Fahrradstraße Brentanoachse


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 12. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.11.2016 ö Beschließend 10pvs/12/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Fahrradstraßen sind Straßen, deren Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden: Die gesamte Fahrbahn wird damit i. d. R. in beiden Fahrtrichtungen zum Radweg. Dies kann dort erfolgen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Fahrradstraßen unterstützen die Fahrradnutzung, da der Radverkehr hier bevorrechtigt und erwünscht ist.

Für Aschaffenburg wurden im Radverkehrskonzept unter Kapitel 6.2.3 folgende Straßen nebst Netzhierarchie für Fahrradstraßen vorgeschlagen:
-        Deutsche Straße (1. Ordnung),
-        Mattstraße (=Brentanoachse, 1. Ordnung),
-        Boppstraße (1. Ordnung) und
-        Cornelienstraße (1. Ordnung).

Die Brentanoachse ist bereits heute eine vom Radverkehr verstärkt genutzte Achse zwischen der Innenstadt und Aschaffenburg-Ost bzw. Schweinheim. Die mäßige Steigung und verkehrsarmen Straßen machen diese Route attraktiv im Vergleich zur Schweinheimer- oder Würzburger Straße. Gleichwohl sieht die Verwaltung noch viel Radverkehrspotenzial im Einzugsgebiet dieser Route. Daher soll die Brentanoachse als erste zur Fahrradstraße werden. Zudem liegen die Brentano- sowie die Maria-Ward-Schule direkt an der Brentanoachse.

Am 12.04.2016 erfolgte die Vorstellung der Planung auf einem Ortstermin und im Planungs- und Verkehrssenat sowie anschließend im Fahrradforum am 29.04.2016. Aus der Diskussion im Fahrradforum ergaben sich folgende Hinweise bzw. Prüfungsaufträge:

-        Fortführung der Fahrradstraße in der Hockstr. bis zur Rhönstr. Der Beginn der Fahrradstraße muss verdeutlicht werden und sollte nicht einfach an der Bastion mit dem Verkehrszeichen gemeinsamer Geh- und Radweg beginnen.
-        Zum Wegstück zwischen der Bastion und der Schoberstr.: Querrillen sind für den Radverkehr unkomfortabel – ein Umbau kann in Betracht gezogen werden. Auf der anderen Seite wird dieses Wegstück auch intensiv von Kindern belebt, sodass schneller Radverkehr hier zum Sicherheitsthema werden kann. Daraus resultiert die Idee, den Radverkehr auf dem asphaltierten und gut einsehbaren Panoramaweg zu belassen und erst im unteren Bereich zur Schoberstraße hin einschleifen zu lassen.
-        Die verkehrsberuhigten Bereiche der Mattstraße sollten nicht Bestandteil der Fahrradstraße sein, sondern außerhalb dieser beginnen.
-        Prüfauftrag eines Weges, der von der Wilhelm-Högner-Anlage direkt auf den nördlichen Straßenzug des Brentanoplatzes führt.
-        Die Führung der Fahrradstraße am Brentanoplatz vor dem Haupteingang der Maria-Ward-Schule wird hinsichtlich des Bring- und Holverkehrs von mehreren Teilnehmern als unverträglich eingeschätzt. Auftrag an die Verwaltung, mit der Maria-Ward-Schule einen Abstimmungstermin für eine verträgliche Lösung zur Führung der Fahrradstraße zu suchen.

Dem Hinweis zur Fortführung der Fahrradstraße bis zur Rhönstraße kann aus Sicht der Verwaltung entsprochen werden. Daher ergibt sich der neue in Bild 1 gezeigte, insgesamt ca. 1,5 km langen Routenverlauf von der Schweinheimer Straße bis zur Rhönstraße.

Bild 1: Routenverlauf der Brentanoachse

Die Kennzeichnungen 1-12 beschreiben die Punkte, an denen Änderungen mittels Umbau oder Markierung vorgenommen und die im Folgenden erläutert werden. Hierbei fließen auch die Ergebnisse aus der Beratung des Fahrradforums vom 14.10.2016 und die ausführliche Stellungnahme des ADFC vom 10.10.2016 ein:

Punkt 1: Kreisverkehr Alexandrastraße
Für die Betrachtung der Fahrradstraße endet die Brentanoachse an der Schweinheimer Straße. Da die Fortführung über die Lamprechtstraße zum Main sehr attraktiv ist, gewinnt die Herstellung dieses Anschlusses an Bedeutung. Es wird daher die Verkehrsinsel in Mittellage der Schweinheimer Straße aufgebrochen und eine Radverkehrsfurt zum beidseitigen Queren hergestellt. Der untere, an die Schweinheimer Straße grenzende Bereich der Brentanostraße wird zur Fahrradstraße. Heute ist er als Fußgängerzone ausgeschildert.

Punkt 2: Brentanostraße / Willigisstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms im Kreuzungsbereich.

Punkt 3: Brentanostraße / Stadelmannstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms im Kreuzungsbereich.

Punkt 4: Brentanoplatz
Die Planungen zur Fahrradstraße wurden mit der Brentano- und der Maria-Ward-Schule abgestimmt. Die Brentanoschule zeigte sich mit der Planungen einverstanden. Die Maria-Ward-Schule plädierte für eine Routenführung, die nicht direkt am Schulgebäude bzw. Haupteingang der Schule entlangführt – zumindest nicht in Gegenrichtung der Einbahnstraße. Zur Schulbeginn ergibt sich ein hohes Verkehrsaufkommen durch die Fahrzeuge, mit denen die Schulkinder gebracht werden, was sich nach Ansicht der Schulleitung und auch des Elternbeirats nicht mit einem verstärkten Radverkehrsaufkommen verträgt. Das Stadtplanungsamt hat darauf 7 Varianten entwickelt, wie die Route der Fahrradstraße am Brentanoplatz verlaufen könnte. Die Position des ADFC beruht weiterhin darauf, die ursprüngliche Variante 1 weiter zu verfolgen (Führung in beiden Richtungen auf der Schulseite). Im Rahmen der Diskussion im Fahrradforum konnte sich auf folgenden Kompromiss geeinigt werden, der sowohl die Interessen der Schule als auch die des Radverkehrs weitestgehend berücksichtigt: Die Fahrradstraße verläuft auf beiden Straßen des Brentanoplatzes. Der Radverkehr soll dabei je Fahrtrichtung die Straßen nutzen, in der auch die Richtung der Einbahnstraße weist: in Fahrtrichtung Rosensee auf dem südlichen, Richtung Innenstadt auf dem nördlichen Straßenzweig (Variante 2).

Punkt 5: Brentanoplatz / Herrleinstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms und Richtungspfeilen im Kreuzungsbereich.

Punkt 6: Wilhelm-Hoegner-Anlage / Mattstraße
Eine Vorfahrtsregelung für die Mattstraße gegenüber dem ringstraßenbegleitenden Geh- und Radweg soll hier nicht angeordnet werden. Hierauf hatte der ADFC hingewiesen. Vielmehr sollen die Sichtverhältnisse verbessert, und der Weg asphaltiert werden. Eine Gefahr stellt an dieser Stelle der Bordstein zwischen Gehweg und Fahrbahn der Mattstraße kurz vor der Einfahrt in die Wilhelm-Hoegner-Anlage dar, der im spitzen Winkel angefahren wird und leicht zu Stürzen führen kann. Eine vollständige Absenkung z. B. kann den Gefahrenpunkt entschärfen und soll zusammen mit der Fahrradstraße berücksichtigt werden.

Punkt 7: Mattstraße / Spessartstraße
Ausschilderung Fahrradstraße. Hier bleibt es bei der Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung, zu der sich die Polizei auf Grund der ungleichen Mengen des Kfz-Verkehrs in der Spessartstraße und des Radverkehrs in der Mattstraße ausgesprochen hatte.

Punkt 8: Mattstraße / Spessartgärten
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung von Fahrradpiktogrammen. Die verkehrsberuhigten Bereiche, die in die Spessartgärten hineinführen, sollen nicht die Mattstraße umfassen, sodass die Fahrradstraße hier Vorfahrt genießt. Heute schließen sie noch Teile der Mattstraße mit ein, sodass momentan innerhalb der Mattstraße verschiedene Vorfahrtsregeln zum Tragen kommen.

Punkt 9: Mattstraße / Schoberstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms. Der Radverkehr in Richtung Innenstadt kommt von einem gemeinsamen Geh- und Radweg und ist gegenüber der Schober- bzw. Mattstraße nicht vorfahrtsberechtigt.

Punkt 10: Panoramaweg
Die Brentanoachse wird hier als gemeinsamer Geh- und Radweg bis zur Hockstraße fortgeführt. Die Querrillen sind für den Radverkehr unkomfortabel. Eine Verohrung oder eine flachere Ausbildung kann in Betracht gezogen werden. Die Kosten alleine für diese Maßnahme belaufen sich jedoch auf etwa 25.000 € für alle drei Mulden und soll zunächst zurückgestellt werden. Die Idee, den Radverkehr auf dem asphaltierten und gut einsehbaren Panoramaweg zu belassen und erst im unteren Bereich zur Schoberstraße hin einschleifen zu lassen, scheitert an dem Entwässerungskonzepts des Rosensees, da hierfür die untere Entwässerungskaskade verfüllt werden müsste.

Punkt 11: Panoramaweg / Hockstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms.

Punkt 12: Hockstraße / Rhönstraße
Ausschilderung Fahrradstraße und Markierung eines Fahrradpiktogramms.

Die Gesamtkosten für Umbauten, Markierung und Beschilderung belaufen sich nach Schätzung des Stadtplanungsamts auf ca. 25.000 €. Die Verwaltung sieht vor, für die Fahrradstraße Brentanoachse einen Informationsflyer zu erstellen, der Bewohner und Nutzer der Brentanoachse gleichermaßen informiert.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich, dass die jetzige Verkehrsführung bzw. Verkehrsregelung des Brentanoplatzes direkt vor der Maria-Ward-Schule beibehalten und die Fahrradstraße auf die gegenüberliege Straßenseite des Brentanoplatzes gelegt wird, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Einrichtung einer Fahrradstraße „Brentanoachse“ zwischen Schweinheimer Straße und Rhönstraße unter Einrichtung der folgend genannten Routenführung im Bereich des Brentanoplatzes zu:

„Die Fahrradstraße verläuft auf beiden Straßen des Brentanoplatzes. Der Radverkehr soll dabei je Fahrtrichtung die Straßen nutzen, in der auch die Richtung der Einbahnstraße weist: in Fahrtrichtung Rosensee auf dem südlichen Straßenzweig , Richtung Innenstadt auf dem nördlichen Straßenzweig (Variante 2).“

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

I.
1. Dem Antrag von Frau Stadträtin Karin Pranghofer zur Einrichtung der vorgestellten Fahrradstraße „Brentanoachse“ in zwei geteilten Abschnitten (Abschnitt-Nord: Alexandrastraße bis Brentanoplatz und Abschnitt-Süd: Herrleinstraße bis Rhönstraße) wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den Nord- und Süd-Abschnitt im Laufe des 2. Quartals 2017 umzusetzen und die Fahrradstraße gezielt zu bewerben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [x]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2016 10:14 Uhr