Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.11.2016 ö Beschließend 4pl/14/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Wohnumfeldverbesserung:

Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. Der erste Bauabschnitt mit den Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) ist abgeschlossen. Derzeit wird er 2. Bauabschnitt im Umfeld des Quartierszentrums realisiert. Die Baumaßnahme wird sich bis in das Jahr 2017 erstrecken.

Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.

Der nächste Bauabschnitt umfasst Flächen südlich der Spessartstraße zwischen Siemensweg und Blütenstraße. In diesem Zusammenhang soll auch der „Quartiersweg“ fertiggestellt werden, der als Fußweg barrierefrei durch das gesamte Quartier verlaufen soll. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1,1 Mio. €. Die Umsetzung ist für 2018 vorgesehen. Um zu Beginn dieses Jahres mit der Realisierung beginnen zu können, ist eine Antragstellung für einen Teilbereich bereits im Jahr 2017 nötig.  Bei einem Fördersatz von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Hohe von 330.000 €, wovon die Stadt 132.000 € zu tragen hat.

-        Begrünung Spessartstraße:

Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obernauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen.

Es wurden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 160.000 € ermittelt. Die Antragstellung soll im Programmjahr 2017 erfolgen.

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für das Jahr 2018 (Antragstellung 2017) sollen 5.000 € bereitgestellt werden.


-        Einrichtung eines Bürgertreffs:

Im Rahmen der Sanierung ist u. a. das Familienzentrum mit Quartiersbüro an der Hef­ner-Alteneck-Straße entstanden. Diese Einrichtung mit dem Quartierssaal dient vorrangig Kindern und Jugendlichen.  Aus den Vorbereitenden Untersuchungen ergibt sich, dass die Senioren im Quartier die Angebote in der Umgebung kaum wahrnehmen. In dem Familienzentrum können aber aufgrund der bereits jetzt sehr intensiven Nutzung kaum zusätzliche Angebote geschaffen werden.

Es ist daher geplant, unabhängig von den Räumen des Familienzentrums einen Bürgertreff einzurichten, der von den Gruppen genutzt werden kann, die gegenwärtig im Familienzentrum nicht unterkommen. Die voraussichtlichen Kosten der Ersteinrichtung betragen (ohne den evtl. erforderlichen Grunderwerb) ca. 100.000 €. Die Antragstellung ist für das Jahr 2017 vorgesehen.

-        Evaluation:

Nach einem Zeitablauf von nun 6 Jahren seit Rechtskraft der Satzung geht diese Stadterneuerungsmaßnahme nun ihrem Abschluss entgegen. Die im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Wesentlichen realisiert. Mit der Beendigung ist im Jahre 2018 zu rechnen.

Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Hierfür soll ein Auftrag an ein externes Büro vergeben werden. Die Kosten werden sich auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Antragstellung soll 2017 erfolgen.



Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Keine dieser Maßnahmen ist bislang abgeschlossen, so dass hierfür noch keine Verwendungsnachweise eingereicht werden konnten.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 2 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 -2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es entstehen keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:47 Uhr