Anpassung VAB-Tarif zum 01.01.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 13.10.2016 ö Beschließend 5ws/5/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2017 um 1,87 %. Die Abstimmung der VAB Unternehmen Stadtwerke Aschaffenburg (STA), Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft mbH (KVG), Verkehrsgesellschaft mbH Untermain (VU) und DB Regio AG/ Westfrankenbahn ist bereits erfolgt.
Das hieraus erarbeitete neue Tarifblatt, sowie die Begründung der Notwendigkeit der Anpassung wurden der zuständigen Behörde, der Regierung von Unterfranken bereits zur Prüfung übergeben.

Grundlagen der Tarifanpassung

1. Kostenentwicklung allgemein

Die Kosten für Treibstoffe und Material haben sich nur unwesentlich verändert.

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich überwiegend aus den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten. So erfolgten bei der Verkehrsgesellschaft Untermain zum 01.07.2016 eine Reduzierung der Arbeitszeit und eine Erhöhung der Tabellenentgelte von über 3 %. Die KVG erwartet einen Anstieg der Personalkosten von über 2,5 %.

Die Entgelte des für die Stadtwerke Aschaffenburg gültigen Tarifvertrages TV-N werden ab dem 01.06.2016 um 2,4 % und ab dem 01.05.2017 nochmals um weitere 2,35 % erhöht.

Sowohl für die Stadtwerke als auch für die regionalen Busunternehmen liegen die genannten Steigerungen über der vorgesehenen Tariferhöhung.
2. Sonderbelastungen: Kosten der Verkehrserhebung

Die für das neue Einnahmeaufteilungsverfahren notwendige Verkehrserhebung in der Fahrzeugen der VAB verursacht Mehrkosten in der Größenordnung von ca. 400.000 €. Diese Kosten werden nach jetzigem Kenntnisstand vollumfänglich von den Verkehrsunternehmen allein zu tragen sein. Dieser Sachverhalt wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken erörtert.

3. Tarifwirkung im Allgemeinen

Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung liegt bei 1,87 % gerechnet am Verkaufsmengengerüst, wobei die Anhebungen nach Verkaufszahlen gewichtet werden.

Die Mehreinnahmen dieser Reform werden für die Stadtwerke anteilig etwa 102.000 € betragen. Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung wurde so gewählt, dass diese marktverträglich ist.

Anlage 1:        Tarifblatt zum 01.01.2017
Diese Tabelle stellt den zum 01.01.2017 geplanten Tarif dar.

Anlage 2:        Sonstige Gebühren
Keine Veränderungen.

Anlage 3:        Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.

Anlage 4:        Tarif 01.01.2016 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Anpassung des VAB-Tarifes, sowie das zur Genehmigung bei der Regierung von Unterfranken eingereichte Tarifblatt der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) (Anlage 3) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.12.2016 13:25 Uhr