Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die seit Wochen anhaltende Diskussion über das Fahrradfahren im Schönbusch berührt vor allem das Freizeitverhalten der Parkbesucher und die Radwegeverbindung von der kleinen Schönbuschallee in Richtung Großostheim.
Nach dem Radverkehrskonzept hat diese Verbindung vor allem Freizeitcharakter, denn die Hauptradwege für den Alltagsverkehr werden um den Schönbusch herumgeführt und bestehen bereits größtenteils. Auf der Nordseite des Parks werden den Fahrradfahrer in Richtung Stockstadt von der Kleinen Schönbuschallee zur Darmstädter Straße und dann straßenbegleitend bis zum Gewerbegebiet Stockstadt geführt, Fahrradfahrer in Richtung Großostheim sollen die bestehenden Radwege entlang der Großostheimer Straße über die Wailandstraße und dann entlang der ehemaligen Bahntrasse den Verbindungsweg nach Großostheim nutzen. Als Freizeitroute wird die Wegeverbindung von der Kleinen Schönbuschallee über den östlich des Parks gelegenen Wirtschaftsweg zum Nilkheimer Bahnhof und von dort innerhalb des Park Schönbusch entlang der Bahnlinie auf dem äußeren Fahrweg zur Bahntrasse nach Großostheim vorgeschlagen.
Diese Freizeitverbindung wird von der Schlösserverwaltung aus grundsätzlichen Erwägungen zur Schonung der Parkanlagen und aus Rücksichtnahme auf die Fußgänger im Park nicht akzeptiert. Sie schlägt stattdessen vor diese Radwegeverbindung auf die Südseite des Industriegleises durch die Nilkheimer Parkerweiterung zu legen. Diese Trassierung stellt für den Fahrradverkehr keine Verschlechterung dar, sie bietet sogar die Möglichkeit den neuen Weg zu asphaltieren und richtlinienkonform auszubauen. Innerhalb des Park Schönbusch besteht diese Möglichkeit nicht. Der Trassenvorschlag wurde am 14.10.2016 im Fahrradforum eingehend diskutiert und mit folgender Empfehlung verabschiedet:
„Das Fahrradforum empfiehlt den Bau eines Radwegs südlich der Gleise entlang des Parks Schönbusch.“
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des Fahrradforums weiterzuverfolgen und die entsprechenden Vorarbeiten zu beginnen. Nachdem es sich um ein größeres Projekt handelt, das aufgrund seiner Ausbaulänge, der Notwendigkeit von Rechtsverfahren und der Kostendimension nicht kurzfristig umgesetzt werden kann, ist die Schlösserverwaltung bereit in der Übergangszeit den Fahrradfahrern im Schönbusch eine pragmatische Lösung anzubieten.
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat Manfred Christ erläutert, dass der Stadtrat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 06.11.2001 mit den Planungen zur Trassierung für die Radwegumfahrung Schönbusch beauftragt hat und dass dieser Beschluss leider nicht vollzogen wurde. Er teilt weiter mit, dass die jetzigen Probleme nur auf dieses Vollzugsdefizit zurückzuführen sind und gibt entsprechende Unterlagen zu Protokoll (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016 (Anlage 5) zur Erlass einer Resolution des Stadtrates an die Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen zum Landschaftspark Schönbusch wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung sagt zu, dass dieser Antrag dem Stadtrat (Plenum) zur Entscheidung vorgelegt werden wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
1. Herr Stadtrat Johannes Büttner erklärt, dass Ziffer 2 seines Antrages vom 19.07.2016 (Anlage 6) erledigt ist.
2. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt im Anschluss Ziffer 1 des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.07.2016 (Anlage 6) zur Abstimmung. Dem Antrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 4
I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Vorberatend beauftragt der Planungs- und Verkehrssenat die Verwaltung auf der Südseite der Bahnlinie entlang des Park Schönbusch eine neue überörtliche Radwegeverbindung zu planen und mit den Vorarbeiten zu beginnen. Hierbei ist insbesondere die Kostendimension abzuschätzen, eine Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltung der Bayerischen Schlösser, Gärten und Seen vorzubereiten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln.
3. Dieser Beschluss wird dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [x]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [x]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [x]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 07.12.2016 10:14 Uhr