Alexandrastraße und Löherstraße - Umsetzung Radverkehrskonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2016 ö Beschließend 4pvs/10/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgabenstellung
Das vorliegende Konzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße basiert auf dem Radverkehrskonzept (RVK), das Anfang 2015 vom Stadtrat beschlossen wurde. Ziel des Radverkehrskonzeptes ist ein durchgängiges und sicheres Radwegesystem im gesamten Stadtgebiet Aschaffenburg.
Um dies zu erreichen wurden die Radverkehrsanlagen auf Mängel bezüglich Verkehrssicherheit und Ausbauzustand überprüft. Anhand der festgestellten Mängel wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet und die Dringlichkeit der Maßnahmen nach den Prioritäten 1 und 2 eingestuft. Am 12.04.2016 hat der Planungs- und Verkehrssenat (PVS) das Maßnahmenprogramm aus dem RVK (Priorität 1) für die nächsten 10 Jahre beschlossen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Innenstadt, insbesondere dem Inneren Ring am Rande des Fußgängerbereiches und Schöntal. Damit wird dem Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße große Bedeutung in der innerstädtischen Radverkehrsverbindung beigemessen (Maßnahmenprogramm Priorität A und B).

Bild: Innerer Ring

Bedeutung der Netzverbindung
Der Straßenzug Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße ist im Radverkehrsnetz als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft und ist Bestandteil des Inneren Ringes. Darüber hinaus hat die Strecke wichtige Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und Bahnhofsquartier sowie Verteilerfunktion von Radialverbindungen aus den Stadtteilen.
Die Teilabschnitte Wermbachstraße – Alexandrastraße umranden die Fußgängerzonen sodass eine Berücksichtigung der Aufteilung der Verkehrsaufgaben auf die unterschiedlichen Verkehrsarten und des Straßenraumes unumgänglich ist. Das Augenmerk liegt hierbei auf den Verkehrsarten des Umweltverbundes unter der Prämisse den motorisierten Individualverkehr und ÖPNV nicht zu beeinträchtigen und einen reibungslosen Verkehrs- bzw. Betriebsablauf als Planungsgrundsatz zu berücksichtigen. Insbesondere ist auch die Verkehrsqualität des ÖPNV zu berücksichtigen, der über den Straßenzug den stark frequentierten Freihofsplatz und weitere Haltepunkte entlang des Inneren Ringes bedient.
Mit der Fertigstellung der Bahnparallele ist mit einer Verringerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, was sich u. a. positiv auf den Verkehrsablauf auswirken wird. Dies wird mit vorliegender Konzeptplanung genutzt, um Konflikte unter den Verkehrsarten (z. B. ÖPNV - Radverkehr)  abzubauen und den Umweltverbund zu stärken sowie die innere Erschließung des Stadtgebietes auch für den Radverkehr zu verbessern. Damit wird das gesamtstädtische Netz des Radverkehres sicherer und attraktiver gestaltet.
Entlang des aufgeführten Straßenzuges soll eine durchgängige, regelkonforme Radverkehrsführung auch im Kreisverkehr Löherstraße/ Landigstraße/ Wermbachstraße hergestellt werden.

Unfallschwerpunkt Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße
Der Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße ist ein Unfallschwerpunkt Aschaffenburgs. Der bestehende Kreisverkehr wurde provisorisch angelegt und schöpft derzeit die verkehrsplanerischen bzw. verkehrstechnischen Möglichkeiten einer verkehrssicheren Gestaltung nicht aus.
Besonders häufig kamen Unfälle beim Einbiegen an den Kreisverkehrszufahrten vor. Im Jahr 2014 sind der Polizei 7, im Jahre 2011 wurden 11 Unfälle an dem betrachteten Kreisverkehr gemeldet. Die Unfallursache bilden maßgebend Konfliktsituationen zwischen Bus und Individualverkehr in der Kreiszufahrt.
Der geplante Kreisverkehr soll für alle Verkehrsteilnehmer den Bedürfnissen und Erfordernissen der Verkehrssicherheit gerecht werden. Hierbei soll gerade dem Schutz schwacher Verkehrsarten besondere Bedeutung beigemessen werden.
Mit dem Umbau der geplanten Kreisverkehrsanlage kommt die Verwaltung der Regierung von Unterfranken nach, die seit mehreren Jahren eine Änderung des bestehenden provisorisch angelegten Kreisverkehres fordert.

Bestand und Planung nach Bauabschnitten:
In nachfolgenden Ausführungen wird die bestehende Infrastruktur der Verkehrsanlagen mit den vorliegenden Handlungsfeldern des Straßenzuges Löherstraße – Wermbachstraße – Alexandrastraße nach einzelnen Abschnitten erläutert.

Bild: Abschnitte

Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN Normen zugrunde.



Löherstraße (Abschnitt 1):
Im unteren Abschnitt der Löherstraße wird der Radverkehr derzeit in beiden Richtungen auf einem Schutzstreifen mit Breiten die weitestgehend im Regelbereich liegen geführt. Aufgrund von erforderlichen Kanalbaumaßnahmen kann die Radverkehrsführung jedoch noch optimiert werden. Die Planungen dazu erfolgen im Zuge der Kanalbaumaßnahme. Daher beginnt die vorliegende Planung auf Höhe des Parkhauses Löherstraße (Handlungsfeld Parkhauszufahrt, Abschnitt 2).
Der Bereich am Brückenkopf Willigisbrücke bedarf bezüglich der Radverkehrsführung weitreichendere Anpassungen,- insbesondere Richtung Dalbergstraße. Auch diese werden im Zuge der Kanalbaumaßnahmen betrachtet.

Parkhauszufahrt (Abschnitt 2):
Bestand:
Die bestehende Zufahrt zum Parkhaus Löherstraße verursacht häufig Konfliktsituationen zwischen dem ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehr und Radfahrern.
Planung:
Der stadteinwärts eingerichtete Schutzstreifen vor der Zufahrt des Parkhauses Löherstraße wird über den gesamten Ein- und Ausfahrtsbereich rot eingeschlämmt und zusätzlich mit einem Piktogramm gekennzeichnet. Hierdurch werden die Verkehrsteilnehmer des motorisierten Individualverkehres (MIV) und ÖPNV gegenüber dem Radverkehr sensibilisiert.

Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße (Abschnitt 3):
Bestand:
Der Kreisverkehr besteht derzeit aus Provisorien und einer bepflanzten Mittelinsel. Alle Kreisverkehrsarme sind derzeit mit zweispurigen Kreisverkehrszufahrten und einspurigen Kreisverkehrsausfahrten angelegt. Die Kreisverkehrszufahrten bestehen aus einer Busspur und einer Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Die zuführenden Busspuren in der Wermbachstraße sind für den Radverkehr freigegeben, die zuführende Busspur in der Löherstraße ist für den Radverkehr nicht freigegeben. Der Radverkehr wird dort stadteinwärts gemeinsam mit dem Fußgängerverkehr auf dem Gehweg geführt. Dieser endet am Kreisverkehr, dort muss sich der Radfahrer zum links Abbiegen (Richtung Landing) ungesichert in den fließenden Verkehr einordnen, wobei der Radfahrer auch durch die hohe Steigung Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf und Gefahrenpotential ausgesetzt ist. Den Kreisverkehr passiert der Radfahrer auf der einspurigen Kreisfahrbahn und wird in den Kreisverkehrsausfahrten im Mischverkehr geführt.
Der Fußgängerverkehr wird im Kreisverkehrsarm der Löherstraße und im Kreisverkehrsarm aus Richtung Landing über provisorisch angelegte Querungshilfen geführt. Im Kreisverkehrsarm der Wermbachstraße besteht für den Fußgängerverkehr keine Querungsmöglichkeit.
Planung:
Der Kreisverkehr soll inform einer regelkonform geplanten Minikreisverkehrsanlage (D = 23m) baulich dauerhaft hergestellt werden. Im Zuge der regelkonformen Umbaumaßnahme entfällt die begrünte Mittelinsel da Zwangspunkte inform von Gebäudekanten die Einrichtung einer Kreisverkehrsplatzanlage mit baulich angelegter Mittelinsel nicht zulassen. Hierfür sind gem. Plandarstellung Grünflächen in den Ausrundungen und den derzeit vorhandenen städtischen Stellplatzflächen vorgesehen. Die Kreisinsel ist für Schwerlastzüge und Sattelschlepper sowie für Fahrzeuge des ÖPNV überfahrbar und wird mit überfahrbarem Pflaster (Bordhöhe 2 cm) ausgebaut.
Die Kreisverkehrsarme werden in der Kreisverkehrszu- und ausfahrt jeweils einstreifig angelegt, wodurch das Gefahrenpotential insbesondere für schwache Verkehrsarten deutlich reduziert wird. Die Busspuren enden gemäß Plandarstellung vor den Kreisverkehrszufahrten und werden anhand der Linienführung sowie durch Markierung gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) bevorrechtigt. Die Busspuren sind für den Radverkehr frei gegeben und die ausgeschilderte Benutzungspflicht auf dem Gehweg Löherstraße (stadteinwärts) wird aufgehoben. Die Änderungen für den ÖPNV sind mit der AVG während des Planungsvorganges mit den Verkehrsbetrieben und in einem Vorstellungstermin (15.01.2016) bei der AVG abgestimmt.
Im Kreisverkehr passiert der Radfahrer die einspurige Kreisfahrbahn (B=5,5m) und wird in den Kreisverkehrsausfahrten im Mischverkehr geführt. Eine Ausnahme und deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit stellt der baulich angelegte Radweg auf Gehwegniveau mit Sicherheitstrennstreifen (0,5m) zum MIV für die Abbiegebeziehung Löherstraße – Wermbachstraße dar. Diese Fahrbeziehung birgt derzeit ein hohes Gefahrenpotential durch Sicherheitsdefizite in der Radverkehrsführung, was die Polizei in Unfallberichten bestätigt. Vor den Arkaden wird der Radfahrer baulich mittels einer Rampe gesichert auf Fahrbahnniveau auf einen Schutzstreifen geführt. Dieser endet auf Höhe der Einmündung Erbsengasse.
Die Haltestellenlagen und -ausstattungen des ÖPNV bleiben im gesamten Knotenpunktbereich  unbeeinträchtigt.
Durch das Erfordernis einer Busspur und dem Beibehalten der bestehenden Bordführung in der Wermbachstraße ist aufgrund der hierdurch verbleibenden Fahrbahnbreite die Einrichtung einer regelkonformen Radverkehrsanlage nicht möglich. In Richtung stadteinwärts wird der Radverkehr in der Wermbachstraße auf der Busspur geführt und wird an deren Ende auf einen Schutzstreifen (B=1,5m) geleitet, der richtliniengerecht unmittelbar vor der geplanten baulich angelegten Mittelinsel endet (siehe beigefügter Lageplan).
Der Fußgängerverkehr kann gegenüber dem Bestand in allen Kreisverkehrsarmen die Fahrbahn überqueren und erhält dadurch eine neue Querungs- bzw. Wegebeziehung innerstädtischer Ziele/Quellen. Die Kreisverkehrsarme sind mit regelkonform dimensionierten Mittelinseln (B=2,25 bzw. 2,5m) für den Fußgängerverkehr ausgestattet. Im Kreisverkehrsarm der Landing- und Löherstraße erhält der Fußgängerverkehr zusätzlich einen Fußgängerüberweg (FGÜ) wodurch dieser gegenüber dem MIV bevorrechtigt wird.

Alexandrastraße (Abschnitt 4):
Bestand:
In der Alexandrastraße wird der Radverkehr derzeit beidseitig auf Schutzstreifen geführt, deren Dimensionierung den sicherheitsrelevanten Bedürfnissen des Radverkehres streckenweise nicht entspricht. Die Schutzstreifen werden vor und hinter der provisorisch eingerichteten Querungshilfe auf Höhe Hausnr. 5 unterbrochen. Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen sind in beiden Richtungen nicht eingerichtet. An die stadteinwärts eingerichteten Längsparkstände grenzt kein Gehweg sondern ein Grünstreifen mit Heckenpflanzungen wodurch gerade für ein- bzw. aussteigende Kinder gefährliche Situationen entstehen.
Im Radverkehrskonzept wird nicht nur die Dimensionierung sondern auch der Übergang zwischen der Strecke und der provisorisch angelegten Kreisverkehrsanlage Wermbachstraße/ Alexandrastraße/ Lamprechtstraße bemängelt. Ein Gefahrenpotential stellen die Verschwenke der Radverkehrsanlage vor der Kreisverkehrszufahrt und der Querungshilfe (stadtauswärts) dar.
Planung:
In der Alexandrastraße wird in Richtung Sandkirche ein Radverkehrsstreifen im Regelbreite (B=1,85m) angelegt, der im Bereich der Querungshilfe (Höhe Hausnr. 5) als Schutzstreifen geführt wird. Die provisorisch vorgezogene Fußgängeraufstellfläche (stadtauswärts) wird gem. Plandarstellung um ca. einen Meter zurückgebaut. Um die Sicht auf die Aufstell- bzw. Gehwegfläche zu verbessern und den Verschwenk in der Radverkehrsführung zu entzerren, wird stadtauswärts vor dem Ämtergebäude ein Stellplatz entfernt. Entlang des ruhenden Verkehres werden  Sicherheitstrennstreifen (B=0,5 m) eingerichtet.
In Richtung Wermbachstraße wird der Radverkehr auf einem Schutzstreifen geführt.
In beiden Fahrtrichtungen werden die Radverkehrsanlagen mittels aufgebrachter Piktogramme verdeutlicht.
Eine regelkonforme und verkehrssichere Dimensionierung für Radverkehr und motorisierten Individualverkehr (MIV) bedingt den Entfall der Richtung Wermbachstraße nicht richtliniengerecht angelegten Längsparkstände (ca. 15 Stellplätze, siehe Ausführungen hierzu unter voranstehenden Erläuterungen).
Die provisorisch angelegte Kreisverkehrszu- bzw. ausfahrt wird gem. Plandarstellung den Erfordernissen der geplanten Radverkehrsführung in der Alexandrastraße angepasst. Der Umbau der gesamten Kreisverkehrsanlage ist zur Zeit nicht erforderlich und erfolgt zu gegebener Zeit durch Optimierungen der Fußgängerüberwege. Der Bereich auf Höhe Sandkirche mit Linksabbieger Richtung Sandgasse ist Bestandteil des nächsten Planungsabschnittes (Untere Würzburger Straße). Die Verwaltung beginnt in der Sommerpause mit Ideenskizzen zur weiterführenden Radverkehrsführung in der Würzburger Straße ab Höhe Sandkirche, um bis Ende des Jahres dem Stadtrat eine Konzeptplanung vorstellen zu können.

Zeitlicher Ablauf
Die Umsetzung der Maßnahmen wird in verschiedenen Bauabschnitten erfolgen. Umsetzungsbeginn der Baumaßnahmen ist für die Jahre 2017/2018 vorgesehen.
Der Bau der Kreisverkehrsanlage ist wegen den Baumaßnahmen in der Dalbergstraße und den erforderlichen Kanalerneuerungen in der Löherstraße vorerst auf das Jahr 2020 zurückgestellt da der Abschnitt Löherstraße und Kreisverkehr Löherstraße/ Wermbachstraße in einem Zuge mit der umgesetzt werden soll. Die verkehrlichen Anlagen im Streckenabschnitt Willigisbrücke - Zufahrt Parkhaus Löherstraße werden im Zuge der anstehender Kanalarbeiten den Bedürfnissen des Radverkehres angepasst.
Der Abschnitt Alexandrastraße kann unabhängig der Kanalarbeiten in der Löherstraße 2017/ 2018 umgesetzt werden. Die Finanzierung dieses Teilstückes kann über die Haushaltsstelle 1.6340.9500-Gemeindestraße-040-Radweenetz-Tiefbaumaßnahmen erfolgen.
Das Planungskonzept soll in der nächsten Sitzung dem Fahrradforum im Herbst 2016 zur Beratung vorgelegt werden. Danach wird die Maßnahme dem Stadtrat erneut zum Beschluss vorgelegt.

Grunderwerb und Kostenvoranschlag
Grunderwerb ist für Umsetzung der Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für den Bau des Kreisverkehres liegen gem. Kostenschätzung des Stadtplanungsamtes bei ca. 860.000€. Die Kosten für die Baumaßnahme in der Alexandrastraße liegen bei ca. 140.000€ inkl. Deckenbau.
Der Kostenvoranschlag basiert auf derzeitigem Planungsstand und ist nicht als Kostenberechnung zu verstehen. Desweiteren wurden im Rahmen der konzeptionellen Planung weder Bodengutachten noch Kampfmitteluntersuchungen etc. durchgeführt, wodurch sich in der Kostenberechnung der späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.

Der Beschlussvorlage liegen 2 Lagepläne im Maßstab 1:500 bei.

.Beschluss:

I.
I.
1. Das Planungskonzept zur Radverkehrsführung im Straßenzug Löherstr. – Wermbachstr. – Alexandrastr. wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen im Fahrradforum beraten zu lassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:05 Uhr