriterium für eine nutzungsgerechte Radverkehrsinfrastruktur und dient abseits des Kfz-Verkehrs der Orientierung und Akzeptanz von sicheren und attraktiven Verbindungen. Insbesondere die Radialen und Verbindungen, die abseits der Hauptachsen des Kfz-Verkehrs verlaufen, können nur durch die Wegweisung einem großen Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus hat die Wegweisung auch einen hohen Werbeeffekt für das Verkehrsmittel Fahrrad bei den (Noch-)Nicht-Radfahrenden.
Die Grundlage für die Wegweisung bilden zum einen die definierten Ziele und zum anderen das sogenannte Wegweisungsnetz, also das Netz auf dem die Ziele erreicht werden sollen. Das Wegweisungsnetz leitet sich aus dem Netz 1. Ordnung aus dem Radverkehrskonzept ab. Darüber hinaus waren Netzergänzungen erforderlich, um alle definierten Ziele zu erreichen.
Dabei werden drei Arten von Zielen unterschieden:
Überörtliche Fern- und Nahziele beschreiben alle Ziele außerhalb des Stadtgebiets. Die Fernziele sind dabei Miltenberg, Seligenstadt, Alzenau und Elsenfeld. Sie geben die Richtung über einen längeren Streckenabschnitt vor, während die dazwischen liegenden Nahziele von Ort zu Ort ausgeschildert werden.
Ein besonderes Augenmerk soll bei den überörtlichen Fernzielen auf den Achsen Aschaffenburg-Alzenau und Aschaffenburg-Hösbach liegen. Das Landratsamt erarbeitet derzeit in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung konkrete Trassenplanungen für diese interkommunalen Hauptrouten und beabsichtigt mit der Realisierung 2017 zu beginnen. In diesem Zuge ist es zeitnah erforderlich die konkrete Wegeführung im Stadtgebiet von Aschaffenburg festzulegen.
Innerörtliche Flächenziele beschreiben die Stadtteile Aschaffenburgs und geben damit die Orientierung innerhalb der Stadt vor.
Innerörtliche Punktziele sind Ziele mit hohem Bezug zum Radverkehr. Ihre Ausschilderung beginnt meist erst ab Erreichen des jeweiligen Stadtteils.


In Bild 1 sind die definierten Ziele aufgeführt.
Bild 1: Ziele der Radverkehrswegweisung
3        Weitere Vorgehensweise
Die weiteren Planungsschritte, wie
- die Standortplanung für jeden einzelnen Wegweiser (konzeptionelle Planung),
- die Ermittlung und Beschaffung des Beschilderungsmaterials sowie
- die Montage und Dokumentation
werden von einem Planungsbüro ausgeführt.

Folgende Büros sollen bei der Angebotsabgabe berücksichtigt werden:
-        Planungsbüro VIA eG, Köln,
-        Planungsbüro VAR, Darmstadt,
-        Radverkehr Konzept, Frankfurt,
-        StadtLabor, Leibzig und
-        topplan, Wald

Vor Auftragsvergabe werden die bisherigen Vorarbeiten im Fahrradforum im Oktober 2016 vorgestellt. Damit können etwaige Änderungen noch in den Auftrag einfließen.

4        Entstehende Kosten
Planungs- und Materialkosten beliefen sich bei den Angeboten aus dem Jahr 2013 zwischen ca. 37.000 bis 45.000 €. Die Kostendeckung erfolgt über die Haushaltsstelle Radwegenetz (1.6340.9500).

.Beschluss:

I.
1. Der Planungsstand über die Radverkehrs-Wegweisung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, die Planungsgrundlagen der Radverkehrs-Wegweisung in der nächsten Sitzung des Fahrradforums (voraussichtlich Oktober 2016) vorzustellen.

3. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, Angebote zur Ausführungsplanung der Radverkehrs-Wegweisung einzuholen. Die Entscheidung über die Vergabe entscheidet der Haupt- und Finanzierungssenat.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:05 Uhr