Umbau von Fußgängerüberwegen (FGÜ) 2016/2017; - Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.11.2016 ö Beschließend 7pvs/12/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass


Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.

Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.


Bisher wurden umgebaut:

Jahr
Bez.
Lage
Beschreibung
2009
Nr. 404
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 407
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 302
Kolpingstraße
Beleuchtung, Mittelinsel
2010
Nr. 309
Platanenallee
Beleuchtung
2014
Nr. 112
Aschaffstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 202
Ruhlandstraße
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
2014
Nr. 316
Bismarckallee
Beleuchtung
2014
Nr. 402
Schweinheimer Str.
Beleuchtung;differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 347
Löherstraße (Wilder Mann)
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 109
Mittelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 410
An den Bornwiesen
Beleuchtung, Rollbord
2015
Nr. 505
Weißbergstraße
Beleuchtung; Rollbord
2015
Nr. 303
Lange Straße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 107
Mühlstraße
Beleuchtung; Beschilderung
2015
Nr. 204
Seidelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe



2. Projektbeschreibung


Maßnahmenpaket 2016:

Im Jahr 2016 musste die Ausschreibung zum Umbau der FGÜ aufgehoben werden, da kein zuschlagsfähiges Angebot einging. Im Haupt- und Finanzierungssenat wurden am 11.04.2016 folgende Umbaumaßnahmen an Fußgängerüberwegen beschlossen, die jetzt im Jahr 2017 realisiert werden sollen:

Nr. 306: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 308: Fabrikstraße in der Innenstadt (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 205: Stadtbadstraße Stadtteil Leider (Verlegung; geteilter Übergang, takt. Elemente, Beleucht.)
Nr. 307: Ernsthofstraße in der Innenstadt (Abbau zugunsten Mittelinsel und Fahrradschleuse)
Nr. 102: Daimlerstraße Stadtteil Strietwald Gewerbegebiet (Abbau zugunsten Querungshilfe)

Maßnahmenpaket 2017:

Im Jahr 2017 sollen zusätzlich folgende FGÜ barrierefrei umgebaut werden:

Nr. 104: Mainaschaffer Straße (Innenstadt) Höhe Eingang Mediamarkt

Dieser FGÜ war bereits 1982 Teil der Baugenehmigung für den Parkplatz des Mediamarktes (damals noch die Firma Deco-Raum), wurde aber erst 1998 seitens des Tiefbauamtes markiert und beschildert.
Die Ausstattung des FGÜ entspricht heute jedoch nicht mehr den Richtlinien für Fußgänger-überwege.
Der Übergang verbindet den Gehweg vor dem Eingang des Media Marktes mit dem Parkplatz des Media Marktes. Auf der Seite des Parkplatzes ist kein Gehweg vorhanden.

Im Jahr 2015 ist der FGÜ durch einen Unfall mit einer schwerverletzten Person auffällig geworden. Der Unfall geschah bei Dunkelheit, die angefahrene Person war schwarz gekleidet und konnte nicht rechtzeitig von dem Umfallverursacher gesehen werden. Hier sind vor allem die fehlende Beleuchtung und die Breite der Überquerung ein Defizit.

Da die Breite weder durch eine Mittelinsel noch durch eine Einengung (Schleppkurven der ein – und ausbiegenden Fahrzeuge aus der Straße „Auf der Senne“ und dem Parkplatz) verringert werden kann, wird auf beiden Seiten diesseits der Rinne auf dem Asphalt eine Straßen-begrenzungsmarkierung aufgebracht, mit der eine optische Einengung der Fahrbahn erreicht wird, die auch in der Dunkelheit sichtbar ist.

Um den FGÜ richtlinienkonformer zu gestalten, muss auch die derzeit vorhandene Mittel-markierung auf einer Länge von 50 m vor und hinter dem FGÜ entfernt werden.
Die Beleuchtung soll durch Peitschenmaste mit FGÜ Beleuchtung deutlich verbessert werden.
Taktile Elemente werden hier nicht eingebaut, da der FGÜ auf einen Parkplatz führt. Dies wurde mit dem Blinden – und Sehbehindertenbund abgesprochen.
Es ist geplant, den Media Markt an den Kosten für die Ertüchtigung zu beteiligen.

Nr. 413: Steubenstraße (Schweinheim) Höhe des Kindergartens

Da auch hier die Breite der Fahrbahn ein Problem des FGÜ ist, wurde er bereits im Jahr 2008 aus Sicherheitsgründen durch Betonfertigteilelemente eingeengt und mit Stabgittergeländer vor dem Eingang des Kindergartens versehen. Da der FGÜ direkt auf eine Reihe Senkrechtparker gegenüber dem Kindergarten mündet, kann er weder mit taktilen Elementen, noch als zweigeteilter Übergang ausgebaut noch mit einer Beleuchtung versehen werden.

Deshalb wird der FGÜ um ca. 14 m nach Süden verlegt (in diesem Abschnitt gibt es keine Senkrechtparker), damit er auch für Blinde- und Sehbehinderte ertüchtigt werden und mit einer FGÜ-Beleuchtung ausgestattet werden kann. Geplant ist ein zweigeteilter Übergang für Rollstuhlfahrer und Blinde sowie eine Beleuchtung mit Peitschen. Das Geländer für den Kindergarten wird entsprechend angepasst und reicht vom Ein- Ausgang des Kindergartens bis 9 m hinter den geplanten Neubau des Fußgängerüberweges.


Im Jahr 2017 sollen folgende FGÜ in alternative Querungsanlagen umgebaut werden:

Nr. 344: Steubenstraße (vor der Einmüdung in den Sälzerweg; Schweinheim)

Der Fußgängerüberweg in der Steubenstraße in Höhe der Einmündung Sälzerweg ist eingebettet zwischen Senkrechtstellplätzen entlang der Straße. Da auch hier trotz eines damals eingebauten Gehwegvorsprungs zwischen den Senkrechtparkern die Fahrbahn in ihrer Breite nicht den Richtlinien für einen Fußgängerüberweg entspricht, wurde bereits 2008 die Fahrbahn durch aufgelegte Fertigbetonviertelkreise die Fahrbahn an der Querungsstelle eingeengt.
Durch die Senkrechtparker, die sich ab der Einmüdung Sälzerweg über 100 m erstrecken, besteht keine Möglichkeit, den FGÜ zu versetzen. An der derzeitigen Stelle erschwert zudem eine Zufahrt direkt neben dem Übergang auf eine weitergehende Einengung. Durch Baumstandorte auf der Nordseite des FGÜ und die Zufahrt auf der Südseite des FGÜ wird eine erweiterte Beleuchtung durch Peitschenmaste erschwert.

Bei einer Verkehrserhebung vor den Sommerferien 2016 wurden am Querschnitt der Steubenstraße in Höhe des FGÜ 2200 Fahrzeuge und 49 Fußgänger pro Tag gezählt. In der Spitzenstunde waren dies 215 KFZ und 19 Fußgänger. Eine starke Bündelung des Fußgängerverkehres an dieser Stelle wie beispielsweise im Bereich des Kindergartens ist hier somit nicht gegeben. Aufgrund der Zählergebnisse käme ein Fußgängerüberweg nach den verkehrlichen Voraussetzungen der Richtlinien für FGÜ nicht in Betracht.

Bei einer Ortseinsicht durch das Straßenverkehrsamt und der Polizei wurde auf Grund der oben genannten Zwangspunkte und der erhobenen Zahlen eine alternative Querungsanlage erörtert und befürwortet. Diese Querungsanlage wird durch den Einbau von vier sogenannten „Verkehrswächtern“ verdeutlicht. Die Verkehrswächter bestehen aus einem Meter breiten Fertiginseln auf denen jeweils ein breiter, rot weiß gestreifter Poller steht, der wiederum mit einem Schraffenbarke und dem Verkehrszeichen „Kinder“ bestückt wird. Die Verkehrswächter werden bereits in anderen Städten wie z.B. in Mainz erfolgreich eingesetzt.

In der Steubenstraße existieren im weiteren Verlauf weitere Querungsstellen ohne FGÜ die mittels mittels Viertelkreise eingeengt sind. Diese sind ohne Beanstandungen oder Unfallauffälligkeiten.


Weitere in Planung befindliche FGÜ:


Nr. 105: Horchstraße (Damm) Höhe des Real Marktes

Dieser FGÜ liegt auf der Dringlichkeitsliste ganz oben, wurde aber bisher wegen eines geplantes Neubau des Real Marktes zurückgestellt. Jetzt steht der Umbau des Real Marktes an. Die Firma Real hat dafür ein externes Planungsbüro beauftragt, das derzeit die Entwurfsplanung erstellt. Dabei ist vorgesehen, dass der Fußgängerüberweg, der bereits unmittelbar vor dem Markt situiert ist, mitgeplant und umgebaut wird.


3 .Kosten

Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung für die einzelnen Maßnahmen betragen:

Nr. 306/308 Fabrikstraße Fußgängerüberwege        70.000 Euro
Nr. 205 Stadtbadstraße Fußgängerüberweg        72.000 Euro
Nr. 307 Ernsthofstraße Querungshilfe/ Fahrradschleuse        8.000 Euro
Nr. 102 Daimlerstraße Querungshilfe        13.500 Euro

Nr. 104 Mainaschaffer Straße Fußgängerüberweg        40.000 Euro
Nr. 413 Steubenstraße (Kindergarten) Fußgängerüberweg        60.000 Euro
Nr. 344 Steubenstraße (Sälzerweg) Verkehrswächter        18.000 Euro
Gesamtkosten        281.500 Euro


Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
4. Finanzierung

Für das Projekt „Umbau FGÜ“ sind im Haushalt 2017 150.000 Euro angemeldet. Mit diesem Ansatz und den zu übertragenden Haushaltsresten aus den Vorjahren stehen Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung, um die FGÜ baulich umzugestalten.


5. Weiteres Vorgehen

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen im März 2017 zu submissionieren. Die Bauausführung ist für das 2. und 3. Quartal 2017 geplant.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2016 beschlossenen Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der zusätzlichen Ertüchtigung von zwei Fußgängerüberwegen zu:
- Nr. 104 Mainaschaffer Straße (Höhe Media Markt)
- Nr. 413 Steubenstraße (Höhe Kindergarten)

3. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Umbau von einem Fußgängerüberweg zu einem alternativen Übergang zu:
- Nr. 344 Steubenstraße (Höhe Sälzerweg)

4. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht über den Planungsstand des Umbau des FGÜ Nr. 105 Horchstraße (Höhe Real Markt) durch ein externes Planungsbüro zur Kenntnis.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung der Maßnahmen in Nr. 2 und Nr. 3 für das Jahr 2017 vorzubereiten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2016 10:14 Uhr