Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 05.12.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege der Caritas-Sozialstation in Höhe von 3.405,48 €, der Hospiz Gruppe Aschaffenburg in Höhe von 1.349,64 € sowie der Hospizarbeit des Malteser Hilfsdienstes in Höhe von 957,26 € gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 44.287,62 € als Verteilungsmasse für 2016 ergibt.
.Beschluss:
I. Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:
Sozialstation
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Vollzeitpflegekräfte insgesamt
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Zuschuss
€
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Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
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5,74
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4.840,57
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Arbeiter-Samariter-Bund
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4,33
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3.651,52
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Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
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2,27
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1.914,31
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BRK - Sozialstation
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2,80
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2.361,26
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Caritas-Sozialstation
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31,28
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26.378,63
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DWU-Sozialstation
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4,38
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3.693,68
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Lebenshilfe
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6,89
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5.810,38
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Summe
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57,69
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48.650,36
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Dieser Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 zugrunde.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2017 18:49 Uhr