Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Oberstadt / Mainufer - Aufnahmeantrag - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.11.2016 ö Beschließend 8pl/14/8/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 15.12.2014  der Satzung zur Förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Oberstadt / Mainufer (Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 8) zugestimmt. Die Satzung ist am 30.01.2015 in Kraft getreten.

Bislang ist dieses Sanierungsgebiet dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zugeordnet. Allerdings passen die Zielsetzungen des Programms „Soziale Stadt“ besser zu den angestrebten Verbesserungen in diesem Sanierungsabschnitt. Während das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eher dazu dient, „zentrale Versorgungsbereiche“ aufzuwerten, werden im Programm „Soziale Stadt“ eher städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens gefördert. Mit der Regierung von Unterfranken wurde daher vereinbart, diesen Sanierungsabschnitt in das Programm „Soziale Stadt“ zu überführen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Neugestaltung der Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

Das in diesem Abschnitt früher eingebaute Porphyr-Kleinpflaster war den Gegebenheiten des Verkehrs nicht gewachsen. Bedingt durch die starke Hanglage und das Befahren auch mit schweren LKW traten starke Pflasterschäden auf, das Material spaltete sich, zudem lösten sich wiederholt Pflastersteine aus dem Verbund. Dies führte dazu, dass vor einigen Jahren im Bereich der Fahrbahn eine Asphaltdecke aufgebracht wurde. Die Gehwege dagegen bestehen weiterhin aus Porphyr-Kleinpflaster.

Derzeit wird der Kanal in der Dalbergstraße ausgetauscht. Zudem erneuert d die AVG die kompletten Gas- und Wasserleitungen in diesem Abschnitt der Dalbergstraße Die durch die Zusammenlegung von Versorgungsleitungspaketen auf einer Straßenseite freiwerdende Trasse wird genutzt, um eine neue Fernwärmeleitung vom Heizkraftwerk in Leider zur Oberstadt durch die Dalbergstraße zu führen.

Durch die vielfältigen und kleinteiligen Arbeiten werden sowohl die Fahrbahn als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Von den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Oberstadt wurde eine Diskussion über die künftige Verkehrsführung und Ausgestaltung der Dalbergstraße angestoßen. Ein Bürgerworkshop fand am 23.07.2015 statt. Die Neugestaltung kann voraussichtlich im Jahr 2017 realisiert werden. Dabei sollen auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit Berücksichtigung finden. Die Details sind noch zu klären.

Aktuell wird von Kosten für diese für das Förderjahr 2017 vorgesehenen Maßnahme von ca. 300.000 € ausgegangen.

-        Quartiersmanagement:

In einem Sanierungsgebiet ist ein Quartiersmanagement einzurichten. Es handelt sich um ein relativ kleines Sanierungsgebiet, sodass davon auszugehen ist, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 4 Stunden ausreichend ist.



Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

Bislang wurden im Rahmen dieses Programms noch keine Förderanträge eingereicht.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, das Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 8 „Oberstadt / Mainufer“ als neue Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2017 „Soziale Stadt“ aufzunehmen.

Die in der Anlage 6 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Oberstadt / Mainufer“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es entstehen keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:47 Uhr