Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.11.2016 ö Beschließend 3pl/14/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) ist in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Straßenraumgestaltung Ducca- und Kleberstraße:

Duccastraße und Kleberstraße grenzen direkt an die neu gestaltete Ludwigstraße an. Während in der Ludwigstraße verschiedene Hauseigentümer in die Sanierung des Bestandes investieren, ist hiervon in diesen beiden Straßen hiervon noch nichts zu bemerken. vielmehr finden sich in der Duccastraße diverse Leerstände.

In letzter Zeit wurden verstärkt Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr.

Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Im Rahmen der Neugestaltung der Duccastraße ist ein Rechtsabbiegeverbot in die Ludwigstraße geplant, was zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen wird. Aus diesem Grund wurden zunächst Maßnahmen zur Schulwegsicherung in der Kolpingstraße entwickelt. Nach deren Realisierung kann die Duccastraße umgebaut werden.

Zur Aufwertung der Kleberstraße soll die Einfahrtsituation von der Ludwigstraße baulich aufgewertet werden. Die Kosten für die für die Neugestaltung der Duccastraße und die Aufwertungsmaßnahmen in der Kleberstraße belaufen sich auf insgesamt 290.000 €.

-        Neugestaltung Kolpingstraße im Bereich der Kolpingschule mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

Es ist vorgesehen, die Duccastraße neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist ein Rechtsabbiegeverbot aus der Duccastraße in die Kolpingstraße geplant. Dies wird zu einem steigenden Verkehrsaufkommen in der Kolpingstraße führen, da die aus der Innenstadt kommenden Verkehrsteilnehmer die Ziele Hauptbahnhof / Parkhäuser am Hauptbahnhof nicht mehr aus der Duccastraße erreichen können. Sie müssen dann die Kolpingstraße nutzen.

An der Kolpingstraße liegt die Kolpingschule (Grundschule). Von Seiten der Eltern wie auch der Polizei wurden Bedenken gegen eine veränderte Verkehrsführung bei Umsetzung der Planung für die Duccastraße geltend gemacht. Aus diesem Grund wurde der Plan entwickelt, direkt vor der Schule eine Hol- und Bringzone einzurichten, die den Eltern der Schulkinder zur Verfügung steht. Damit entfällt die Notwendigkeit für Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, die Kolpingstraße zu überqueren. Im Gegenzug entfallen 4 Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 €.

-        Evaluation:

Die ursprüngliche Sanierungssatzung für das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ (die mittlerweile mehrfach geändert wurde), wurde am 24.12.2003 rechtsverbindlich. Nach einem Zeitablauf von ca. 13 Jahren seit Rechtskraft der ersten Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die in den verschiedenen Konzepten vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2018 zu rechnen.

Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 30.000 € geschätzt.



Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Für diese Projekte konnte bisher ein Verwendungsnachweis eingereicht werden (Verfügungsfonds 2014 - 2015), der von der Regierung aber noch nicht abschließend geprüft wurde.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 1 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es entstehen keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:47 Uhr