Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 10.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 12. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 10.10.2016 ö Beschließend 3hfs/12/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2016 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.


Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

?        den Verwaltungshaushalt        von bisher        224.964.750 €
       um            8.703.600 €
       auf        233.668.350 €

?        den Vermögenshaushalt        von bisher        36.330.300 €
       um              747.200 €
       auf        37.077.500 €

?        Der Gesamthaushalt beträgt damit neu                270.745.850 €



Die vorgesehene Rücklagenentnahme beträgt unverändert 3.617.000 €.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen im Vermögenshaushalt der Stadt bleibt ebenfalls unverändert (7.967.200 €).

Die Kreditermächtigung des Eigenbetriebes Stadtwerke wird um 10.511.600 € erhöht und auf 12.680.000 € neu festgesetzt. Sie entspricht dem Nachtragswirtschaftsplan der Stadtwerke und dient dem Neubau des Verwaltungsgebäudes in der Werkstraße.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt neu 3.765.000 € (- 10.000 €).

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

Die erforderliche Stellenplanänderung wird in einem gesonderten Tagesordnungspunkt erläutert.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2016 11:45 Uhr