Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.11.2016 ö Beschließend 11pl/14/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Sportsenats des Stadtrates vom 20.10.2015 wurde die Überarbeitung der bestehenden Regelungen zur Sportförderung beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wurde die Arbeitsgruppe „Sportförderung“ gebildet. In 3 Sitzungen (25.02.2016, 20.04.2016 und 02.06.2016) dieser Arbeitsgruppe wurden Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (s. Anlage) erarbeitet. Grundlage für die Sportförderrichtlinien waren die bestehenden Regelungen bei der Stadt Aschaffenburg und die Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern sowie von Kommunen (München, Nürnberg und Erlangen).

Die Sportförderrichtlinien gliedern sich in

?                Allgemeine Fördervoraussetzungen
?                Förderarten
?                Ehrungen
?                Schlussbestimmungen

Im Wesentlichen wird hier folgendes geregelt:

?        Allgemeine Fördervoraussetzungen

Definition der förderfähigen Sportvereine und allgemeine Verfahrensregelungen zur Durchführung der Sportförderung. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen wurden neu erarbeitet.

?        Förderarten

Festlegung der Förderarten. Wesentliche Neuerungen sind hier bei den Investitionszuschüssen die Änderung der Förderhöhe beim Sportstättenbau von bisher 1/3 der förderfähigen Kosten auf 20 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandsentwicklung bzw. 40 % der förderfähigen Kosten bei Maßnahmen der Bestandssicherung und die Ermittlung der Zuschusshöhe  abhängig von der Zahl der aktiven Mitglieder der förderfähigen Sportvereine (§ 4 Abs. 1 – Höhe der Zuschüsse –).

?        Ehrungen

Zusammenfassung der Regelungen von Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern sowie um den Sport verdiente Männer und Frauen.

?        Schlussbestimmungen

Der Sportsenat des Stadtrates hat die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) in seiner Sitzung am 25.10.2016 vorberatend behandelt. Er empfiehlt dem Stadtrat die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 in Kraft treten zu lassen.

Es wird vorgeschlagen, die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB) zum 01.01.2017 einzuführen.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragt eine Änderung von § 1 Nr. 5 der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (Anlage 9), wonach nur die Aschaffenburger Sportvereine gefördert werden sollen, die mindestens 100 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aschaffenburg haben müssen.

Die Verwaltung teilt daraufhin mit, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende Antrag nach Geschäftsordnung ist, und daher zuerst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Die Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB)in Anlage 9 treten zum 01.01.2017 in Kraft.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:47 Uhr