Neubau eines Wohnhauses (7 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Kirchstraße 13, durch GbR Kirchstraße 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 10.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 10.11.2016 ö Beschließend 7uvs/10/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 17.08.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 15.09.2016 beantragt die GbR, Kirchstraße 13, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 WE und einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider.

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es ist aber nach der Garagenstellplatz- und Abstellplatzsatzung der Stadt Aschaffenburg eine Abweichung notwendig, weil neben der Tiefgaragenzufahrt auch ein behindertengerechter Stellplatz im Vorgarten angelegt werden soll. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 21.09.2016 entspricht das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für das Baugrundstück ist die Gebietsart WA (allgemeines Wohngebiet) festgesetzt, so dass das Vorhaben zulässig ist.

Alle Wohnungen haben eine Größe von weniger als 100 m², so dass insgesamt 7 Pkw-Stellplätze nachzuweisen sind. Hiervon werden 6 Stellplätze in der Tiefgarage und 1 behindertengerechter Stellplatz im Vorgarten nachgewiesen werden. Hierzu ist eine Abweichung von der Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung erforderlich, weil die zulässige Zufahrtsbreite von 3,50 m durch die Zufahrt zur Tiefgarage und die Zufahrt zum behindertengerechten Stellplatz überschritten wird.

Bei einer Gesamtwohnfläche von 511,59 m² sind insgesamt 11 Fahrradabstellplätze
(511,59 m² : 50 = 11) nachzuweisen. Diese werden alle in der Tiefgarage nachgewiesen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Bauaufsichtsbehörde durch Grüneintrag verlangen, dass 2 Fahrradabstellplätze im Bereich des Eingangs nachgewiesen werden.

Der erforderliche Kinderspielplatz (511,59 m² Wohnfläche : 25 x 1,5 = 30,69 m²) wird mit 60 m² auf dem Grundstück nachgewiesen.

Ausweislich des Luftbildes befindet sich im rückwärtigen Grundstück ein großer Baum. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird der Baumberater beim Garten- und Friedhofsamt eingeschaltet, um den Umgang mit diesem Baum festzulegen. Nach dem Freiflächenplatz wird noch ein weiterer Baum gepflanzt. Hierfür wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro festgesetzt.

Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro festgesetzt.

In sonstiger bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stelle beachtet werden genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die GbR, Kirchstraße 13, Aschaffenburg, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (7 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider, Kirchstraße 13, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und – stellen beachtet werden, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2016 11:19 Uhr