Anlass
Im Planungs- und Verkehrssenat wurden in den Sitzungen am 02.12.2014 und am 22.09.2015 die Ergebnisse der Boden- und Grundwasseruntersuchungen der Kontaminationsflächen (KF) 3, 4 und 5 des ehemaligen Standortübungsplatzes vorgestellt und ausführlich die weitere Vorgehensweise diskutiert. Folgende Vorgehensweise wurde durch den Stadtrat beschlossen:
Die Verwaltung forderte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) umgehend auf:
- eine Luftbildauswertung vorzulegen,
- an der KF 3 „Ochsenwiesensee“ zwei weitere Grundwassermessstellen (GWM) im Abstrombereich einzurichten,
- an der KF 4 „ Almhütte“ die Bodenuntersuchung nachzuverdichten und eine GWM im Abstrombereich herzustellen,
- die nächsten notwendigen Sanierungsuntersuchungen zu beauftragen und die Machbarkeits- und Variantenstudien zur Sanierung der KF 5 „Ölsee südlich Almhütte“ zu vergeben.
Maßnahmen, Untersuchungsergebnisse und Bewertung
Der vorlegte Abschlussbericht des Gutachters GIBS vom 05.09.2016 beinhaltet die Untersuchungsergebnisse, die an den KF 3, 4 und 5 als vertiefte Detailuntersuchung (Phase IIB-2) durchgeführt wurden. Der konkrete Untersuchungsumfang für die Phase IIB-2 wurde in der Besprechung vom 25.02.2016 gemeinsam mit der Stadtverwaltung, Fachbehörden und BImA abgestimmt und durch das Gutachterbüro GIBS geplant und umgesetzt.
Die abgestimmten und durchgeführten Untersuchungsmaßnahmen im Einzelnen:
An der KF 4 wurde nach einer Überarbeitung des vermuteten Umgriffs der KF (Luftbildauswertung des Büro Carls, 2015) zwei Baggerschürfe durchgeführt. Die Analyse der Bodenproben erbrachte lediglich geringfügige Schadstoffgehalte.
An den beiden KF 3 und 4 wurden zusätzlich in der Phase IIB-2 im westlichen Abstrom Grundwasserstellen (GWM 3/3 und GWM 3/4 und GWM 4/3) errichtet und anschließend untersucht.
Im Vorfeld der Grundwasseruntersuchungen wurden an den bestehenden GWM 3/1 bis 3/3 und der zusätzlich errichteten GWM 4/3 ein 24 h Grundwasserpumpversuch durchgeführt.
Im Abstrom der KF 5 wurden vier neue GWM errichtet und gemeinsam mit den vorhandenen zehn GWM beprobt. Zuvor wurden an fünf GWM ein 144 h Grundwasserpumpversuch durchgeführt.
Die durchführten Untersuchungsmaßnahmen und Probenahme der Grundwassermessstellen ergaben folgende Ergebnisse:
KF 3 (KVF 3 – Ochsenwiesensee)
Maßnahmen
Es wurden zusätzlich 2 Grundwassermessstellen GWM 3/3 und GWM 3/4 errichtet. Sie sind die Grundlage für die Erstellung eines hydrologischen Dreiecks und zur Darstellung der Grundwassergleichen und Grundwasserfließrichtung sowie die Durchführung eines 24 h Grundwasserimmissionspumpversuch (IPV).
Untersuchungsergebnisse
Es liegen Prüfwertüberschreitungen (> Stufe-1, Schwellenwert für weitere Untersuchungsmaß-nahmen) der Grundwasserproben nach IPV in allen 4 Grundwassermessstellen für den Parameter Vinylchlorid (VC) vor.
Der Altlastenverdacht ist bestätigt. Die Gefährdungsabschätzung ist noch nicht abgeschlossen, da die Repräsentativität der Messwerte und die darauf basierende Frachtermittlung noch nicht vollständig belastbar erscheinen.
Weitere Untersuchungsmaßnahmen
Zur Erhöhung der Repräsentativität und der Aussagen zur Langzeitentwicklung wird ein Monitoring der vier GWM 3/1 bis 3/4 auf die auffälligen Parameter (PAK, MKW, LHKW mit VC und BTEX, Chlorbenzole) mit Frachtabschätzung vorgeschlagen.
Nach Vorlage der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts und der Bestätigung durch die Untere Wasserbehörde werden diese Untersuchungen durch die BImA beauftragt sowie die Kosten getragen.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 9.000 € Brutto geschätzt.
Lageplan KF 3: Grundwassermessstellen 3/1 bis 3/4 und Befunde
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
KF 4 (KVF 4 - Almhütte)
Maßnahmen
Es wurde zusätzlich 1 Grundwassermessstelle (GWM 4/3) errichtet. Mit Baggerschürfen wurde das Untersuchungsraster der Ablagerung nachverdichtet.
Untersuchungsergebnisse
Es liegen geringe Hilfswertüberschreitungen (HW-1) der Bodenproben und geringe Prüfwertüber-schreitungen (Stufe-1) im Grundwasser vor.
Der Altlastenverdacht ist bestätigt. Die Gefährdungsabschätzung ist abgeschlossen. Die Schadstofffrachten sind sehr niedrig. Es wurde eine geringe Gefährdung des Grundwassers prognostiziert.
Das Gutachten hat keinen weiteren Handlungsbedarf festgesellt.
Lageplan KF 4: Grundwassermessstellen 4/1 bis 4/3 und Befunde
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
KF 5 (KVF 5 – Ölsee südlich Almhütte
Maßnahmen
Es wurden zusätzlichen 3 Grundwassermessstellen (GWM 5/12t ,5/12f und 5/13) im Abstrom der KF 5 hergestellt. An diesen neuen GMW sowie den GWM 5/2 und 5/11 wurde ein Langzeit-Pumpversuch über 144 h durchgeführt. An den restlichen GWM wurde ein Monitoring der auffälligen organischen Parameter (LHKW, BTEX und Schwermetalle (SM)) im Grundwasser untersucht.
Untersuchungsergebnisse
Es wurden deutliche Prüfwertüberschreitung und z. T. ein Vielfaches Überschreiten der Stufe-2 Werte (Sanierungsmaßnahmen erforderlich) im Grundwasser in fast allen Grundwassermessstellen festgestellt. In der östlich gelegenen GWM 5/6 wurden keine Stufe-1 Überschreitungen ermittelt.
Der Altlastenverdacht ist bestätigt. Die Gefährdungsabschätzung ist abgeschlossen. Es liegt eine deutliche Grundwasserbelastung mit organischen Schadstoffen vor. Die Gefahrenlage für das Grundwasser wurde durch eine differenzierte Frachtermittlung mit Hilfe der GWM 5/12(f/t) und 5/13 erneut bestätigt.
Zusätzliche Erkenntnisse der Phase IIB-2 Untersuchung
Die KF 5 befindet sich im kristallinen Grundgebirge (Kristallin) aus Gneis und Lamprophyrgänge. Der ehemalige Steinbruch weist Klüfte und tektonische Störungen („Spalten“) auf. Durch diese Klüfte und tektonischen Störungen gelangt Grundwasser des Kristallins in den Bereich des Deponiekörpers und durchströmt den Fuß der Altablagerung. Das abströmende und kontaminierte Grundwasser aus der Basis des ehem. Steinbruchs strömt durch diese Klüfte und Spalten in den Grundwasserstockwerk II. Das Grundwasserstockwerk I (Quartär) wird durch das angestaute, kontaminierte Grundwasser, das den Deponiekörpers durchströmt hat und über den Rand des Steinbruchs überläuft, gespeist.
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz, Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
Mit der Errichtung der GWM 5/12 flach und GWM 5/12 tief konnten zwei Schadstofffahnen in den Grundwasserstockwerken I (Deckschichten, Quartär) und II (Kristallin) abgegrenzt werden. Wobei das Grundwasserstockwerk I aufgrund der grundwassergängigen Strukturen und des höheren Wasserdurchsatzes sehr deutlich Schadstoffgehalte und –frachten an LHKW aufweist. Im Grundwasserstockwerk II liegt ein geringer Wasserdurchsatz aufgrund der gering wasserleitenden Strukturen vor, jedoch mit gleich hohen Schadstoffgehalten aber mit geringen Schadstofffrachten. Die hohen Schadstoffgehalte innerhalb des Grundwasserstockwerkes II sind durch die hydraulische Verbindung zum Grundwasserstockwerk I zu erklären.
Weitere Untersuchungsmaßnahmen
Das Gutachten empfiehlt die Sanierungsuntersuchung. Es schlägt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit standortspezifische Untersuchungen im Zuge der Sanierungsuntersuchung vor, um die Machbarkeit und die potenziellen Sanierungsvarianten zu prüfen. Diese standortspezifischen Untersuchungen sollten jedoch erst nach Erstellen und Diskussion der Variantenstudie abgeleitet und ausgeführt werden. Im Falle der Überprüfung der „Wannenhypothese“ könnte der Schwerpunkt der nächsten Untersuchung die Erkundung der hydrologischen Beziehung zwischen dem Grundwasserstock I und zum aufgestauten Grundwasser innerhalb des ehem. Steinbruches sein. Für diese Erkundung schlägt das Gutachten die kostengünstige Direkt Push Technik innerhalb des ehemaligen Steinbruches vor. Genauere Untersuchungsumfänge lassen sich erst nach Erstellen der Variantenstudie aufstellen.
Unabhängig davon ist ein regelmäßiges, halbjähriges Monitoring der auffälligen Schadstoff-parameter durchzuführen.
Die BImA –Bundesforst hat die zügige Bearbeitung und Ausführung der weiteren Planungsschritte (Phase III _Sanierungsuntersuchung), sobald die wasserwirtschaftliche Stellungnahme vorliegt, in Aussicht gestellt. Sie verweist darauf, dass für eine Beauftragung der Phase III in der Frage der Kostentragung eine einvernehmliche und verbindliche Lösung gefunden werden sollte.
Kosten
Für das Grundwassermonitoring werden ca. 16.000 - 20.000 Euro pro Jahr veranschlagt.
Die Kosten für Kosten-/Variantenstudie werden voraussichtlich auf 36.000 Euro geschätzt.
Lageplan KF 5: Grundwassermessstellen 5/1 bis 5/12 und Befunde
Quelle: Altlastenuntersuchung Phase IIB-2 ehem. Standortübungsplatz, Schweinheim, Büro GIBS, Nürnberg
Bewertung
KF 3
Die Detailuntersuchung ist abgeschlossen. Zur Verifizierung der vorhandenen Untersuchungs-ergebnisse liegt ein weiterer Untersuchungsbedarf vor, insbesondere sind die Repräsentativität der Messwerte und die Frachtabschätzung belastbar abzusichern. Hierzu wird ein Grundwasser-monitoring der vier GWM 3/1 bis 3/4 vorgeschlagen.
KF 4
Die Grundwasserergebnisse zeigen eine geringe Boden- und Grundwasserbelastung sowie sehr niedrige Schadstofffrachten. Die Erkundung der KF 4 ist abgeschlossen. Der Altlastenverdacht der KF 4 kann vorbehaltlich der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg im Altlastenkataster als nutzungsorientiert entlassen vermerkt werden.
KF 5
Die Detailuntersuchung ist abgeschlossen. Die erweiterte Detailuntersuchung mittels des 6 tägigen Grundwasserimmissionspumpversuches hat zwei unterschiedlich belastete Grundwasser-stockwerke festgestellt. Mit der Sanierungsuntersuchung soll in der Machbarkeits- und Variantenprüfung die Beziehung zwischen den Grundwasserstockwerken und dem klüftigen, ehem. Steinbruch detailliert untersucht werden. Aus diesen Erkenntnissen werden konkrete Verfahren auf Machbarkeit überprüft und die ökonomischste Variante ermittelt.
Kostentragung der bodenschutzrechtlichen Erkundung und der potenziellen Sanierungsvariante
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten durch den Bundesforst hat in der Besprechung vom 08.09.2016 auf die Kosten der anstehenden Machbarkeits- und Varianten-prüfung hingewiesen und bittet die Stadtverwaltung, die Fragen des Zustandsstörers bzw. des Handlungsstörers für die Verfüllung der ehemaligen Steinbrüche zu klären. Zur Klärung wurden zahlreiche Dokumente an die Stadtverwaltung übergeben. Diese Dokumente werden zurzeit durch die Rechtstelle ausgewertet.
Mit der Überprüfung des Rechtstatus, der Zuständigkeit sowie der Mitwirkung der Stadtverwaltung während der Verfüllungsphase der Steinbrüche können heute weder rechtliche noch faktische Zusagen zur Kostentragung abgeleitet werden.