Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 - Reduzierung des Programmgebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.11.2016 ö Beschließend 5pl/14/5/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgendes Projekt einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Projektfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2018 und 2019 ist im Jahr 2017 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden sollen.

-        Ausbau des Roßmarktes zwischen Badergasse und Sandgasse:

Eine Besonderheit stellt das Projekt „Ausbau des Roßmarktes zwischen Badergasse und Sandgasse“ dar. Von der Regierung wurden grundsätzlich Kosten in Höhe von 745.000 € als zuwendungsfähig anerkannt. Konkret zugeteilt werden konnten bislang aber erst 600.000 €, da der Regierung keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung standen. Der Restbetrag in Höhe von 145.000 € soll daher erst im Programmjahr 2017 (nach Bereitstellung neuer Mittel durch die Staatsregierung) zugeteilt werden. Aus diesem Grund ist dieses - bereits bewilligte Projekt - nochmals in die Bedarfsmitteilung aufzunehmen.



Der Anfang 2015 förmlich als Sanierungsgebiet festgesetzte Abschnitt 8 „Oberstadt / Mainufer“ ist derzeit noch dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zugeordnet. Von seiner Zielrichtung, im Wesentlichen die Grünflächen am Mainufer neu zu gestalten, passt es aber besser in das Programm „Soziale Stadt“. Es soll daher - in Absprache mit der Regierung von Unterfranken - aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ausgegliedert und in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen werden. Hierzu erfolgt eine eigene Beschlussfassung zur Antragstellung.

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Keine dieser Maßnahmen ist bislang abgeschlossen, so dass hierfür noch keine Verwendungsnachweise eingereicht werden konnten.

.Beschluss:

I. Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.

Der Reduzierung des Programmgebietes um das Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 9 (Oberstadt / Mainufer) wird zugestimmt. Für dieses wird ein Aufnahmeantrag in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Es entstehen keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:47 Uhr